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Revitalisierung Fliessgewässer. Strategische Planung - Schweizer ...

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<strong>Revitalisierung</strong> <strong>Fliessgewässer</strong>. <strong>Strategische</strong> <strong>Planung</strong> BAFU 2012 8<br />

> Zusammenfassung<br />

Die vorliegende Publikation zeigt als Modul der Vollzugshilfe Renaturierung der Gewässer<br />

ein zweckmässiges Vorgehen auf, um die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung<br />

im Bereich <strong>Planung</strong> der <strong>Revitalisierung</strong>en erfüllen zu können. Das Gewässerschutzgesetz<br />

verpflichtet die Kantone, für die <strong>Revitalisierung</strong> von Gewässern zu<br />

sorgen und diese zu planen. Bei rund einem Viertel der 15 000 km <strong>Schweizer</strong> <strong>Fliessgewässer</strong><br />

in schlechtem Zustand sollen langfristig mit <strong>Revitalisierung</strong>en die natürlichen<br />

Funktionen wieder hergestellt werden. Ziele der <strong>Revitalisierung</strong>en sind naturnahe<br />

<strong>Fliessgewässer</strong> mit typspezifischer Eigendynamik (Morphologie, Abfluss- und Geschieberegime),<br />

die von naturnahen, standorttypischen Lebensgemeinschaften besiedelt<br />

werden und prägende Elemente der Landschaft bilden. Um diese Ziele langfristig zu<br />

erreichen, planen die Kantone die <strong>Revitalisierung</strong>en und legen den Zeitplan dafür fest;<br />

die <strong>Planung</strong> ist in der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen.<br />

Der kantonalen <strong>Revitalisierung</strong>splanung soll ein schlüssiges Konzept zu Grunde liegen.<br />

Sie umfasst als Übersichtsplanung den ganzen Kanton in einem geeigneten Detaillierungsgrad,<br />

sie soll sich an den hydrologischen Einzugsgebieten orientieren und nicht<br />

auf einzelne Gewässer(abschnitte) beschränkt bleiben. Die <strong>Planung</strong> ist mit betroffenen<br />

Nachbarkantonen abzustimmen.<br />

Die kantonalen <strong>Revitalisierung</strong>splanungen dienen dazu, jene für die <strong>Revitalisierung</strong><br />

prioritären Gewässer und Gewässerabschnitte zu bezeichnen, bei denen eine möglichst<br />

grosse Wirkung zur Wiederherstellung der natürlichen Funktionen im Verhältnis zum<br />

Aufwand erreicht werden kann. Dazu erheben die Kantone in einem ersten Schritt<br />

Daten über die Gewässer auf ihrem Gebiet und deren Gewässerräume. Die notwendigen<br />

Datengrundlagen umfassen den ökomorphologischen Zustand der Gewässer, die<br />

Anlagen im Gewässerraum und das ökologische Potenzial und die landschaftliche<br />

Bedeutung der Gewässer. Diese Daten sind bei den Kantonen in der Regel vorhanden<br />

und müssen für die <strong>Revitalisierung</strong>splanung zusammengeführt werden.<br />

Im zweiten Schritt werden die Datengrundlagen nach vorgegebenen Kriterien miteinander<br />

verknüpft, um festzulegen, wo <strong>Revitalisierung</strong>en in erster Linie durchzuführen<br />

sind. Die Ergebnisse der <strong>Revitalisierung</strong>splanung werden auf Karten dargestellt und in<br />

einem Bericht erläutert.<br />

Die Kantone reichen dem BAFU die <strong>Planung</strong> für <strong>Fliessgewässer</strong> bis zum 31. Dezember<br />

2013 zur Stellungnahme ein und verabschieden sie bis zum 31. Dezember 2014.<br />

Die <strong>Planung</strong> ist alle 12 Jahre für einen Zeitraum von 20 Jahren zu erneuern.

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