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1985 - Geologische Bundesanstalt

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1.3. Tarifordnung<br />

Im Berichtsjahr ist die Tarifordnung<br />

für die GBA in Kraft getreten. In<br />

Form eines Punktekataloges sind die<br />

Leistungen der GBA, die für Interes-<br />

Über die vom jeweiligen Budget<br />

bestimmten Jahresarbeitspläne hinaus<br />

ist die GBA gemäß Anstaltsordnung<br />

auch verpflichtet, eine mittelfristige<br />

Programmplanung zu erstellen.<br />

Im Berichtsjahr ist der zweite Fünfjahresplan<br />

für den Zeitabschnitt 1984<br />

bis 1988 in Kraft getreten. Bei der<br />

Erstellung dieses mittelfristigen Programmes<br />

waren zu berücksichtigen:<br />

- Die von der Öffentlichkeit mittelfristig<br />

von der GBA erwartete Aufgabenerfüllung;<br />

die Tendenz der Erwartungen<br />

ist seit Jahren steigend,<br />

und eine Tendenzwende ist<br />

nicht zu erwarten.<br />

- Aufgaben, die aus Sicht der GBA<br />

unbedingt von einem modernen<br />

Gemäß Anstaltsordnung ist für die<br />

GBA ein Beirat eingerichtet, der sich<br />

aus Vertretern der an der Leistung<br />

der GBA primär interessierten Bundesministerien<br />

Bundeskanzleramt,<br />

Bundesministerium für Wissenschaft<br />

und Forschung, Bundesministerium<br />

für Handel, Gewerbe und Industrie,<br />

Bundesministerium für Bauten und<br />

Technik, Bundesministerium für<br />

senten erbracht werden können, zusammengestellt.<br />

Diese Aufstellung<br />

bildet die Basis für die finanzielle Abrechnung,<br />

wobei Kostendeckung als<br />

geologischen Staatsdienst wahrgenommen<br />

werden sollten, aber<br />

bisher nicht erfüllt werden konnten.<br />

- Uneingeschränkte Fortführung der<br />

bereits laufenden Hauptprogramme<br />

der GBA.<br />

- Restriktive Budget- und Personalpolitik<br />

des Bundes.<br />

Es bedurfte vor allem mit dem Beirat<br />

für die GBA und den verschiedenen<br />

Fachabteilungen des Ressorts<br />

eingehender Beratungen und Diskussionen,<br />

ehe in einem Kompromiß das<br />

MFP 84 erarbeitet werden konnte.<br />

Als Schwerpunkte bleiben vor allem<br />

die Herausgabe der geologischen<br />

Blattschnittkarte 1 : 50.000,<br />

die Rohstofferkundung sowie die Do-<br />

Land- und Forstwirtschaft, Bundesministerium<br />

für Finanzen, der Bundeskammer<br />

der gewerblichen Wirtschaft<br />

und des Österreichischen Arbeiterkammertages<br />

sowie der Verbindungsstelle<br />

der Bundesländer<br />

beim Amt der Niederösterreichischen<br />

Landesregierung zusammensetzt<br />

Bei Bedarf können weitere Vertretei<br />

nominiert werden. Den Vorsitz führt<br />

Leitlinie dient. Unter gewissen Voraussetzungen<br />

können Ermäßigungen<br />

gewährt werden.<br />

1.4. Mittelfristiges Programm der <strong>Geologische</strong>n <strong>Bundesanstalt</strong><br />

1984-1988 (MFP 84)<br />

1.5. Beirat für die GBA<br />

kumentation und Information bestehen,<br />

verstärkt sollen Programme der<br />

Geochemie, Geophysik und Umweltgeologie<br />

werden, während die Herausgabe<br />

der geologischen Blattschnittkarte<br />

1 : 200.000 von Österreich<br />

weiterhin zurückgestellt werden<br />

muß. Durch interne Kapazitätsumschichtung<br />

soll die Erstellung von<br />

„Potentialkarten" (geowissenschaftliche<br />

Synthesekarten mit unterschiedlichen<br />

Hauptinhalten) und die Kompilation<br />

geologischer Karten unter Benützung<br />

unterschiedlicher Quellen<br />

gefördert werden.<br />

Als nicht realisierbar mußten auch<br />

dringende Neu- bzw. Umbaupläne,<br />

insbesondere zur Verbesserung der<br />

Laborsituation, zurückgestellt werden.<br />

der Bundesminister für Wissenschaft<br />

und Forschung, das Sekretariat ist<br />

bei der GBA untergebracht.<br />

Dem Beirat obliegt die Beratung<br />

des Bundesministers für Wissenschaft<br />

und Forschung in allen Angelegenheiten,<br />

welche die GBA betreffen,<br />

mit den Schwergewichten Programm-<br />

und Budgetgestaltung sowie<br />

Leistungskontrolle.-Der Beirat kom-<br />

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