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28 Bildung & Betreuung<br />

Gebühren / Kosten<br />

Was Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in den Einrichtungen bezahlen müssen, steht<br />

in der Gebührensatzung der Kreisstadt Dietzenbach. Für den Besuch einer Kindertagesstätte<br />

bzw. die Betreuung durch Tagesmütter/-väter oder einem Hort müssen die Eltern<br />

eine Gebühr zahlen. Für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt sind 6 Stunden Betreuung<br />

frei. Für die Teilnahme am Mittagessen und für das Frühstück sind ein zusätzlicher<br />

Betrag zu zahlen. Wird ein Geschwisterkind angemeldet, ist für dieses eine niedrigere<br />

Gebühr zu zahlen.<br />

Es gibt eine eigene Broschüre der Kreisstadt Dietzenbach zum Thema: Bildung und Förderung<br />

von Kindern- einen Elternratgeber.

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