A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis
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12. GR. vom 15.12.2011 Seite 19<br />
2. Grundangelegenheiten<br />
2.5 Marktgemeinde Aurolzmünster – Löschung einer <strong>Die</strong>nstbarkeit, Grundstücke<br />
772/2, 772/4, 772/8, GB 46134 Mairhof<br />
Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />
Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />
<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />
„Ob der Marktgemeinde Aurolzmünster allein gehörigen Liegenschaft 493 Grundbuch<br />
46134 Mairhof sind zugunsten der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. die <strong>Die</strong>nstbarkeit der der<br />
Duldung der 30 KV Doppelleitung <strong>Ried</strong>-Umspannwerk Utzenaich gemäß Punkt II– IV<br />
<strong>Die</strong>nstbarkeitsvertrag vom 27.11.1984 hinsichtlich Grundstück 772/2 und 772/4 für die<br />
Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. sowie für das Grundstück 772/8 und 772/9 einverleibt.<br />
Mit Schreiben vom 10.11.2011 (Eingang 11.11.2011) sucht das Notariat Dr. Josef Hönig <strong>im</strong><br />
Namen und <strong>im</strong> Auftrag der Liegenschaftseigentümer um Löschung der <strong>Die</strong>nstbarkeiten<br />
hinsichtlich der Grundstücke 772/2, 772/4 und 772/8 an, da von diesen <strong>Die</strong>nstbarkeiten<br />
lediglich das Grundstück 772/9 betroffen sein dürfte.<br />
<strong>Die</strong> Energie <strong>Ried</strong> GmbH als Rechtsnachfolgerin der Stadtwerke <strong>Ried</strong> i.I. hat mit Schreiben<br />
vom 24.11.2011 mitgeteilt, dass gegen die Löschung dieser <strong>Die</strong>nstbarkeiten hinsichtlich der<br />
Grundstücke 772/2, 772/4 und 772/8 keine Einwände bestehen. <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstbarkeit für das<br />
Grundstück 772/9 bleibt erhalten.<br />
<strong>Die</strong> Löschungserklärung liegt dem Protokoll bei und wird vom Bürgermeister vollinhaltlich<br />
verlesen.“<br />
Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />
A n t r a g :<br />
<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
die mit der Löschungserklärung - wie vom Berichterstatter<br />
vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />
Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />
<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />
Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.