planerinfo24 2/2018
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informiert<br />
<br />
Bund setzt klare Impulse<br />
beim sozialen Wohnungsbau<br />
Im Kabinett wurde der jährlich vorzulegende Bericht über<br />
die erwendung der Kompensationsmittel für die soziale<br />
Wohnraumförderung 2017 beschlossen.<br />
Bundesminister Seehofer: „Dass<br />
wir in unserem Land genügend<br />
bezahlbare Wohnungen haben,<br />
ist für mich eine der wichtigsten<br />
politischen Aufgaben überhaupt.<br />
Der Bund wird daher den sozialen<br />
Wohnungsbau auch nach dem<br />
Auslaufen der Kompensationszahlungen<br />
im Jahr 2019 unterstützen<br />
Die dafür notwendige Grundgesetzänderung<br />
haben wir bereits<br />
auf den Weg gebracht.“<br />
Im vergangenen Jahr stieg der<br />
geförderte Neubau von Mietwohnungen<br />
um rund 7 Prozent gegenüber<br />
dem Vorjahr. So wurden im<br />
Jahr 2017 Fördermaßnahmen für<br />
den Bau von 26.231 Mietwohnungen<br />
mit Mietpreisund Belegungsbindungen<br />
neu bewilligt. Das<br />
entspricht einem Plus von 1.681<br />
Wohnungen im Vergleich zum<br />
Vorjahr. Deutliche Steigerungen<br />
des geförderten Mietwohnungsneubaus<br />
sind vor allem in Bayern,<br />
Sachsen, Hamburg und Berlin zu<br />
verzeichnen.<br />
Zum 31. Dezember 2016 gab es<br />
in Deutschland rund 1,27 Mio.<br />
gebundene Sozialmietwohnungen.<br />
Dies entspricht einer Quote<br />
von knapp 6 Prozent des gesamten<br />
Mietwohnungsbestandes in<br />
Deutschland. Gegenüber dem<br />
Vorjahr hat sich damit die Zahl um<br />
rund 62.500 verringert. Das liegt<br />
insbesondere an auslaufenden<br />
Mietpreis- und Belegungsbindungen.<br />
Weitere Anstrengungen sind daher<br />
nötig. Mit der Erhöhung der<br />
Kompensationsmittel für 2019<br />
um 500 Millionen Euro auf rund<br />
1,5 Milliarden Euro geht der<br />
Bund deutlich in Vorleistung. Die<br />
Länder sind im Gegenzug gefordert,<br />
diese zusätzlichen Mittel für<br />
Zweck der sozialen Wohnraumförderung<br />
einzusetzen. Zudem<br />
werden die Länder in den Jahren<br />
2020 und 2021 mindestens<br />
zwei Milliarden Euro für den sozialen<br />
Wohnungsbau erhalten.<br />
Bereits am 02. Mai hatte das Bundeskabinett<br />
den Gesetzentwurf<br />
für eine Grundgesetzänderung im<br />
Bereich des sozialen Wohnungsbaus<br />
beschlossen. Der Bund erhält<br />
die Möglichkeit, den Ländern<br />
zweckgebunden Finanzhilfen für<br />
gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen<br />
der Länder und Kommunen<br />
im Bereich des sozialen<br />
Wohnungsbaus zu gewähren.<br />
Städtebauförderung auf Rekordniveau<br />
Bundesinnenminister Horst<br />
Seehofer unterzeichnet Verwaltungsvereinbarungen<br />
zur<br />
Städtebauförderung und zum<br />
Investitionspakt Auch zukünftig<br />
wird der Bund Länder und Kommunen<br />
bei der Städtebauförderung<br />
und im Investitionspakt<br />
unterstützen: In <strong>2018</strong> sind Städtebaufördermittel<br />
von 790 Millionen<br />
Euro sowie 200 Millionen<br />
Euro im Investitionspakt Soziale<br />
Integration im Quartier vorgesehen.<br />
Bundesinnenminister Seehofer<br />
anlässlich der Unterzeichnung<br />
der Verwaltungsabkommen: „Der<br />
Erhalt und die Weiterentwicklung<br />
