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A ntrag - Die Grünen Ried im Innkreis

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12. GR. vom 15.12.2011 Seite 19<br />

2. Grundangelegenheiten<br />

2.5 Marktgemeinde Aurolzmünster – Löschung einer <strong>Die</strong>nstbarkeit, Grundstücke<br />

772/2, 772/4, 772/8, GB 46134 Mairhof<br />

Der Vorsitzende, Bürgermeister Albert Ortig, ersucht den Obmann des Bau-, Planungs- und<br />

Bauhofausschusses, Herrn Stadtrat Michael Großbötzl, um Berichterstattung.<br />

<strong>Die</strong>ser führt aus:<br />

„Ob der Marktgemeinde Aurolzmünster allein gehörigen Liegenschaft 493 Grundbuch<br />

46134 Mairhof sind zugunsten der Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. die <strong>Die</strong>nstbarkeit der der<br />

Duldung der 30 KV Doppelleitung <strong>Ried</strong>-Umspannwerk Utzenaich gemäß Punkt II– IV<br />

<strong>Die</strong>nstbarkeitsvertrag vom 27.11.1984 hinsichtlich Grundstück 772/2 und 772/4 für die<br />

Stadtgemeinde <strong>Ried</strong> i.I. sowie für das Grundstück 772/8 und 772/9 einverleibt.<br />

Mit Schreiben vom 10.11.2011 (Eingang 11.11.2011) sucht das Notariat Dr. Josef Hönig <strong>im</strong><br />

Namen und <strong>im</strong> Auftrag der Liegenschaftseigentümer um Löschung der <strong>Die</strong>nstbarkeiten<br />

hinsichtlich der Grundstücke 772/2, 772/4 und 772/8 an, da von diesen <strong>Die</strong>nstbarkeiten<br />

lediglich das Grundstück 772/9 betroffen sein dürfte.<br />

<strong>Die</strong> Energie <strong>Ried</strong> GmbH als Rechtsnachfolgerin der Stadtwerke <strong>Ried</strong> i.I. hat mit Schreiben<br />

vom 24.11.2011 mitgeteilt, dass gegen die Löschung dieser <strong>Die</strong>nstbarkeiten hinsichtlich der<br />

Grundstücke 772/2, 772/4 und 772/8 keine Einwände bestehen. <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstbarkeit für das<br />

Grundstück 772/9 bleibt erhalten.<br />

<strong>Die</strong> Löschungserklärung liegt dem Protokoll bei und wird vom Bürgermeister vollinhaltlich<br />

verlesen.“<br />

Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte.<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, stellt er folgenden<br />

A n t r a g :<br />

<strong>Die</strong>jenigen Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

die mit der Löschungserklärung - wie vom Berichterstatter<br />

vorgetragen – einverstanden sind, wollen zum Zeichen der<br />

Zust<strong>im</strong>mung die Hand erheben.<br />

<strong>Die</strong> Abst<strong>im</strong>mung ergibt die einst<strong>im</strong>mige<br />

Annahme des A<strong>ntrag</strong>es.

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