HandsUp 2018
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WERKZEUGKASTEN<br />
THEMA // KUNDE<br />
WERKZEUGKASTEN<br />
THEMA // KUNDE<br />
DUALE AUSBILDUNG<br />
Was ist das eigentlich genau?<br />
Was bedeutet eigentlich duale Ausbildung? Welche Bereiche<br />
kommen da zusammen? Wo findet die Ausbildung<br />
statt und wie läuft das mit der Prüfung? Viele Fragen,<br />
aber es ist schließlich auch ein wichtiger neuer Lebensabschnitt<br />
für Schulabgänger. Wir erklären euch, wie eine<br />
Handwerksausbildung abläuft.<br />
In Deutschland wird die Lehre in den klassischen<br />
Handwerksberufen in einem dualen Ausbildungssystem<br />
durchgeführt (lateinisch: dualis = zweifach).<br />
Die Berufsausbildung findet in zwei Bereichen statt:<br />
die praktische Ausbildung im Betrieb und die theoretische<br />
Ausbildung in der Berufsschule.<br />
Praktische Ausbildung im Betrieb<br />
Der Betrieb, in dem du deinen Lehrvertrag unterschrieben<br />
hast, übernimmt die praktische Lehre. Dies wird auch als<br />
betriebliche Ausbildung bezeichnet. Hier lernst du hautnah<br />
den Beruf kennen, und oft geht es schon gleich mit<br />
raus zur Baustelle. Du bist schnell in die festen Arbeitsabläufe<br />
eingebunden. Durch den Ausbilder in der Firma<br />
wirst du angeleitet und erlernst Grundlagen und praktische<br />
Fertigkeiten. Die Ausbildungszeit im Betrieb findet an<br />
drei bis vier Tagen in der Woche statt. In jedem Betrieb ist<br />
die Ausbildung anders organisiert. Da jede Firma eigene<br />
Schwerpunkte setzt, spezielle Aufträge bearbeitet oder sich<br />
auf einen Fachbereich spezialisiert hat, werden die Auszubildenden<br />
jeweils unterschiedliche Details ihres Berufes<br />
kennenlernen. Es gibt kleine Betriebe mit nur wenigen<br />
Mitarbeitern und Großunternehmen mit vielen hundert<br />
Beschäftigten. Und dennoch sollen die Lehrlinge am Ende<br />
ihrer Ausbildungszeit alle ein vergleichbares Können und<br />
Wissen haben. Auch deshalb gibt es noch den schulischen<br />
Ausbildungsteil.<br />
Praktische Ausbildung „überbetrieblich“<br />
Kann ein Betrieb spezielle Ausbildungsrichtlinien der<br />
Handwerkskammern nicht selbst erfüllen, z.B. weil bestimmte<br />
Maschinen fehlen oder Zeit- und Personalmangel<br />
herrschen, werden dessen Azubis in einer überbetrieblichen<br />
Ausbildung geschult. Diese Unterrichtseinheiten<br />
werden oft von Werkstätten der Kreishandwerkerschaften<br />
übernommen. Vorteil: Der praktische Teil wird dort unter<br />
Anleitung erfahrener Handwerksmeister durchgeführt.<br />
Die Ausbilder können sich hier voll und ganz auf die Azubis<br />
konzentrieren. Die Werkstätten sind gut ausgestattet.<br />
Und es entsteht eine andere Atmosphäre als in klassischen<br />
Lehrbetrieben, da sich viele Azubis aus unterschiedlichen<br />
Betrieben treffen und austauschen können.<br />
Theorie und Fachwissen in der Berufsschule<br />
An ein bis zwei Tagen pro Woche wirst du die Berufsschule<br />
besuchen. Du erlernst dort im schulischen Teil deiner Ausbildung<br />
theoretische Grundlagen. Abhängig von der Berufsschule<br />
und dem Ausbildungsberuf kann der Unterricht<br />
auch alle vier bis fünf Wochen in einem Block stattfinden.<br />
Lehrlinge aus verschiedenen Betrieben werden dann gemeinsam<br />
unterrichtet. Es gibt sowohl fachspezifischen<br />
Unterricht, der auf deinen Ausbildungsberuf zugeschnitten<br />
ist, als auch klassische Schulfächer wie Deutsch oder<br />
Mathematik. Theoretische Grundlagen in diesen Fächern<br />
wirst du später ständig im Berufsalltag brauchen. Mit dem<br />
Wissen aus schulischer und betrieblicher Ausbildung verfügst<br />
du am Ende der 3–4-jährigen Lehrzeit über das Wissen,<br />
um in deinem Beruf arbeiten zu können.<br />
Zwischenprüfung und Gesellenprüfung<br />
Zur Hälfte der Ausbildungszeit müssen alle Azubis eine<br />
Zwischenprüfung ablegen. Dabei wird ihr Wissen und<br />
Können ermittelt, um festzustellen, ob sie für den zweiten<br />
Ausbildungsteil genügend Grundlagen besitzen. Am<br />
Ende der Ausbildung wird dann die Gesellenprüfung abgelegt.<br />
Diese besteht aus einem praktischen und einem<br />
theoretischen Teil. Ein Prüfungsausschuss, der von der<br />
Handwerkskammer einberufen wird, führt sie durch. Die<br />
Auszubildenden müssen beweisen, dass sie in ihrem Beruf<br />
umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben.<br />
Nach bestandener Prüfung ist die Ausbildung abgeschlossen.<br />
Die Auszubildenden erhalten auf einer feierlichen<br />
Veranstaltung, der sogenannten Freisprechung, ihr Gesellenprüfungszeugnis<br />
oder ihren Gesellenbrief. Sie sind nun<br />
Gesellen und Gesellinnen ihres Handwerks und dürfen<br />
von nun an als angestellte Handwerksgesellen arbeiten.<br />
Und sie haben eine wichtige Voraussetzung für viele Weiterbildungsmöglichkeiten<br />
erlangt.<br />
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