1985 - Geologische Bundesanstalt
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1.3. Tarifordnung<br />
Im Berichtsjahr ist die Tarifordnung<br />
für die GBA in Kraft getreten. In<br />
Form eines Punktekataloges sind die<br />
Leistungen der GBA, die für Interes-<br />
Über die vom jeweiligen Budget<br />
bestimmten Jahresarbeitspläne hinaus<br />
ist die GBA gemäß Anstaltsordnung<br />
auch verpflichtet, eine mittelfristige<br />
Programmplanung zu erstellen.<br />
Im Berichtsjahr ist der zweite Fünfjahresplan<br />
für den Zeitabschnitt 1984<br />
bis 1988 in Kraft getreten. Bei der<br />
Erstellung dieses mittelfristigen Programmes<br />
waren zu berücksichtigen:<br />
- Die von der Öffentlichkeit mittelfristig<br />
von der GBA erwartete Aufgabenerfüllung;<br />
die Tendenz der Erwartungen<br />
ist seit Jahren steigend,<br />
und eine Tendenzwende ist<br />
nicht zu erwarten.<br />
- Aufgaben, die aus Sicht der GBA<br />
unbedingt von einem modernen<br />
Gemäß Anstaltsordnung ist für die<br />
GBA ein Beirat eingerichtet, der sich<br />
aus Vertretern der an der Leistung<br />
der GBA primär interessierten Bundesministerien<br />
Bundeskanzleramt,<br />
Bundesministerium für Wissenschaft<br />
und Forschung, Bundesministerium<br />
für Handel, Gewerbe und Industrie,<br />
Bundesministerium für Bauten und<br />
Technik, Bundesministerium für<br />
senten erbracht werden können, zusammengestellt.<br />
Diese Aufstellung<br />
bildet die Basis für die finanzielle Abrechnung,<br />
wobei Kostendeckung als<br />
geologischen Staatsdienst wahrgenommen<br />
werden sollten, aber<br />
bisher nicht erfüllt werden konnten.<br />
- Uneingeschränkte Fortführung der<br />
bereits laufenden Hauptprogramme<br />
der GBA.<br />
- Restriktive Budget- und Personalpolitik<br />
des Bundes.<br />
Es bedurfte vor allem mit dem Beirat<br />
für die GBA und den verschiedenen<br />
Fachabteilungen des Ressorts<br />
eingehender Beratungen und Diskussionen,<br />
ehe in einem Kompromiß das<br />
MFP 84 erarbeitet werden konnte.<br />
Als Schwerpunkte bleiben vor allem<br />
die Herausgabe der geologischen<br />
Blattschnittkarte 1 : 50.000,<br />
die Rohstofferkundung sowie die Do-<br />
Land- und Forstwirtschaft, Bundesministerium<br />
für Finanzen, der Bundeskammer<br />
der gewerblichen Wirtschaft<br />
und des Österreichischen Arbeiterkammertages<br />
sowie der Verbindungsstelle<br />
der Bundesländer<br />
beim Amt der Niederösterreichischen<br />
Landesregierung zusammensetzt<br />
Bei Bedarf können weitere Vertretei<br />
nominiert werden. Den Vorsitz führt<br />
Leitlinie dient. Unter gewissen Voraussetzungen<br />
können Ermäßigungen<br />
gewährt werden.<br />
1.4. Mittelfristiges Programm der <strong>Geologische</strong>n <strong>Bundesanstalt</strong><br />
1984-1988 (MFP 84)<br />
1.5. Beirat für die GBA<br />
kumentation und Information bestehen,<br />
verstärkt sollen Programme der<br />
Geochemie, Geophysik und Umweltgeologie<br />
werden, während die Herausgabe<br />
der geologischen Blattschnittkarte<br />
1 : 200.000 von Österreich<br />
weiterhin zurückgestellt werden<br />
muß. Durch interne Kapazitätsumschichtung<br />
soll die Erstellung von<br />
„Potentialkarten" (geowissenschaftliche<br />
Synthesekarten mit unterschiedlichen<br />
Hauptinhalten) und die Kompilation<br />
geologischer Karten unter Benützung<br />
unterschiedlicher Quellen<br />
gefördert werden.<br />
Als nicht realisierbar mußten auch<br />
dringende Neu- bzw. Umbaupläne,<br />
insbesondere zur Verbesserung der<br />
Laborsituation, zurückgestellt werden.<br />
der Bundesminister für Wissenschaft<br />
und Forschung, das Sekretariat ist<br />
bei der GBA untergebracht.<br />
Dem Beirat obliegt die Beratung<br />
des Bundesministers für Wissenschaft<br />
und Forschung in allen Angelegenheiten,<br />
welche die GBA betreffen,<br />
mit den Schwergewichten Programm-<br />
und Budgetgestaltung sowie<br />
Leistungskontrolle.-Der Beirat kom-<br />
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