ART 53 Manuskript 2 Vorlauf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Thomas Pollhammer Berlin, 15.12.2018<br />
Dirschauer Str. 11<br />
10245 Berlin<br />
An<br />
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin<br />
Ordnungsamt<br />
Petersburger Str. 86-90<br />
10247 Berlin<br />
Aktenzeichen: Ord ID 302 – 2035/18<br />
Antwort auf das Schreiben<br />
von Herrn Roßmann vom 4.12.2018<br />
Guten Tag Herr Roßmann.<br />
Dass ich mit meiner Kunstaktion gegen Artikel 14 des Grundgesetzes verstoße, habe ich tatsächlich<br />
nicht gewusst, also auch nicht erkannt, jedoch nicht wie von Ihnen unterstellt ignoriert. Nun, da Sie<br />
mich aber darauf hingewiesen haben, und ich die Umstände, wie von Ihnen erwartet, nochmals<br />
gründlich überdacht habe, zweifle ich doch sehr daran, dass dem tatsächlich so ist.<br />
Aber wie dem auch sei.<br />
Um Ihnen und dem Gericht zu erläutern, weshalb ich da anderer Auffassung bin, zitiere ich erst mal<br />
den betreffenden Satz, den Sie in Ihrem Schreiben vom 4.12.2018 verfasst haben, und werde diesen<br />
im Anschluss kommentieren:<br />
Das Ordnungsamt schreibt:<br />
Die von Ihnen vorgebrachte wesentliche Einrede, betrifft die von Ihnen unterstellte Einschränkung der<br />
Kunstfreiheit. Das von Ihnen in diesem Zusammenhang nicht erkannte bzw. ignorierte Grundrecht<br />
auf Eigentum (Art 14 GG, Schutz des Eigentums/Erbrecht) gibt dem Eigentümer des Berliner<br />
Straßenlandes, also dem Land Berlin, das Recht, über die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes<br />
zu verfügen.<br />
Zitat Ende.<br />
Hierzu habe ich folgendes zu sagen:<br />
Das Grundrecht auf Eigentum, gibt dem Eigentümer des öffentlichen Straßenlandes, also dem Land<br />
Berlin, zwar das Recht über die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes zu verfügen, jedoch nicht in<br />
willkürlicher Weise, und schon gar nicht auf Kosten der Kunstfreiheit.<br />
Zudem steht in Artikel 14 Absatz 2 GG folgendes geschrieben:<br />
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.