unserer Städte und Gemeinden<br />
ist eine wichtige Voraussetzung<br />
dafür, dass das Zusammenleben<br />
der Bürgerinnen und Bürger in allen<br />
Regionen unseres Landes gelingt.<br />
Unser gemeinsames Ziel ist<br />
es, dass sich jeder in seiner Stadt<br />
oder seiner Gemeinde heimisch<br />
fühlt, gern in seiner Nachbarschaft<br />
wohnt. Der Bund unterstützt die<br />
Länder und Kommunen in diesem<br />
Jahr mit Bundesfinanzhilfen von<br />
fast 1 Milliarde Euro.“ Die Verwaltungsabkommen<br />
treten in Kraft,<br />
sobald alle Bundesländer gegengezeichnet<br />
haben.<br />
Seehofer dazu: „Wir führen die erfolgreichen<br />
Programme der Städtebauförderung<br />
auf Rekordniveau<br />
fort. Mit dem Investitionspakt Soziale<br />
Integration im Quartier können<br />
die Kommunen weiterhin den<br />
Ausbau und die Sanierung ihrer<br />
sozialen Infrastruktur vorantreiben.“<br />
Für das Förderjahr <strong>2018</strong> stehen folgende<br />
städtebaulichen Bund-Länder-Programme<br />
zur Verfügung:<br />
• „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“<br />
zur Förderung der Innenentwicklung<br />
(110 Millionen Euro),<br />
• „Soziale Stadt“ zur Förderung benachteiligter<br />
Quartiere (190 Millionen<br />
Euro),<br />
• „Stadtumbau“ zur Anpassung<br />
an den demographischen und<br />
strukturellen Wandel in den neuen<br />
Bundesländern (140 Millionen<br />
Euro) und in den alten Bundesländern<br />
(120 Millionen Euro),<br />
• „Städtebaulicher Denkmalschutz“<br />
zum Erhalt historischer<br />
Stadtkerne und Stadtquartiere<br />
in den neuen Bundesländern (70<br />
Millionen Euro) und in den alten<br />
Bundesländern (40 Millionen<br />
Euro),<br />
• „Kleinere Städte und Gemeinden“<br />
zur Sicherung der Daseinsvorsorge<br />
im ländlichen und dünn<br />
besiedelten Raum (70 Millionen<br />
Euro),<br />
• „Zukunft Stadtgrün“ (50 Millionen<br />
Euro) sowie<br />
• „Investitionspakt soziale Integration<br />
im Quartier“ (200 Millionen<br />
Euro).<br />
Die Förderung <strong>2018</strong> ist gekennzeichnet<br />
durch verbesserte Konditionen<br />
in der Umsetzung für<br />
die Länder sowie die Städte und<br />
Gemeinden:<br />
- die Flexibilität zwischen den<br />
Programmen der Städtebauförderung<br />
wurde auf 30 Prozent erhöht,<br />
- die Gewährleistung der Bundesmittel<br />
wurde um ein Jahr verlängert,<br />
d.h. es besteht ein verlängerter<br />
Umsetzungszeitraum.<br />
Die Städtebauförderung von<br />
Bund und Ländern stößt erhebliche<br />
Folgeinvestitionen an. Für das<br />
Jahr <strong>2018</strong> wird von einem durch<br />
die Förderung ausgelösten Gesamtinvestitionsvolumen<br />
von rd.<br />
12,1 Mrd. Euro ausgegangen, die<br />
erwartete Bruttowertschöpfung<br />
liegt bei rd. 14,5 Mrd. Euro. Die Fördermittel<br />
unterstützen in hohem<br />
Maße auch die klein- und mittelständige<br />
Wirtschaft vor Ort: rd. 36<br />
Prozent des erwarteten Bauvolumens<br />
verbleibt in der Kommune<br />
selbst, weitere rd. 48 Prozent in<br />
der Region mit einem Umkreis von<br />
50 km. Die Bauwirtschaft profitiert<br />
dabei mit 71 Prozent der umgesetzten<br />
Investitionsmittel.<br />
28 <strong>planerinfo24</strong> - Das Magazin | 2/<strong>2018</strong>