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Revitalisierung Fliessgewässer. Strategische Planung - Schweizer ...

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<strong>Revitalisierung</strong> <strong>Fliessgewässer</strong>. <strong>Strategische</strong> <strong>Planung</strong> BAFU 2012 24<br />

3 > Vorgehen bei der <strong>Planung</strong><br />

3.1 Datengrundlagen (Art. 41d Abs. 1 GSchV)<br />

Die kantonale <strong>Revitalisierung</strong>splanung basiert weitestgehend auf Daten, die bei den<br />

Kantonen oder beim Bund in der Regel bereits vorhanden sind. Um das Ziel der <strong>Revitalisierung</strong>splanung<br />

zu erreichen, sind die bestehenden Daten weitgehend ausreichend<br />

und keine zusätzlichen Erhebungen nötig.<br />

Die für die kantonale <strong>Revitalisierung</strong>splanung notwendigen Daten sind in der Regel bei<br />

den Kantonen nicht zentral bei einer Fachstelle vorhanden. Diese Daten müssen für die<br />

<strong>Planung</strong> in geeigneter Form zusammengeführt werden, dabei sind Synergien mit<br />

anderen <strong>Planung</strong>en (z. B. Schwall/Sunk, Geschiebe, …) zu beachten.<br />

3.1.1 Ökomorphologischer Zustand der Gewässer<br />

> Eine zentrale Grundlage für die kantonale <strong>Revitalisierung</strong>splanung stellen die Angaben<br />

über den ökomorphologischen Zustand der Gewässer dar. Dieser wurde in 24<br />

Kantonen von 1997–2008 mit der Methode «Ökomorphologie Stufe F – Flächendeckend»<br />

9<br />

des Modul-Stufen-Konzeptes erhoben, die Erhebungen wurden vom Bund<br />

finanziell unterstützt.<br />

> Kantone, die den ökomorphologischen Zustand der Gewässer mit der Methode<br />

«Ökomorphologie Stufe F» erhoben haben, verfügen über alle für die <strong>Planung</strong> benö-<br />

tigten diesbezüglichen Daten. Notwendig sind insbesondere Angaben über:<br />

– die mittlere Sohlbreite des Gewässers und die Breitenvariabilität zur Bestimmung<br />

des Raumbedarfs (eingeschränkte bzw. fehlende Breitenvariabilität zur Ermittlung<br />

des Korrekturfaktors x1.5 bzw. x2 zur Bestimmung der natürlichen Sohlbreite);<br />

– die Verbauungen von Sohle, Böschungsfuss und Uferbereich;<br />

– Durchgängigkeitsstörungen (Abstürze und Bauwerke) im Gewässer, insbesondere<br />

wenn sie grössere Teile eines Gewässers/Einzugsgebietes von Gewässernetz abtrennen.<br />

> Der ökomorphologische Zustand ist für möglichst viele Gewässer zu erheben, auch<br />

für natürliche oder naturnahe Gewässerabschnitte. Natürliche oder naturnahe Gewässerabschnitte<br />

beeinflussen das ökologische Potenzial eines Gewässers und sind<br />

daher in der <strong>Planung</strong> zu berücksichtigen.<br />

> In der ökomorphologischen Bewertung der Gewässerabschnitte mit der Methode<br />

Ökomorphologie Stufe F (Klasse I «natürlich/naturnah» – Klasse IV «naturfremd/<br />

künstlich» sowie zusätzlich Klasse «eingedolt») sind Durchgängigkeitsstörungen<br />

nicht enthalten. Sie sind als Datengrundlage für die kantonale <strong>Revitalisierung</strong>spla-<br />

9 BUWAL (Hrsg.) 1998: Methoden zur Untersuchung und Beurteilung der <strong>Fliessgewässer</strong>: Ökomorphologie Stufe F – Flächendeckend.<br />

Vollzug Umwelt, Mitteilungen zum Gewässerschutz Nr. 27. Bern, 49 S.

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