17. März 2010 - WM hoch 3
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W<br />
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„Wenn Grüner Veltliner auf einem Etikett steht, muss ein als solcher<br />
erkennbarer, fehlerfreier Wein der Inhalt der Flasche sein.“<br />
(Weinbaupräsident Pleil über das neue Weingesetz.)<br />
© ÖWm, Gotschim<br />
Dieses Konzept schien mir auch im Hinblick auf die Umsetzung<br />
der EU-Weinmarktordnung das richtige. Österreich<br />
hat an der gesamten Stilllege- und rodeaktion de<br />
facto nicht teilgenommen. Wir wollten kein Geld für die<br />
Weinvernichtung. Die Summe, die unserem Land adäquat<br />
zu unserer Fläche zusteht, soll vielmehr in gezielte maßnahmen<br />
zur Qualitätssteigerung, Qualitätssicherung und<br />
Absatzförderung fließen. Die Förderungsaktion, die von<br />
2009 bis 2013 läuft, bezieht sich also beispielsweise auf<br />
Investitionen in die Gärsteuerung bzw. Gärführung, die<br />
Klärung von Jungweinen oder sterile Abfüllung. Präsentationsräume<br />
für den Ab-Hof-Verkauf sind hier ebenso ein<br />
Thema wie zuschüsse für marketingmaßnahmen, messen<br />
und Präsentationen in Ländern mit zukunftsmärkten wie<br />
z.B. China, Japan, russland, die USA.<br />
EINE DEr WESENTLICHEN NEUErUNGEN DES EUrOPäISCHEN<br />
WEINrECHTS BETrIFFT DIE KATEGOrI-<br />
SIErUNG IN „WEINE mIT EINEr HErKUNFTSANGABE“<br />
UND IN „WEINE OHNE HErKUNFTSANGABE“.<br />
DEmNACH WIrD JEDEr HErKUNFTSWEIN ENTWEDEr<br />
ALS „WEIN mIT GESCHüTzTEr UrSPrUNGSBEzEICH-<br />
NUNG“ (WEIN G.U. = QUALITäTSWEIN) ODEr „WEIN<br />
mIT GESCHüTzTEr GEOGrAFISCHEr ANGABE“ („WEIN<br />
G.G.A. = LANDWEIN) BEzEICHNET. WIE WIrKT SICH<br />
DAS AUF DIE BISHErIGEN BEzEICHNUNGEN AUS?<br />
Pleil: mit dem neuen Weingesetz ist es uns gelungen, dass<br />
wir in Österreich auch weiterhin unsere traditionellen Bezeichnungen<br />
beibehalten können. Wir haben ein komplett<br />
neues Gesetz erstellt. Bewährte Paragraphen blieben erhalten<br />
und jene Kriterien, die von Seiten der EU verordnet<br />
wurden, auf österreichische Bedürfnisse adaptiert. Für<br />
den Konsumenten ändert sich daher überhaupt nichts.<br />
Die Bezeichnungen g.U. bzw. g.g.A. müssen nicht auf dem<br />
Etikett stehen, es wird weiterhin bei den Bezeichnungen<br />
Qualitätswein, Spätlese, Eiswein, etc. bleiben.<br />
Gelöst wurde auch die Problematik rund um den Tafelwein,<br />
bei dem man lt. EU-Verordnung auch Sorte und Jahrgang<br />
anführen darf. Das wollten wir unter allen Umständen vermeiden.<br />
Warum? In der EU-Vorgabe für Tafelwein steht<br />
nur ein einziges Kriterium, nämlich, dass er nicht gesundheitsschädigend<br />
sein darf. Der Wein könnte also theoretisch<br />
nach „roten rüben“ schmecken und trotzdem wäre<br />
es lt. EU-Bezeichnungsrecht erlaubt, „Grüner Veltliner“<br />
drauf zu schreiben. Das wäre ein immenser Schaden für<br />
unsere aufgebauten marken und die Verärgerung der Konsumenten<br />
würde nicht lange auf sich warten lassen. zu<br />
recht, wie ich meine. Vor einigen Jahren noch hatten wir<br />
in den Supermärkten einen marktanteil von 35 %, heute<br />
sind es 80 %. Die Konsumenten wollen und kaufen österreichischen<br />
Wein. Diesen erfreulichen Umstand haben wir<br />
uns mit unserer Qualität und guten marketingstrategien<br />
hart erkämpft. Das Vertrauen der österreichischen Konsumenten<br />
ist ein enormes Gut und darf unter gar keinen<br />
Umständen aufs Spiel gesetzt werden. Wenn also „Grüner<br />
Veltliner“ auf einem Etikett steht, muss ein als solcher erkennbarer,<br />
fehlerfreier Wein der Inhalt der Flasche sein.<br />
Der Tafelwein mit Sorten- und Jahrgangsbezeichnung<br />
wurde also dem Landwein völlig gleichgestellt, weil wir<br />
hier seit 20 Jahren ein funktionierendes Kontrollsystem<br />
haben. In der Praxis bedeutet das, dass dieser Wein in<br />
Aussehen, Geruch und Geschmack fehlerfrei sein, eine<br />
rebsortentypizität aufweisen muss und wie beim Landwein<br />
ein Hektarhöchstertrag einzuhalten ist.<br />
Bei Weinen ohne Herkunft wurde der Begriff „Tafelwein“<br />
gestrichen und durch den generischen Begriff „Wein“ ersetzt.