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AAT Kings Gruppenreisen & Kurztouren in Australien und Neuseeland 2019/20 - Schweizer Preise

Gruppenreisen, geführte Rundreisen, Kurztouren und Tagesausflüge deutsch und englischsprachig auch in Kleingruppen in Australien und Neuseeland

Gruppenreisen, geführte Rundreisen, Kurztouren und Tagesausflüge deutsch und englischsprachig auch in Kleingruppen in Australien und Neuseeland

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Buchungsgebühren umgehend zurück.<br />

3.) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die<br />

Durch führung nach Ausschöpfung aller Möglich<br />

keiten für den RV deshalb nicht zumut bar ist,<br />

weil das Buchungsaufkommen für die Reise so<br />

ger<strong>in</strong>g ist, dass die Kosten für den RV im Falle<br />

e<strong>in</strong>er Durchführung der Reise wirtschaftlich<br />

nicht zu rechtfertigen s<strong>in</strong>d. Wird die Reise aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> abgesagt, so erhält der K<strong>und</strong>e<br />

den e<strong>in</strong>bezahlten Reisepreis abzüg lich allfälliger<br />

Kommunikationskosten <strong>und</strong> Buchungs gebühren<br />

unverzüglich zurück.<br />

4.) Boomerang Reisen behält sich das Recht vor,<br />

Reisen aus weiteren zw<strong>in</strong>genden Gründen zu annullieren.<br />

Generell werden wir bemüht se<strong>in</strong>, Ihnen<br />

e<strong>in</strong>e Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende<br />

Preisanpassungen werden wir <strong>in</strong> solchen Fällen<br />

weiterbelasten. Schadenersatzansprüche s<strong>in</strong>d<br />

ausgeschlossen.<br />

8. Haftung<br />

1.) Der RV haftet im Rahmen der Sorg falts pflicht<br />

e<strong>in</strong>es ordentlichen Kaufmanns für<br />

- die gewissenhafte Reisevorbereitung<br />

- die sorgfältige Auswahl <strong>und</strong> Überwachung der<br />

Leistungsträger<br />

- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen<br />

- die ordnungsgemäße Erbr<strong>in</strong>gung der vertraglich<br />

vere<strong>in</strong>barten Reiseleistungen, unter<br />

Berücksichtigung der jeweiligen Orts- <strong>und</strong><br />

Landesüblichkeit.<br />

2.) Der Reiseveranstalter haftet nicht, wenn die<br />

Reise durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen,<br />

Flugzeugabstürze, Flugl<strong>in</strong>ienkonkurse oder<br />

Terroranschläge verzögert wird, nicht mehr durchführbar<br />

oder nur noch bed<strong>in</strong>gt durchführbar ist.<br />

3.) Die Angaben im Katalog s<strong>in</strong>d ohne Gewähr<br />

<strong>und</strong> Boomerang Reisen behält sich ausdrücklich<br />

Leistungsänderungen aus besonderem Anlass vor.<br />

9. Beschränkung der Haftung<br />

a) Die Haftung von Boomerang Reisen ist ausgeschlossen<br />

oder beschränkt, soweit aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>in</strong>ternationaler Übere<strong>in</strong>kommen oder aufgr<strong>und</strong><br />

gesetzlicher Vorschriften, die auf die von e<strong>in</strong>em<br />

Leistungsträger zu erbr<strong>in</strong>genden Leis tungen anzuwenden<br />

s<strong>in</strong>d, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen<br />

oder beschränkt ist.<br />

b) Bei ausdrücklich im Prospekt, den Reiseunter<br />

lagen <strong>und</strong> <strong>in</strong> den sonstigen Erklärungen<br />

als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist<br />

die vertragliche Haftung ausgeschlossen, soweit<br />

nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen,<br />

Hauptpflichten aus e<strong>in</strong>em Reisevermittlervertrag<br />

betroffen s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e zumutbare Möglichkeit zum<br />

Abschluss e<strong>in</strong>er Versicherung besteht oder zugesicherte<br />

Eigenschaften fehlen. Sofern e<strong>in</strong>e<br />

Vermittlung erfolgt ist, wird daher nur die Haftung<br />

für die Vermittlung übernommen, nicht jedoch für<br />

die vermittelten Leistungen selbst.<br />

c) E<strong>in</strong> Schadenersatzanspruch gegen den<br />

Reiseveranstalter ist <strong>in</strong>soweit beschränkt, als<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>in</strong>ternationaler Übere<strong>in</strong>kommen oder<br />

aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Vorschriften, die auf die<br />

von e<strong>in</strong>em Leistungsträger zu erbr<strong>in</strong>genden<br />

Leistungen anzuwenden s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong> Anspruch<br />

auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen oder<br />

Beschränkungen geltend gemacht werden kann<br />

oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen<br />

ist.<br />

d) Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung<br />

e<strong>in</strong>es vertraglichen Luft frachtführers zu, so regelt<br />

sich die Haftung nach den Bestimmungen<br />

des Luftverkehrsgesetzes <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong> dung mit<br />

den Internationalen Ab kommen von Warschau,<br />

Den Haag, Guadalajara <strong>und</strong> der Montrealer Ver ­<br />

e<strong>in</strong>barung, soweit die Abkommen jeweils Anwendung<br />

f<strong>in</strong>den. Diese Abkommen beschränken<br />

<strong>in</strong> der Regel die Haftung des Luftfrachtführers<br />

für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste<br />

<strong>und</strong> Beschädigungen von Gepäck. Sofern<br />

der Reiseveranstalter <strong>in</strong> anderen Fällen Leistungsträger<br />

ist, haftet er nach den für diese geltenden<br />

Bestimmungen.<br />

e) Bei der Haftung des Veranstalters s<strong>in</strong>d stets die<br />

landestypischen Verhältnisse <strong>in</strong> den Zielgebieten,<br />

etwa der Transportmittel, zu berücksichtigen.<br />

Die Haftung von Boomerang Reisen ist auf<br />

den unmittelbaren Schaden beschränkt, der<br />

e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>derwert gegenüber der vere<strong>in</strong>barten<br />

