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planerinfo24 2/2018

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informiert<br />

<br />

Bund setzt klare Impulse<br />

beim sozialen Wohnungsbau<br />

Im Kabinett wurde der jährlich vorzulegende Bericht über<br />

die erwendung der Kompensationsmittel für die soziale<br />

Wohnraumförderung 2017 beschlossen.<br />

Bundesminister Seehofer: „Dass<br />

wir in unserem Land genügend<br />

bezahlbare Wohnungen haben,<br />

ist für mich eine der wichtigsten<br />

politischen Aufgaben überhaupt.<br />

Der Bund wird daher den sozialen<br />

Wohnungsbau auch nach dem<br />

Auslaufen der Kompensationszahlungen<br />

im Jahr 2019 unterstützen<br />

Die dafür notwendige Grundgesetzänderung<br />

haben wir bereits<br />

auf den Weg gebracht.“<br />

Im vergangenen Jahr stieg der<br />

geförderte Neubau von Mietwohnungen<br />

um rund 7 Prozent gegenüber<br />

dem Vorjahr. So wurden im<br />

Jahr 2017 Fördermaßnahmen für<br />

den Bau von 26.231 Mietwohnungen<br />

mit Mietpreisund Belegungsbindungen<br />

neu bewilligt. Das<br />

entspricht einem Plus von 1.681<br />

Wohnungen im Vergleich zum<br />

Vorjahr. Deutliche Steigerungen<br />

des geförderten Mietwohnungsneubaus<br />

sind vor allem in Bayern,<br />

Sachsen, Hamburg und Berlin zu<br />

verzeichnen.<br />

Zum 31. Dezember 2016 gab es<br />

in Deutschland rund 1,27 Mio.<br />

gebundene Sozialmietwohnungen.<br />

Dies entspricht einer Quote<br />

von knapp 6 Prozent des gesamten<br />

Mietwohnungsbestandes in<br />

Deutschland. Gegenüber dem<br />

Vorjahr hat sich damit die Zahl um<br />

rund 62.500 verringert. Das liegt<br />

insbesondere an auslaufenden<br />

Mietpreis- und Belegungsbindungen.<br />

Weitere Anstrengungen sind daher<br />

nötig. Mit der Erhöhung der<br />

Kompensationsmittel für 2019<br />

um 500 Millionen Euro auf rund<br />

1,5 Milliarden Euro geht der<br />

Bund deutlich in Vorleistung. Die<br />

Länder sind im Gegenzug gefordert,<br />

diese zusätzlichen Mittel für<br />

Zweck der sozialen Wohnraumförderung<br />

einzusetzen. Zudem<br />

werden die Länder in den Jahren<br />

2020 und 2021 mindestens<br />

zwei Milliarden Euro für den sozialen<br />

Wohnungsbau erhalten.<br />

Bereits am 02. Mai hatte das Bundeskabinett<br />

den Gesetzentwurf<br />

für eine Grundgesetzänderung im<br />

Bereich des sozialen Wohnungsbaus<br />

beschlossen. Der Bund erhält<br />

die Möglichkeit, den Ländern<br />

zweckgebunden Finanzhilfen für<br />

gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen<br />

der Länder und Kommunen<br />

im Bereich des sozialen<br />

Wohnungsbaus zu gewähren.<br />

Städtebauförderung auf Rekordniveau<br />

Bundesinnenminister Horst<br />

Seehofer unterzeichnet Verwaltungsvereinbarungen<br />

zur<br />

Städtebauförderung und zum<br />

Investitionspakt Auch zukünftig<br />

wird der Bund Länder und Kommunen<br />

bei der Städtebauförderung<br />

und im Investitionspakt<br />

unterstützen: In <strong>2018</strong> sind Städtebaufördermittel<br />

von 790 Millionen<br />

Euro sowie 200 Millionen<br />

Euro im Investitionspakt Soziale<br />

Integration im Quartier vorgesehen.<br />

Bundesinnenminister Seehofer<br />

anlässlich der Unterzeichnung<br />

der Verwaltungsabkommen: „Der<br />

Erhalt und die Weiterentwicklung<br />

