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Anzeiger Ausgabe 4118

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Samstag, 13. Oktober 2018<br />

ANZEIGER • Seite 15<br />

AUTO WINTERSICHER<br />

Dicke Winterjacken können die Funktion des Sicherheitsgurts beeinträchtigen.<br />

Mit Standheizung und ohne Jacken fährt man sicherer. Foto: djd/Eberspächer<br />

Heizung an, Jacke aus<br />

Raus aus der Kälte und rein ins warme<br />

Auto: Wer einen Pkw mit Standheizung<br />

besitzt, muss nach dem Winterausflug<br />

nicht erst Scheiben kratzen und mit<br />

dicker Winterkleidung ins Auto klettern.<br />

Besonders für die Kinder ist das nicht nur<br />

angenehmer, sondern auch sicherer.<br />

Dicke Winterjacken stellen bei kleineren<br />

Kindern ein Sicherheitsrisiko dar, weil sie<br />

die Wirksamkeit des Sicherheitsgurts einschränken<br />

können. Der Halteeffekt stellt<br />

sich durch das dicke Luftpolster der Kleidung<br />

Sekundenbruchteile später ein, der<br />

Bremsruck verstärkt sich und die Verletzungsgefahr<br />

ist größer. In einem vorgewärmten<br />

Auto lässt sich diese<br />

Gefahrenquelle verringern.<br />

Moderne Standheizungen verbessern die<br />

Fahrzeugsicherheit gleich mehrfach:<br />

Dicke Jacken können von Anfang an in<br />

den Kofferraum gepackt werden. Zugleich<br />

stören weder vereiste noch beschlagene<br />

Scheiben die Rundumsicht des Fahrers -<br />

gerade in der dunklen Jahreszeit ein wichtiges<br />

Plus für die Verkehrssicherheit.<br />

Standheizungen lassen sich einfach vorprogrammieren<br />

oder jederzeit bedarfsgerecht<br />

starten.<br />

Über die App kann die Heizung zu einem<br />

vorprogrammierten Zeitpunkt gestartet<br />

werden. Sie lässt sich aber auch direkt<br />

über die App einschalten, wenn zum Beispiel<br />

der Winterausflug oder die Skiabfahrt<br />

früher enden als geplant.<br />

Komfortabel ist dann die kurze Vorlaufzeit,<br />

damit sich das Wageninnere auch bei<br />

einem spontanen Start schnell auf angenehme<br />

Temperaturen erwärmt.<br />

Das Recht auf einen Sachverständigen<br />

der eigenen Wahl nutzen<br />

Das Recht auf einen Sachverständigen<br />

der eigenen Wahl sollten Autofahrer nach<br />

einem Unfall unbedingt wahrnehmen, so<br />

der Tipp von TÜV SÜD. Grundsätzlich<br />

steht es im Haftpflichtfall dem Geschädigten<br />

frei, einen Sachverständigen der<br />

eigenen Wahl mit der Beweissicherung<br />

und Feststellung von Schadenumfang,<br />

Schadenhöhe, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert,<br />

Restwert und voraussichtlicher<br />

Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer<br />

zu beauftragen. Als<br />

neutrale, unabhängige und von der Versicherungswirtschaft<br />

anerkannte Sachverständige<br />

kennen sich die Experten<br />

von TÜV SÜD mit der Schadenfeststellung<br />

bei Unfällen bestens aus. „Das<br />

Recht auf einen Sachverständigen der eigenen<br />

Wahl sollte man unbedingt wahrnehmen“,<br />

rät Oliver Frey, Leiter der TÜV<br />

SÜD-Niederlassung Tübingen. „Denn<br />

ohne dessen Feststellungen gerät der<br />

Geschädigte leicht in Beweisnot.“<br />

Die Kosten für das Gutachten des Sachverständigen<br />

hat im Haftpflichtfall die Versicherung<br />

des Unfallverursachers zu<br />

übernehmen. Bei Schäden bis 750 Euro,<br />

so genannten Bagatellschäden, kann<br />

aber auch eine Reparaturkalkulation des<br />

Sachverständigen als Schadennachweis<br />

ausreichen. Um die Zahlungsabwicklung<br />

zu erleichtern, kann die Versicherung mit<br />

einer Abtrittserklärung beauftragt werden,<br />

die Kosten für das Gutachten direkt an<br />

den Sachverständigen zu zahlen.<br />

Die Experten an den TÜV SÜD Service-<br />

Centern Freudenstadt, Horb und Pfalzgrafenweiler<br />

stehen Ihnen für Ihre Fragen<br />

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