19.10.2018 Aufrufe

Depesche der VR-Bank Uckermark-Randow eG Ausgabe 2-2018

Unsere Zeitschrift für Mitglieder und Kunden. Themen in dieser Ausgabe u.a.: - Neue Filiale in Joachimsthal - VR-Tanz in den Frühling - zeitgemäß sparen - Depesche digital lesen - Pinocchio - das Musical Freuen Sie sich zudem über weitere spannenden Themen aus der Region und aus Ihrer Bank.

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Themen in dieser Ausgabe u.a.:
- Neue Filiale in Joachimsthal
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Rund um das neue För<strong>der</strong>geld für Familien<br />

AKTUELL<br />

Jetzt Antrag stellen und Zuschuss erhalten<br />

Fotos: © <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>, fotolia.com/drubig-photo, tomertu<br />

Baukin<strong>der</strong>geld ab 18.09.<strong>2018</strong><br />

Ab dem 18.09.<strong>2018</strong> wird <strong>der</strong> erstmalige Neubau o<strong>der</strong> Erwerb von<br />

Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland geför<strong>der</strong>t.<br />

Für jedes Kind unter 18 Jahren, erhält <strong>der</strong> Antragsteller von <strong>der</strong><br />

Kreditanstalt für Wie<strong>der</strong>aufbau (KfW) ein „Baukin<strong>der</strong>geld“ von 1.200 Euro<br />

pro Jahr, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren.<br />

Da es sich um eine För<strong>der</strong>ung handelt,<br />

muss <strong>der</strong> staatlichen Zuschuss nicht zurückgeführt<br />

werden. Somit entsteht eine<br />

einmalige Gelegenheit, mit bis zu 12.000<br />

Euro pro Kind, Wohneigentum zu „belohnen“.<br />

Das Wichtigste in Kürze:<br />

Wer kann Anträge stellen?<br />

Jede natürliche Person,<br />

u die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem<br />

Wohneigentum geworden<br />

ist und<br />

u die selbst kin<strong>der</strong>geldberechtigt ist<br />

o<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> kin<strong>der</strong>geldberechtigten<br />

Person in einem Haushalt lebt und<br />

u in <strong>der</strong>en Haushalt mindestens ein<br />

Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Antragstellung das 18. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet hat und für<br />

das im Haushalt eine Kin<strong>der</strong>geldberechtigung<br />

vorliegt und<br />

10<br />

u <strong>der</strong>en zu versteuerndes jährliches<br />

Haushaltseinkommen 90.000 Euro<br />

bei einem Kind, zuzüglich 15.000<br />

Euro je weiterem Kind nicht überschreitet.<br />

Das Kind muss die<br />

oben genannten Bedingungen<br />

erfüllen.<br />

Was wird geför<strong>der</strong>t?<br />

Geför<strong>der</strong>t wird <strong>der</strong> erstmalige Neubau<br />

o<strong>der</strong> Erwerb von Wohneigentum zur<br />

Selbstnutzung in Deutschland.<br />

Ist bereits selbstgenutztes o<strong>der</strong> vermietetes<br />

Wohneigentum zur Dauernutzung in<br />

Deutschland vorhanden, ist eine För<strong>der</strong>ung<br />

mit dem Baukin<strong>der</strong>geld ausgeschlossen.<br />

Wie wird geför<strong>der</strong>t?<br />

Die För<strong>der</strong>ung erfolgt durch einen Zuschuss<br />

in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr<br />

für jedes Kind unter 18 Jahren, über<br />

einen Zeitraum von maximal 10 Jahren.<br />

Insgesamt können Sie 12.000 Euro für<br />

jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete<br />

o<strong>der</strong> erworbene Wohneigentum<br />

ununterbrochen 10 Jahre selbst für<br />

Wohnzwecke nutzen.<br />

Wie viel Haus kann ich mir leisten?<br />

Finden Sie es mit unserem Baufinanzierungsrechner heraus:<br />

www.vrb-ur.de/Baufinanzierungsrechner<br />

Wann und wie ist <strong>der</strong> Zuschuss<br />

zu beantragen?<br />

Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal<br />

(www.kfw.de/zuschussportal),<br />

nachdem Sie in das Wohneigentum<br />

eingezogen sind.<br />

Wie geht es nach <strong>der</strong> Antragstellung<br />

weiter?<br />

Sie erhalten eine Bestätigung über den<br />

Antragseingang. Nach dieser müssen Sie<br />

Ihre Identität nachweisen. Um die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>bedingungen nachzuweisen<br />

und die Auszahlungen zu erhalten,<br />

laden Sie die erfor<strong>der</strong>lichen Nachweise<br />

im KfW-Zuschussportal hoch.<br />

Die Einhaltung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>bedingungen<br />

wird von <strong>der</strong> KfW anhand <strong>der</strong> im Zuschussportal<br />

hochgeladenen Nachweise<br />

geprüft.<br />

Weitere Informationen zum<br />

Baukin<strong>der</strong>geld sowie Fragen<br />

zur Immobilienfinanzierung<br />

erhalten Sie bei allen<br />

Wohnungsbauberatern<br />

<strong>der</strong> <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong> <strong>Uckermark</strong>-<br />

<strong>Randow</strong> <strong>eG</strong>.<br />

Gleich Termin vereinbaren<br />

unter 03984 363 0.

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