STIEBEL-ELTRON_Planungshandbuch_Raumheizung_10-2013_DE
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Elektrische <strong>Raumheizung</strong><br />
EnEV 2009 | Kein Verbot für Nachtspeicheröfen<br />
EnEV 2009 - Kein Verbot für<br />
Nachtspeicheröfen<br />
Mit der am 30. April 2009 veröffentlichten<br />
EnEV 2009 sollen die Ziele der<br />
Bundesregierung aus dem integrierten<br />
Energie- und Klimaprogramm von<br />
Meseberg aus dem Jahr 2007 umgesetzt<br />
werden.<br />
Im § <strong>10</strong>a der EnEV 2009 ist geregelt,<br />
den Betrieb von Speicherheizsystemen<br />
ab dem 1. Januar 2020 zu untersagen,<br />
wenn diese vor dem 1. Januar 1990<br />
eingebaut wurden und die notwendige<br />
Ersatzmaßnahme wirtschaftlich darstellbar<br />
ist. Anlagen, die ab dem 1.<br />
Januar 1990 eingebaut wurden, sollen<br />
nach 30-jähriger Nutzungsdauer ebenfalls<br />
nicht mehr betrieben werden. Die<br />
zulässige Betriebsdauer elektrischer<br />
Speicherheizsysteme verlängert sich<br />
jeweils auf 30 Jahre, wenn die Anlage<br />
innerhalb der oben genannten Fristen<br />
in wesentlichen Bauteilen erneuert<br />
wird.<br />
Von diesen Regelungen nicht betroffen<br />
sind:<br />
--<br />
Einfamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser<br />
mit bis zu 5<br />
Wohneinheiten<br />
--<br />
Nichtwohngebäude mit weniger als<br />
500 m² beheizter Nutzfläche<br />
--<br />
Gebäude, in denen die Raumwärme<br />
nicht ausschließlich durch elektrische<br />
Speicherheizsysteme erzeugt wird<br />
--<br />
Gebäude, die weniger als 20 Watt<br />
Heizleistung pro Quadratmeter<br />
benötigen<br />
--<br />
Gebäude, die bei Erreichen der<br />
30-jährigen Nutzungsdauer<br />
mindestens den Anforderungen der<br />
WSVO 1995 entsprechen<br />
--<br />
Gebäude, bei denen etwa durch<br />
örtliche Bauvorschriften der Einbau<br />
von Wärmespeichern in der Vergangenheit<br />
vorgeschrieben wurde<br />
oder andere öffentlich-rechtliche<br />
Pflichten, die einer Außerbetriebnahme<br />
entgegenstehen<br />
Hier gibt es keine Pflicht zur<br />
Heizungsmodernisierung<br />
Da die Investitionskosten bei der Umstellung<br />
auf ein anderes Heizsystem<br />
besonders hoch sind, ist das geforderte<br />
Gebot der Wirtschaftlichkeit<br />
in vielen Fällen nicht erfüllt. Die in der<br />
EnEV vorgesehene Ausgestaltung der<br />
"Außerbetriebnahme von Speicherheizsystemen"<br />
stellt in Anbetracht des<br />
vorgenannten Wirtschaftlichkeitsgebotes<br />
und weiterer Einschränkungen des<br />
Geltungsbereichs der Vorschrift definitiv<br />
kein Verbot von Speicherheizsystemen<br />
im Gebäudebestand dar. Ein sukzessiver<br />
Austausch einzelner Speicherheizgeräte<br />
bleibt weiterhin möglich.<br />
Die Nutzer und Eigentümer dieser Heizsysteme,<br />
die in der Regel - nicht zuletzt<br />
wegen des deutlich geringeren Energieverbrauchs<br />
im Vergleich mit Öl- oder<br />
Gas-Zentralheizungen mit Ihrer Heizung<br />
zufrieden sind, werden hierbei nicht<br />
gefragt.<br />
Die Politik begründet diese Maßnahme<br />
allein mit dem Verweis auf dem Primärenergiebedarf<br />
der Speicherheizgeräte.<br />
Dass der Primärenergiebedarf für Strom<br />
durch den verstärkten Ausbau der<br />
erneuerbaren Energien im Strommix<br />
und einer Steigerung der Kraftwerkswirkungsgrade<br />
immer besser wird,<br />
macht diese Maßnahme hingegen<br />
fraglich. Hinzu kommen als Argument<br />
für den Erhalt der Geräte die bisher<br />
ungenutzten Speicherkapazitäten zur<br />
Lastoptimierung in Gebieten mit hohem<br />
Windenergie- und Solarstromanteil.<br />
Auch unserer Sicht gibt es grundsätzlich<br />
gute Gründe für eine Modernisierung<br />
älterer Heizungsanlagen. Dies kann<br />
etwas der Ersatz der vorhandenen<br />
Speicherheizgeräte durch eine moderne<br />
energiesparende Wärmespeicheranlage<br />
oder auch die Kombination<br />
mit Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung<br />
sein. Bei einer kompletten<br />
Sanierung empfehlen wir den Einsatz<br />
von Wärmepumpen- Lüftung- und<br />
Solaranlagen.<br />
Die Bundesregierung unterstützt die<br />
Modernisierung von Heizungsanlagen<br />
über Zuschüsse und Kreditmöglichkeiten.<br />
Informationen erhalten Sie<br />
dazu bei der Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle<br />
(www.bafa.de) oder der<br />
Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.<br />
kfw.de).<br />
Weitere Informationen finden Sie hierzu<br />
auch unter www.stiebel-eltron.de<br />
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