ART 53 Manuskript 2 Vorlauf
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Gegeben durch die Informationen meiner Schreiben, hatten Sie ausreichend Gelegenheit, sich über<br />
die gesetzliche Lage bezüglich der Kunstfreiheit zu informieren und zu überprüfen, ob das<br />
grundgesetzlich garantierte Recht der Kunstfreiheit, tatsächlich LEDIGLICH das Verbot enthält, auf<br />
Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeiten einzuwirken, oder ob es vielleicht<br />
ebenfalls verboten ist, den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen und allgemein<br />
verbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben.“<br />
Dass Sie diese Tatsachen, aber allem Anschein nach nicht überprüft haben, oder auch trotz einer<br />
Überprüfung weiterhin so tun, als ob Normenhierarchie ein schlechter Witz wäre und sich die<br />
Kunstfreiheit den allgemein verbindlichen Regelungen des BerlStrG zu unterwerfen hat, ist Ihrem<br />
erneuten Schreiben vom 18.12.2018, welches ebenfalls solche allgemein verbindlichen Regeln für<br />
den künstlerischen Schaffungsprozess enthält, zu entnehmen:<br />
Ich zitiere:<br />
“Es ist erlaubt… …das Verteilen von Zetteln, vorwiegend zu Zwecken der Information, die<br />
Pflastermalerei mit wasserlöslichen Farben, das Musizieren, Darbietungen und Ähnliches, wenn diese<br />
Tätigkeiten ohne Abstellen von Gegenständen ausgeübt werden.”<br />
Zitat ende.<br />
Auch hierbei handelt es sich um allgemein verbindliche Regelungen zum künstlerischen<br />
Schaffungsprozess, welche vom Gesetzgeber (Bundesverfassungsgericht) ausdrücklich verboten sind.<br />
Und selbst wenn diese allgemein verbindlichen Regelungen für das Erschaffen von Kunst im<br />
öffentlichen Raum legal wären, was wäre das denn für eine Welt, in der wir da leben müssten? Kein<br />
Maler dürfte mehr seine Staffelei auf den Gehweg stellen um dort ein Bild zu malen, der Musikant mit<br />
dem Kontrabass wäre fortan kriminell und auch der Koffer des Gitarristen eine zu bestrafende<br />
Ordnungswidrigkeit.<br />
Das kalte Grauen überkommt mich da, wenn ich mir vorstelle, wie so eine Welt wohl aussehen würde.<br />
Und eben wegen so einem kalten Grauen, dem Grauen einer faschistischen Diktatur, wurde vor 70<br />
Jahren das Grundgesetz zur rechtlichen und politischen Grundordnung der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
Und nicht das OwiG!