24. Kreissporttag 2012 - Kreissportbund Osnabrück-Land e.V.
24. Kreissporttag 2012 - Kreissportbund Osnabrück-Land e.V.
24. Kreissporttag 2012 - Kreissportbund Osnabrück-Land e.V.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
28<br />
Antrag auf<br />
Satzungsänderung<br />
S p o r t e n t w i c k l u n g s - a u s s c h u s s<br />
N e u : E n t w i c k l u n g s a u s s c h u s s<br />
§ 17<br />
1. Der Sportentwicklungsausschuss Neu: Entwicklungsausschuss setzt sich zusammen<br />
aus<br />
a) dem Vorstandsmitglied für Frauen im Sport<br />
Neu: der/m stellvertretenden Vorsitzenden für Vereins- und Sportentwicklung<br />
b) einem/r Vertreter/in der Sportjugend,<br />
Neu: der/m stellvertretenden Vorsitzenden für Gleichstellung<br />
c) je drei Vertretern von Fachverbänden und Sportvereinen ,<br />
Neu: einem/r Vertreter/in der Sportjugend<br />
d) vom Vorstand berufene Referentinnen und Referenten in sportpraktischen<br />
Themenfeldern.<br />
Neu: je drei Vertretern von Fachverbänden und Sportvereinen<br />
e) Neu: vom Vorstand berufene Referentinnen und Referenten in sportpraktischen<br />
Themenfeldern.<br />
2. Der Sportentwicklungsausschuss Neu: Entwicklungsausschuss berät über allgemeine<br />
sportpraktische Maßnahmen und Veranstaltungen, handelt im Rahmen seiner<br />
Möglichkeiten (Budget) und empfiehlt weitere Maßnahmen dem Vorstand. Er fördert die<br />
Zusammenarbeit der Fachverbände.<br />
3. Der Sportentwicklungsausschuss Neu: Entwicklungsausschuss konstituiert sich nach<br />
dem <strong>Kreissporttag</strong> für die Dauer von zwei Jahren; die Vertreter der Sportvereine<br />
werden vom <strong>Kreissporttag</strong> gewählt, die Vertreter der Fachverbände auf der<br />
nachfolgenden Hauptausschusssitzung. Der/die von dem Ausschuss gewählte<br />
Vorsitzende ist gem. § 14 Mitglied des Vorstandes. Neu: Der/die stellvertretende<br />
Vorsitzende für Vereins- und Sportentwicklung leitet den Ausschuss.<br />
Begründung:<br />
1. Neue Funktionsbezeichnung: In vielen Vereinsgesprächen wurde deutlich, dass<br />
Vereinsentwicklung und Sportentwicklung an der Basis nicht zu trennen sind.<br />
Beide Handlungsfelder sollen aufgrund ihrer Bedeutung für die Zukunft des<br />
Vereinssports bei der/dem stellvertretenden Vorsitzenden für Vereins- und<br />
Sportentwicklung vereint werden.<br />
2. Automatik im Ausschuss-Vorsitz: Ziffer 1 hat zur Folge, dass der Vorsitz des so<br />
umbenannten Entwicklungsausschusses durch die Wahl des/r stellvertretende<br />
Vorsitzende für Vereins- und Sportentwicklung und somit die Anbindung an den<br />
KSB-Vorstand automatisch gegeben ist. Einen vom Ausschuss gewählter und in den<br />
Vorstand entsandter Vorsitzenden kann es nicht mehr geben.<br />
3. Mit der Umbenennung des bisherigen Vorstandsmitgliedes für „Sport und Umwelt“ in<br />
„Sportinfrastruktur“ wollen wir dessen Aufgabenbereich genauer beschreiben.<br />
4. Die Vorstandsmitglieder in einem kollegialen Vorstand agieren stets untereinander im<br />
Team auf Augenhöhe. Daher sollen alle vom <strong>Kreissporttag</strong> gewählten<br />
Vorstandsmitglieder stellvertretende Vorsitzende sein und als solche zum BGB-<br />
Vorstand zählen.