A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
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2. Grundangelegenheiten<br />
2.1 Bebauungs- und Flächenwidmungsplanänderungen, Einleitungen<br />
2.1.2 Bebauungsplanänderung Josef-Kränzl-Straße Parz. 855/5, 855/6 und .1118 –<br />
Ansuchen Fa. AREV<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„<strong>Die</strong> Eigentümer des Objektes Josef-Kränzl-Straße 3 beabsichtigen auf den Parz. 855/5,<br />
855/6 und .1118 die Errichtung eines Büro- und Wohnhauses entsprechend der<br />
Vorentwurfsplanung.<br />
Aus diesem Grund bea<strong>ntrag</strong>t die AREV <strong>im</strong> Namen der Grundstückseigentümer, Hr. Georg<br />
Eisenzopf und Hr. Franz Eidenhammer, die Änderung des gültigen Bebauungsplanes mit<br />
einer GFZ von derzeit 0,8 auf eine zukünftige GFZ von 1,2.<br />
Weiters führt die Fa. AREV <strong>im</strong> Schreiben an, dass sich ihrer Auffassung nach der Entwurf<br />
ohne Aufdringlichkeit in die bestehende Gebäude- und Nutzungsstruktur der Josef-Kränzl-<br />
Straße einfügt und eine besondere städtebauliche Vorgabe für die weitere Entwicklung in<br />
diesem Umfeld darstellt.<br />
Des weiteren erfolgt auch in der aktuellen Situation kein negativer Einfluss auf die<br />
Nachbarobjekte. <strong>Die</strong>s wird <strong>im</strong> Besonderen auch durch die Darstellung der Umrisse der<br />
Bestandsobjekte (Höhenentwicklung, D<strong>im</strong>ensionen) <strong>im</strong> Entwurfsplan bestätigt.<br />
<strong>Die</strong> AREV ersucht um eine positive Behandlung.<br />
In diesem Bereich wurde <strong>im</strong> Jahre 2009 ein Bebauungsplanänderungsverfahren<br />
durchgeführt. Damals war die GFZ mit 0,6 und die Geschoßanzahl mit 2 verordnet. Von der<br />
Fa. AREV wurde <strong>im</strong> Namen der Grundeigentümer um Änderung des Bebauungsplanes<br />
dahingehend angesucht, dass die GFZ von 0,6 auf 0,8 und die Geschossanzahl von 2 auf 3<br />
Geschosse erhöht wird.<br />
Damals wurde angeführt, dass die Eigentümer eine Adaptierung bzw. Erneuerung des<br />
bestehenden Objektes und gleichzeitig eine Wohnbebauung auf dem freien Grundstück<br />
beabsichtigen.<br />
Damals wurde das Bebauungsplanänderungsverfahren damit begründet, dass die<br />
umliegenden Bauflächen bereits eine erlaubte Geschossanzahl von 3 bzw. eine<br />
Bebauungsdichte von 0,8 aufweisen. Das Verfahren wurde damals positiv abgeschlossen.<br />
Gemäß § 36 Abs. 3 OÖ ROG 1994 idgF hat der Gemeinderat, wenn Anregungen auf<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes oder eines Bebauungsplanes bei der Gemeinde<br />
einlangen, binnen 6 Monaten zu entscheiden, ob die Voraussetzungen zu Änderungen gemäß<br />
§ 36 Abs. 1 oder 2 ROG 1994 idgF gegeben sind.<br />
Der A<strong>ntrag</strong> auf Änderung wurde am 16.11.2011 gestellt.<br />
Eine Änderungsverpflichtung iSd. § 36 Abs. 1 ROG 1994 idgF liegt nicht vor, da sich die<br />
maßgebliche Rechtslage nicht geändert hat und das Gemeinwohl nicht erfordert. Geändert<br />
werden kann (Ermessen des Gemeinderates) bei öffentlichem Interesse, keinen Widerspruch<br />
zur Planungszielen der Gemeinde und keiner Verletzung von Interessen Dritter.