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ART 53 Manuskript 2 Vorlauf

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Gegeben durch die Informationen meiner Schreiben, hatten Sie ausreichend Gelegenheit, sich über<br />

die gesetzliche Lage bezüglich der Kunstfreiheit zu informieren und zu überprüfen, ob das<br />

grundgesetzlich garantierte Recht der Kunstfreiheit, tatsächlich LEDIGLICH das Verbot enthält, auf<br />

Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeiten einzuwirken, oder ob es vielleicht<br />

ebenfalls verboten ist, den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen und allgemein<br />

verbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben.“<br />

Dass Sie diese Tatsachen, aber allem Anschein nach nicht überprüft haben, oder auch trotz einer<br />

Überprüfung weiterhin so tun, als ob Normenhierarchie ein schlechter Witz wäre und sich die<br />

Kunstfreiheit den allgemein verbindlichen Regelungen des BerlStrG zu unterwerfen hat, ist Ihrem<br />

erneuten Schreiben vom 18.12.2018, welches ebenfalls solche allgemein verbindlichen Regeln für<br />

den künstlerischen Schaffungsprozess enthält, zu entnehmen:<br />

Ich zitiere:<br />

“Es ist erlaubt… …das Verteilen von Zetteln, vorwiegend zu Zwecken der Information, die<br />

Pflastermalerei mit wasserlöslichen Farben, das Musizieren, Darbietungen und Ähnliches, wenn diese<br />

Tätigkeiten ohne Abstellen von Gegenständen ausgeübt werden.”<br />

Zitat ende.<br />

Auch hierbei handelt es sich um allgemein verbindliche Regelungen zum künstlerischen<br />

Schaffungsprozess, welche vom Gesetzgeber (Bundesverfassungsgericht) ausdrücklich verboten sind.<br />

Und selbst wenn diese allgemein verbindlichen Regelungen für das Erschaffen von Kunst im<br />

öffentlichen Raum legal wären, was wäre das denn für eine Welt, in der wir da leben müssten? Kein<br />

Maler dürfte mehr seine Staffelei auf den Gehweg stellen um dort ein Bild zu malen, der Musikant mit<br />

dem Kontrabass wäre fortan kriminell und auch der Koffer des Gitarristen eine zu bestrafende<br />

Ordnungswidrigkeit.<br />

Das kalte Grauen überkommt mich da, wenn ich mir vorstelle, wie so eine Welt wohl aussehen würde.<br />

Und eben wegen so einem kalten Grauen, dem Grauen einer faschistischen Diktatur, wurde vor 70<br />

Jahren das Grundgesetz zur rechtlichen und politischen Grundordnung der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Und nicht das OwiG!

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