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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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12. GR. vom 15.12.2011 Seite 17<br />

• Außer Bänken und einem kleinen Zaun zur Straße dürfen keine baulichen<br />

Einrichtungen bzw. Möblierungen auf dem Grundstück geschaffen werden.<br />

• <strong>Die</strong> Verpachtung erfolgt zu den üblichen Pachtbedingungen mit jährlicher<br />

Kündigungsmöglichkeit (Wiesenpacht).<br />

Mit GR-Beschluss vom 10.12.09 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus der Parz. Nr.<br />

1831 von rund 70 m² an die Ehegatten Knoblinger genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 16.12.10 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz. 1514/3<br />

mit 17 m² an Frau Martina Niederwinkler genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 14. Oktober 2010 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz.<br />

675/3 mit 288 m² an Frau Mag. a Ulrike Siebeneichler genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 20.10.11 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz. 1429/2<br />

mit 100 m 2 an Herrn und Frau Michael und Daniela Tomandl genehmigt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 7.7.11 wurde die Überlassung eines Teilstückes aus Parz. 674/4 mit<br />

48 m 2 zum Betrag von € 1,00/m 2 an die Firma Hofer, Sattledt, genehmigt.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer ersucht um eine genauere Erklärung<br />

betreffend der Wiesenpacht Schöffl, da <strong>im</strong> Amtsvortrag angeführt ist, dass <strong>im</strong> heurigen Jahr<br />

die Gebühren für die Jahre 2007, 2008 und 2009 vorgeschrieben und nicht bezahlt wurden<br />

und lt. Bgm. Ortig die Vorschreibung ausgebucht wird.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig erläutert,<br />

dass das mit der Umfahrungsspange zusammenhängt, da auf diesem Grundstück die Trasse<br />

liegt. <strong>Die</strong> Vorschreibung wird zurückgenommen. <strong>Die</strong> anderen Wiesenpachte sind deshalb<br />

nicht erhöht, weil es <strong>im</strong>mer schwieriger wird jemanden zu finden, der die Pflege vorn<strong>im</strong>mt.<br />

Stadtrat Erich Rohrauer fragt an,<br />

ob diese Ausbuchung möglicherwiese <strong>im</strong> A<strong>ntrag</strong> vermerkt werden könnte bzw. ob das<br />

zulässig ist.<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, erläutert,<br />

dass dies aufgrund der Sachlage, da darauf eine Verordnung liegt, es nicht erforderlich ist<br />

und es selbstverständlich ist, dass man diese Gebühren nicht verrechnet. Aber es ist ein guter<br />

Hinweis und wir vermerken diese Ausbuchung <strong>im</strong> A<strong>ntrag</strong>.<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt der<br />

Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Weiterverpachtung und Ausbuchung Schöffl- wie<br />

vom Berichterstatter vorgetragen – einverstanden sind, wollen<br />

zum Zeichen der Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.

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