volunta_akademie_2017-18_web
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER<br />
DEUTSCHES ROTES KREUZ IN HESSEN VOLUNTA GGMBH<br />
1. ALLGEMEINES<br />
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
(AGB) gelten für<br />
die Durchführung bzw. Teilnahme an<br />
Veranstaltungen, die von der Deutsches<br />
Rotes Kreuz in Hessen Volunta<br />
gGmbH (im Folgenden als Volunta<br />
bezeichnet) für Aus-, Fort- und Weiterbildung<br />
angeboten werden.<br />
2. VERTRAGSGEGENSTAND, ZUSTANDEKOM-<br />
MEN DES VERTRAGS, WIDERRUF<br />
2.1 Der Vertragsgegenstand sind die<br />
aktuelle Leistungsbeschreibung – bei<br />
individuell vereinbarten Veranstaltungen,<br />
das schriftliche Angebot von<br />
Volunta – und die Anmeldebestätigung<br />
der Volunta.<br />
2.2 Die Anmeldung kann schriftlich, über<br />
die Website, per Fax oder Mail erfolgen.<br />
Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung<br />
der Volunta zustande.<br />
2.3 Ist der/die Teilnehmer/-in / Vertragspartner/-in<br />
ein/e Verbraucher/-in, so<br />
kann die Anmeldung ohne Angabe<br />
von Gründen innerhalb von 14 Tagen<br />
nach Vertragsschluss schriftlich oder in<br />
Textform widerrufen werden.<br />
2.4 Bestehen Zugangsvoraussetzungen<br />
für eine Veranstaltung, hat der/die Teilnehmer/-in<br />
/ Vertragspartner/-in diese<br />
mit der Anmeldung nachzuweisen. Die<br />
Volunta kann in Ausnahmefällen eine<br />
Teilnahme ohne den Nachweis gestatten.<br />
Die Teilnahmebescheinigung wird<br />
erst nach der Vorlage des Nachweises<br />
der Zugangsvoraussetzungen herausgegeben.<br />
3. VERANSTALTUNGSPREISE, ZAHLUNGSBE-<br />
DINGUNGEN<br />
3.1 Es gelten die Preise aus der Leistungsbeschreibung<br />
und Anmeldebestätigung.<br />
Preise verstehen sich als<br />
Endpreise, ggfs. inkl. Mehrwertsteuer,<br />
die dann separat ausgewiesen wird.<br />
3.2 Die Preise sind nach Erhalt der Rechnung<br />
innerhalb von zwei Wochen auf<br />
das angegebene Konto zu zahlen.<br />
3.3 Im Preis enthalten sind die Kosten für<br />
die Unterlagen, die Seminarversorgung<br />
und die Nutzung der erforderlichen<br />
technischen Einrichtungen. Im Preis<br />
nicht enthalten sind grundsätzlich<br />
die Reisekosten sowie die Kosten für<br />
Unterkunft und Verpflegung.<br />
3.4 Nimmt der/die Teilnehmer/-in / Vertragspartner/-in<br />
nur teilweise an der<br />
Veranstaltung teil, berechtigt dies nicht<br />
zu einer Minderung des Preises.<br />
3.5 Der/die Teilnehmer/-in / Vertragspartner/-in<br />
darf nur mit unbestrittenen oder<br />
rechtskräftig festgestellten Forderungen<br />
aufrechnen.<br />
4. ABSAGEN DURCH VOLUNTA, VERLEGUNG<br />
DER VERANSTALTUNG<br />
4.1 Die Volunta ist berechtigt, Veranstaltungen<br />
räumlich und zeitlich zu verlegen<br />
und aus wichtigem Grund abzusagen.<br />
Wichtige Gründe sind insbesondere<br />
Krankheit des Referenten / der Referentin,<br />
soweit kein/e Ersatzreferent/-in<br />
zur Verfügung steht, und das Nichterreichen<br />
der Mindestteilnehmerzahl. Aus<br />
organisatorischen Gründen kann die<br />
Teilnehmerzahl in den Veranstaltungen<br />
im Einzelfall über- bzw. unterschritten<br />
werden.<br />
4.2 Für Veranstaltungen wird im Falle einer<br />
Absage innerhalb eines Zeitraums von<br />
6 Monaten ein Ersatztermin angeboten.<br />
Findet sich kein passender Termin,<br />
zahlt die Volunta bereits geleistete<br />
Entgelte zurück.<br />
5. RÜCKTRITT, KÜNDIGUNG<br />
5.1 Der/die Teilnehmer/-in / Vertragspartner/-in<br />
ist berechtigt, von der<br />
jeweiligen Veranstaltung zurückzutreten.<br />
Der Rücktritt muss entweder<br />
durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />
der Deutsches Rotes Kreuz in Hessen<br />
Volunta gGmbH, Team Bildung und Seminare,<br />
Abraham-Lincoln-Str. 7, 65<strong>18</strong>9<br />
Wiesbaden oder durch Erklärung in<br />
Textform an: <strong>akademie</strong>@<strong>volunta</strong>.de<br />
oder per Fax 0611 4 50 41 66 99<br />
erfolgen.<br />
5.2 Bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung<br />
