Revitalisierung Fliessgewässer. Strategische Planung - Schweizer ...
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<strong>Revitalisierung</strong> <strong>Fliessgewässer</strong>. <strong>Strategische</strong> <strong>Planung</strong> BAFU 2012 8<br />
> Zusammenfassung<br />
Die vorliegende Publikation zeigt als Modul der Vollzugshilfe Renaturierung der Gewässer<br />
ein zweckmässiges Vorgehen auf, um die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung<br />
im Bereich <strong>Planung</strong> der <strong>Revitalisierung</strong>en erfüllen zu können. Das Gewässerschutzgesetz<br />
verpflichtet die Kantone, für die <strong>Revitalisierung</strong> von Gewässern zu<br />
sorgen und diese zu planen. Bei rund einem Viertel der 15 000 km <strong>Schweizer</strong> <strong>Fliessgewässer</strong><br />
in schlechtem Zustand sollen langfristig mit <strong>Revitalisierung</strong>en die natürlichen<br />
Funktionen wieder hergestellt werden. Ziele der <strong>Revitalisierung</strong>en sind naturnahe<br />
<strong>Fliessgewässer</strong> mit typspezifischer Eigendynamik (Morphologie, Abfluss- und Geschieberegime),<br />
die von naturnahen, standorttypischen Lebensgemeinschaften besiedelt<br />
werden und prägende Elemente der Landschaft bilden. Um diese Ziele langfristig zu<br />
erreichen, planen die Kantone die <strong>Revitalisierung</strong>en und legen den Zeitplan dafür fest;<br />
die <strong>Planung</strong> ist in der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen.<br />
Der kantonalen <strong>Revitalisierung</strong>splanung soll ein schlüssiges Konzept zu Grunde liegen.<br />
Sie umfasst als Übersichtsplanung den ganzen Kanton in einem geeigneten Detaillierungsgrad,<br />
sie soll sich an den hydrologischen Einzugsgebieten orientieren und nicht<br />
auf einzelne Gewässer(abschnitte) beschränkt bleiben. Die <strong>Planung</strong> ist mit betroffenen<br />
Nachbarkantonen abzustimmen.<br />
Die kantonalen <strong>Revitalisierung</strong>splanungen dienen dazu, jene für die <strong>Revitalisierung</strong><br />
prioritären Gewässer und Gewässerabschnitte zu bezeichnen, bei denen eine möglichst<br />
grosse Wirkung zur Wiederherstellung der natürlichen Funktionen im Verhältnis zum<br />
Aufwand erreicht werden kann. Dazu erheben die Kantone in einem ersten Schritt<br />
Daten über die Gewässer auf ihrem Gebiet und deren Gewässerräume. Die notwendigen<br />
Datengrundlagen umfassen den ökomorphologischen Zustand der Gewässer, die<br />
Anlagen im Gewässerraum und das ökologische Potenzial und die landschaftliche<br />
Bedeutung der Gewässer. Diese Daten sind bei den Kantonen in der Regel vorhanden<br />
und müssen für die <strong>Revitalisierung</strong>splanung zusammengeführt werden.<br />
Im zweiten Schritt werden die Datengrundlagen nach vorgegebenen Kriterien miteinander<br />
verknüpft, um festzulegen, wo <strong>Revitalisierung</strong>en in erster Linie durchzuführen<br />
sind. Die Ergebnisse der <strong>Revitalisierung</strong>splanung werden auf Karten dargestellt und in<br />
einem Bericht erläutert.<br />
Die Kantone reichen dem BAFU die <strong>Planung</strong> für <strong>Fliessgewässer</strong> bis zum 31. Dezember<br />
2013 zur Stellungnahme ein und verabschieden sie bis zum 31. Dezember 2014.<br />
Die <strong>Planung</strong> ist alle 12 Jahre für einen Zeitraum von 20 Jahren zu erneuern.