Leistungen darstellt. E<strong>in</strong>e weitergehende<br />

Haftung, wie z.B. für entgangene Ferientage, ist<br />

ausgeschlossen.<br />

10. Gesetzliche Bestimmungen<br />

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen,<br />

<strong>in</strong>sbesondere die Vorschriften des B<strong>und</strong>esgesetzes<br />

über Pauschalreisen.<br />

11. Reisegarantie<br />

Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garan tiefonds<br />

der <strong>Schweizer</strong> Reisebranche <strong>und</strong> garantiert<br />

Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang<br />

mit der Buchung e<strong>in</strong>er Pauschalreise e<strong>in</strong>bezahlten<br />

Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte<br />

Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle<br />

oder unter www.garantiefonds.ch.<br />

12. Reisebed<strong>in</strong>gungen der im Katalog genannten<br />

Veranstalter<br />

Die firmenspezifischen Reisebe d<strong>in</strong> gungen der<br />

im Katalog vertretenen Veranstalter ergänzen die<br />

hier aufgeführten Reisevere<strong>in</strong>barungen. Sollten<br />

solche fehlen bzw. vom RV dem K<strong>und</strong>en nicht zur<br />

Kenntnis ge bracht werden, gelten die Reise vere<strong>in</strong>barungen<br />

dieses Katalogs.<br />

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften<br />

Der Reisende ist für die E<strong>in</strong>haltung aller für die<br />

Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften<br />

(Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- <strong>und</strong> Ge s<strong>und</strong>heitsvorschriften)<br />

selbst verantwortlich. Alle<br />

Reisen den verpflichten sich, e<strong>in</strong>en den Visa-<br />

Vorschriften entsprechenden, gültigen Reisepass<br />

zu besitzen <strong>und</strong> ausreichend gegen Krankheit,<br />

Unfall <strong>und</strong> Haftpflichtansprüchen versichert zu<br />

se<strong>in</strong>. Gegen Boomerang Reisen <strong>und</strong> deren Leistungs<br />

träger können ke<strong>in</strong>e Ansprüche gestellt<br />

werden, die aus der Nichtbeachtung der voranstehenden<br />

Bestimmungen herrühren. Betreffend<br />

die Visa-Vorschriften wenden Sie sich an Ihre<br />

Buchungsstelle oder die zuständige Botschaft/<br />

Konsulat.<br />

14. Außergewöhnliche Umstände<br />

Bei schlechtem Wetter- <strong>und</strong>/oder Straßen bed<strong>in</strong><br />

gungen behält sich der RV das Recht vor,<br />

den Tourenverlauf kurzfristig zu verändern oder<br />

andere als im Programm genannte Fahrzeuge<br />

e<strong>in</strong>zusetzen. Der RV haftet nicht für zusätzliche<br />

Kosten, die den Reisenden durch die genannten<br />

Umstände entstehen.<br />

15. Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Be stimmun gen<br />

Die Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Bestim mungen des<br />

Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des<br />

gesamten Reisevertrags zur Folge.<br />

16. Reisedokumente/Beanstandungen<br />

Kontrollieren Sie Ihre Reisedokumente sorgfältig<br />

<strong>und</strong> melden Sie allfällige Unklarheiten sofort<br />

Ihrer Buchungsstelle. Sollten Sie während der<br />

Reise Anlass zu Beanstandungen haben, müssen<br />

Sie sofort an Ort <strong>und</strong> Stelle für Abhilfe besorgt<br />

se<strong>in</strong>. Erfolgt diese nicht oder nicht zu Ihrer vollen<br />

Zufriedenheit <strong>in</strong>nert nützlicher Frist, müssen Sie<br />

sich Ihre Beanstandungen unbed<strong>in</strong>gt von der<br />

Lokalvertretung/Leistungsträger schriftlich bestätigen<br />

lassen. Falls dies nicht möglich se<strong>in</strong> sollte,<br />

müssen Sie sich unverzüglich (z.B. per E-mail) an<br />

Boomerang Reisen oder Ihre Buchungsstelle <strong>in</strong><br />

der Schweiz wen den. Allfällige Ersatzansprüche<br />

s<strong>in</strong>d Boome rang Reisen <strong>in</strong>nerhalb 4 Wochen<br />

nach Be en di gung Ihrer Reise zusammen mit der<br />

Reklamationsbestätigung zu unterbreiten. Diese<br />

Reise- <strong>und</strong> Vertragsbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d gültig bis<br />

Wider ruf. Preis- <strong>und</strong> Programmänderungen bleiben<br />

vorbehalten.<br />

Gerichtsstand ist Zürich.<br />

Veranstalter:<br />

Boomerang Reisen, Zürich (Schweiz)

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