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Familien, Kinder & Jugendliche<br />

Welche finanziellen Hilfen für Familien gibt es?<br />

Welche Freizeitangebote gibt es für Kinder und Jugendliche in Dietzenbach?<br />

An wen kann ich mich bei familiären Problemen wenden?<br />

FINANZIELLE HILFEN FÜR FAMILIEN<br />

Kindergeld<br />

Alle Eltern bzw. Pflegeeltern von Kindern, die ihren festen Wohnsitz und gewöhnlichen<br />

Aufenthalt in der BRD haben und unter 18 Jahren sind, haben einen Anspruch auf Kindergeld.<br />

Dieses wird monatlich ausgezahlt und beträgt derzeit (Stand 2022) für das erste<br />

und zweite Kind 219€, für das dritte Kind 225€ und für jedes weitere Kind 250€. Für<br />

Kinder über 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen Kindergeld bezogen werden,<br />

z.B. wenn sie in einer schulischen Ausbildung oder in einer Berufsausbildung sind. Kindergeld<br />

wird in der Regel maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Um Kindergeld erhalten<br />

zu können, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur<br />

für Arbeit stellen.<br />

Für Dietzenbach ist die Familienkasse Hanau zuständig:<br />

Familienkasse Hessen<br />

63441 Hanau<br />

Besucheradresse<br />

Am Hauptbahnhof 1<br />

63450 Hanau<br />

( 0800 455 553 0 bzw. 0800 455 553 3 (kostenfrei)<br />

Kindergeldanträge erhalten Sie unter anderem hier.<br />

Kinderzuschlag<br />

Mithilfe des Kinderzuschlags werden Familien in bestimmten Einkommenssituationen<br />

von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialhilfe unabhängig. Der Kinderzuschlag<br />

wird in Höhe bis zu maximal 209€ pro Kind und Monat jeweils für 6 Monate gezahlt. Ein<br />

Anspruch kann nur für unter 25-jährige und unverheiratete Kinder bestehen. Der Kinderzuschlag<br />

wird durch Einkommen und Vermögen des Kindes mit Ausnahme des Kindergeldes<br />

und des Wohngeldes gemindert. Zum Einkommen eines Kindes gehören z.B. die<br />

Unterhaltsleistungen. Kinderzuschlag muss beantragt werden. Die Formulare erhalten<br />

Sie bei der zuständigen Familienkasse oder bei der Bundesagentur für Arbeit. Dort und<br />

bei den Beratungsstellen können Sie sich zum Kinderzuschlag beraten lassen.<br />

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