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24. Kreissporttag 2012 - Kreissportbund Osnabrück-Land e.V.

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28<br />

Antrag auf<br />

Satzungsänderung<br />

S p o r t e n t w i c k l u n g s - a u s s c h u s s<br />

N e u : E n t w i c k l u n g s a u s s c h u s s<br />

§ 17<br />

1. Der Sportentwicklungsausschuss Neu: Entwicklungsausschuss setzt sich zusammen<br />

aus<br />

a) dem Vorstandsmitglied für Frauen im Sport<br />

Neu: der/m stellvertretenden Vorsitzenden für Vereins- und Sportentwicklung<br />

b) einem/r Vertreter/in der Sportjugend,<br />

Neu: der/m stellvertretenden Vorsitzenden für Gleichstellung<br />

c) je drei Vertretern von Fachverbänden und Sportvereinen ,<br />

Neu: einem/r Vertreter/in der Sportjugend<br />

d) vom Vorstand berufene Referentinnen und Referenten in sportpraktischen<br />

Themenfeldern.<br />

Neu: je drei Vertretern von Fachverbänden und Sportvereinen<br />

e) Neu: vom Vorstand berufene Referentinnen und Referenten in sportpraktischen<br />

Themenfeldern.<br />

2. Der Sportentwicklungsausschuss Neu: Entwicklungsausschuss berät über allgemeine<br />

sportpraktische Maßnahmen und Veranstaltungen, handelt im Rahmen seiner<br />

Möglichkeiten (Budget) und empfiehlt weitere Maßnahmen dem Vorstand. Er fördert die<br />

Zusammenarbeit der Fachverbände.<br />

3. Der Sportentwicklungsausschuss Neu: Entwicklungsausschuss konstituiert sich nach<br />

dem <strong>Kreissporttag</strong> für die Dauer von zwei Jahren; die Vertreter der Sportvereine<br />

werden vom <strong>Kreissporttag</strong> gewählt, die Vertreter der Fachverbände auf der<br />

nachfolgenden Hauptausschusssitzung. Der/die von dem Ausschuss gewählte<br />

Vorsitzende ist gem. § 14 Mitglied des Vorstandes. Neu: Der/die stellvertretende<br />

Vorsitzende für Vereins- und Sportentwicklung leitet den Ausschuss.<br />

Begründung:<br />

1. Neue Funktionsbezeichnung: In vielen Vereinsgesprächen wurde deutlich, dass<br />

Vereinsentwicklung und Sportentwicklung an der Basis nicht zu trennen sind.<br />

Beide Handlungsfelder sollen aufgrund ihrer Bedeutung für die Zukunft des<br />

Vereinssports bei der/dem stellvertretenden Vorsitzenden für Vereins- und<br />

Sportentwicklung vereint werden.<br />

2. Automatik im Ausschuss-Vorsitz: Ziffer 1 hat zur Folge, dass der Vorsitz des so<br />

umbenannten Entwicklungsausschusses durch die Wahl des/r stellvertretende<br />

Vorsitzende für Vereins- und Sportentwicklung und somit die Anbindung an den<br />

KSB-Vorstand automatisch gegeben ist. Einen vom Ausschuss gewählter und in den<br />

Vorstand entsandter Vorsitzenden kann es nicht mehr geben.<br />

3. Mit der Umbenennung des bisherigen Vorstandsmitgliedes für „Sport und Umwelt“ in<br />

„Sportinfrastruktur“ wollen wir dessen Aufgabenbereich genauer beschreiben.<br />

4. Die Vorstandsmitglieder in einem kollegialen Vorstand agieren stets untereinander im<br />

Team auf Augenhöhe. Daher sollen alle vom <strong>Kreissporttag</strong> gewählten<br />

Vorstandsmitglieder stellvertretende Vorsitzende sein und als solche zum BGB-<br />

Vorstand zählen.

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