ART 53 Manuskript 2 Vorlauf
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DER ORT DER ANGEBLICHEN ORDNUNGSWIDRIGKEIT<br />
Die Gehwegecke von Simon-Dach- und Wühlischstr. Ist eine weiträumige Freifläche.<br />
Da die SKULPTUR derzeit auf einem<br />
Wintermarkt ausgestellt wird, habe ich<br />
leider kein Bild der SKULPTUR am Ort<br />
der angeblichen Ordnungswiedrigkeit, auf<br />
welchem die Platzverhältnisse ersichtlich<br />
sind.<br />
Deshalb habe ich mich mit einem kleinen<br />
Schildchen dort hingestellt, wo ich<br />
normalerweise an meiner SKULPTUR<br />
arbeite und ein Foto gemacht.<br />
Wie darauf zu sehen ist, befinden sich<br />
dort in der Mitte hinter mir,<br />
Fahhradständer, und vor diesen<br />
Fahrradständern plaziere ich für gewöhnlich meine SKULPTUR, wenn ich daran arbeiten möchte.<br />
Der Gehweg, und somit der Gemeingebrauch, wird durch<br />
diese Tätigkeit in keiner Weise eingeschränkt, zumal man<br />
an den Fahrradständern sowieso vorbeigehen muss, und<br />
die Skulptur auch nicht breiter ist, als die Fahrradständer.<br />
Mit und ohne SKULPTUR, sind auf der linken Seite 5, und<br />
auf der rechten Seite rund 3 Meter Platz, um dran<br />
vorbeizugehen. Und der Abstand von den<br />
Fahhradständern nach vorne zur Straße hin, beträgt rund<br />
14 Meter. Genug Platz also für eine Kunstaktion im<br />
Einklang mit dem Gesetz (Art. 5 Abs. 3 GG).<br />
Und so sieht er aus, der TRAUMZAUBERDRACHE MAX,<br />
die berühmteste SKULPTUR vom Simon-Dach-Kiez!<br />
2 Meter hoch, 1,5 Meter lang und 1,2 Meter breit.<br />
Und stinksauer !<br />
Bild rechts →