kann der/die Teilnehmer/-in /<br />
Vertragspartner/-in kostenlos zurücktreten.<br />
5.3 Wird der Rücktritt bis 1 Woche vor<br />
Veranstaltungsbeginn erklärt, ist der/<br />
die Teilnehmer/-in / Vertragspartner/-in<br />
zur Zahlung von 80% des Veranstaltungspreises<br />
verpflichtet. Die Benennung<br />
eines / einer Ersatzteilnehmers /<br />
Ersatzteilnehmerin wird akzeptiert.<br />
5.4 Erklärt der/die Teilnehmer/-in / Vertragspartner/-in<br />
den Rücktritt später<br />
als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn,<br />
ist er zur Zahlung des vollen Veranstaltungspreises<br />
verpflichtet.<br />
5.5 Erfolgt ein Widerruf gemäß Ziffer 2.3,<br />
finden die Ziffern 5.3 und 5.4 keine<br />
Anwendung.<br />
5.6 Darüber hinaus besteht für beide Vertragsparteien<br />
das Recht zur Kündigung<br />
aus wichtigem Grund. Ein solcher<br />
liegt insbesondere vor, wenn der/die<br />
Teilnehmer/-in / Vertragspartner/-in den<br />
Veranstaltungsablauf trotz Abmahnung<br />
stört oder die Einrichtung der Volunta<br />
beschädigt.<br />
6. RECHTE<br />
6.1 Der/die Teilnehmer/-in / Vertragspartner/-in<br />
erhält, soweit keine abweichende<br />
Vereinbarung getroffen worden ist,<br />
an den übergebenen Unterlagen ein<br />
unbefristetes, unwiderrufliches, nicht<br />
übertragbares und nicht ausschließliches<br />
Nutzungsrecht für eigene Zwecke<br />
im eigenen Hause. Die Urheberrechte,<br />
Markenrechte und sonstigen Nutzungsrechte<br />
verbleiben bei der Volunta,<br />
bzw. den sonstigen Rechteinhabern.<br />
7. HAFTUNG<br />
7.1 Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden<br />
/ Vertragspartner sind<br />
ausgeschlossen. Dies gilt nicht im<br />
Falle gesetzlich zwingender Haftung.<br />
Eine solche ergibt sich bei Haftung<br />
nach dem Produkthaftungsgesetz, bei<br />
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem<br />
Handeln, bei Personenschäden,<br />
wegen der Übernahme einer Garantie<br />
für die Beschaffenheit einer Sache<br />
oder wegen der Verletzung wesentlicher<br />
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch<br />
wegen leicht<br />
fahrlässigen Verletzens wesentlicher<br />
Vertragspflichten ist jedoch auf den<br />
vertragstypischen, vorhersehbaren<br />
Schaden begrenzt. Im Übrigen gelten<br />
die gesetzlichen Vorschriften.<br />
8. VERJÄHRUNG<br />
8.1 Die Ansprüche der Teilnehmenden /<br />
Vertragspartner, gleich aus welchem<br />
Rechtsgrund, verjähren nach Ablauf<br />
von zwölf Monaten. Für Schadensersatzansprüche<br />
gelten die gesetzlichen<br />
Regelungen.<br />
9. SONSTIGES<br />
9.1 Durch die Unwirksamkeit einzelner<br />
Klauseln wird die Wirksamkeit der<br />
anderen Bestimmungen des Vertrages<br />
nicht berührt. Der/die Teilnehmer/-in<br />
/ Vertragspartner/-in sind verpflichtet,<br />
eine ungültige Klausel durch eine<br />
andere Regelung zu ersetzen, die dem<br />
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen<br />
Regelung möglichst weitgehend<br />
entspricht.<br />
9.2 Mündliche Nebenabreden bestehen<br />
nicht. Änderungen und Ergänzungen<br />
bedürfen der Schriftform.<br />
9.3 Dieser Vertrag und die gesamten<br />
Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen<br />
dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland unter Ausschluss des<br />
UN-Kaufrechts (CISG).<br />
9.4 Als Gerichtsstand wird Wiesbaden vereinbart,<br />
sofern der Vertrag mit einem<br />
Unternehmer, einer juristischen Person<br />
des öffentlichen Rechts oder einem<br />
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen<br />
zustande kommt.<br />
Stand: 01.09.<strong>2017</strong><br />
Begriffe, Hinweise und Abbildungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Deutsches Rotes Kreuz in Hessen Volunta gGmbH kann für fehlerhafte Angaben und<br />
deren Folgen weder juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen. Programmänderungen oder Terminverschiebung nach Drucklegung lassen sich mitunter<br />
nicht vermeiden.<br />
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