unserer Städte und Gemeinden<br />

ist eine wichtige Voraussetzung<br />

dafür, dass das Zusammenleben<br />

der Bürgerinnen und Bürger in allen<br />

Regionen unseres Landes gelingt.<br />

Unser gemeinsames Ziel ist<br />

es, dass sich jeder in seiner Stadt<br />

oder seiner Gemeinde heimisch<br />

fühlt, gern in seiner Nachbarschaft<br />

wohnt. Der Bund unterstützt die<br />

Länder und Kommunen in diesem<br />

Jahr mit Bundesfinanzhilfen von<br />

fast 1 Milliarde Euro.“ Die Verwaltungsabkommen<br />

treten in Kraft,<br />

sobald alle Bundesländer gegengezeichnet<br />

haben.<br />

Seehofer dazu: „Wir führen die erfolgreichen<br />

Programme der Städtebauförderung<br />

auf Rekordniveau<br />

fort. Mit dem Investitionspakt Soziale<br />

Integration im Quartier können<br />

die Kommunen weiterhin den<br />

Ausbau und die Sanierung ihrer<br />

sozialen Infrastruktur vorantreiben.“<br />

Für das Förderjahr <strong>2018</strong> stehen folgende<br />

städtebaulichen Bund-Länder-Programme<br />

zur Verfügung:<br />

• „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“<br />

zur Förderung der Innenentwicklung<br />

(110 Millionen Euro),<br />

• „Soziale Stadt“ zur Förderung benachteiligter<br />

Quartiere (190 Millionen<br />

Euro),<br />

• „Stadtumbau“ zur Anpassung<br />

an den demographischen und<br />

strukturellen Wandel in den neuen<br />

Bundesländern (140 Millionen<br />

Euro) und in den alten Bundesländern<br />

(120 Millionen Euro),<br />

• „Städtebaulicher Denkmalschutz“<br />

zum Erhalt historischer<br />

Stadtkerne und Stadtquartiere<br />

in den neuen Bundesländern (70<br />

Millionen Euro) und in den alten<br />

Bundesländern (40 Millionen<br />

Euro),<br />

• „Kleinere Städte und Gemeinden“<br />

zur Sicherung der Daseinsvorsorge<br />

im ländlichen und dünn<br />

besiedelten Raum (70 Millionen<br />

Euro),<br />

• „Zukunft Stadtgrün“ (50 Millionen<br />

Euro) sowie<br />

• „Investitionspakt soziale Integration<br />

im Quartier“ (200 Millionen<br />

Euro).<br />

Die Förderung <strong>2018</strong> ist gekennzeichnet<br />

durch verbesserte Konditionen<br />

in der Umsetzung für<br />

die Länder sowie die Städte und<br />

Gemeinden:<br />

- die Flexibilität zwischen den<br />

Programmen der Städtebauförderung<br />

wurde auf 30 Prozent erhöht,<br />

- die Gewährleistung der Bundesmittel<br />

wurde um ein Jahr verlängert,<br />

d.h. es besteht ein verlängerter<br />

Umsetzungszeitraum.<br />

Die Städtebauförderung von<br />

Bund und Ländern stößt erhebliche<br />

Folgeinvestitionen an. Für das<br />

Jahr <strong>2018</strong> wird von einem durch<br />

die Förderung ausgelösten Gesamtinvestitionsvolumen<br />

von rd.<br />

12,1 Mrd. Euro ausgegangen, die<br />

erwartete Bruttowertschöpfung<br />

liegt bei rd. 14,5 Mrd. Euro. Die Fördermittel<br />

unterstützen in hohem<br />

Maße auch die klein- und mittelständige<br />

Wirtschaft vor Ort: rd. 36<br />

Prozent des erwarteten Bauvolumens<br />

verbleibt in der Kommune<br />

selbst, weitere rd. 48 Prozent in<br />

der Region mit einem Umkreis von<br />

50 km. Die Bauwirtschaft profitiert<br />

dabei mit 71 Prozent der umgesetzten<br />

Investitionsmittel.<br />

28 <strong>planerinfo24</strong> - Das Magazin | 2/<strong>2018</strong>

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