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STIEBEL-ELTRON_Planungshandbuch_Raumheizung_10-2013_DE

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Elektrische <strong>Raumheizung</strong><br />

EnEV 2009 | Kein Verbot für Nachtspeicheröfen<br />

EnEV 2009 - Kein Verbot für<br />

Nachtspeicheröfen<br />

Mit der am 30. April 2009 veröffentlichten<br />

EnEV 2009 sollen die Ziele der<br />

Bundesregierung aus dem integrierten<br />

Energie- und Klimaprogramm von<br />

Meseberg aus dem Jahr 2007 umgesetzt<br />

werden.<br />

Im § <strong>10</strong>a der EnEV 2009 ist geregelt,<br />

den Betrieb von Speicherheizsystemen<br />

ab dem 1. Januar 2020 zu untersagen,<br />

wenn diese vor dem 1. Januar 1990<br />

eingebaut wurden und die notwendige<br />

Ersatzmaßnahme wirtschaftlich darstellbar<br />

ist. Anlagen, die ab dem 1.<br />

Januar 1990 eingebaut wurden, sollen<br />

nach 30-jähriger Nutzungsdauer ebenfalls<br />

nicht mehr betrieben werden. Die<br />

zulässige Betriebsdauer elektrischer<br />

Speicherheizsysteme verlängert sich<br />

jeweils auf 30 Jahre, wenn die Anlage<br />

innerhalb der oben genannten Fristen<br />

in wesentlichen Bauteilen erneuert<br />

wird.<br />

Von diesen Regelungen nicht betroffen<br />

sind:<br />

--<br />

Einfamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser<br />

mit bis zu 5<br />

Wohneinheiten<br />

--<br />

Nichtwohngebäude mit weniger als<br />

500 m² beheizter Nutzfläche<br />

--<br />

Gebäude, in denen die Raumwärme<br />

nicht ausschließlich durch elektrische<br />

Speicherheizsysteme erzeugt wird<br />

--<br />

Gebäude, die weniger als 20 Watt<br />

Heizleistung pro Quadratmeter<br />

benötigen<br />

--<br />

Gebäude, die bei Erreichen der<br />

30-jährigen Nutzungsdauer<br />

mindestens den Anforderungen der<br />

WSVO 1995 entsprechen<br />

--<br />

Gebäude, bei denen etwa durch<br />

örtliche Bauvorschriften der Einbau<br />

von Wärmespeichern in der Vergangenheit<br />

vorgeschrieben wurde<br />

oder andere öffentlich-rechtliche<br />

Pflichten, die einer Außerbetriebnahme<br />

entgegenstehen<br />

Hier gibt es keine Pflicht zur<br />

Heizungsmodernisierung<br />

Da die Investitionskosten bei der Umstellung<br />

auf ein anderes Heizsystem<br />

besonders hoch sind, ist das geforderte<br />

Gebot der Wirtschaftlichkeit<br />

in vielen Fällen nicht erfüllt. Die in der<br />

EnEV vorgesehene Ausgestaltung der<br />

"Außerbetriebnahme von Speicherheizsystemen"<br />

stellt in Anbetracht des<br />

vorgenannten Wirtschaftlichkeitsgebotes<br />

und weiterer Einschränkungen des<br />

Geltungsbereichs der Vorschrift definitiv<br />

kein Verbot von Speicherheizsystemen<br />

im Gebäudebestand dar. Ein sukzessiver<br />

Austausch einzelner Speicherheizgeräte<br />

bleibt weiterhin möglich.<br />

Die Nutzer und Eigentümer dieser Heizsysteme,<br />

die in der Regel - nicht zuletzt<br />

wegen des deutlich geringeren Energieverbrauchs<br />

im Vergleich mit Öl- oder<br />

Gas-Zentralheizungen mit Ihrer Heizung<br />

zufrieden sind, werden hierbei nicht<br />

gefragt.<br />

Die Politik begründet diese Maßnahme<br />

allein mit dem Verweis auf dem Primärenergiebedarf<br />

der Speicherheizgeräte.<br />

Dass der Primärenergiebedarf für Strom<br />

durch den verstärkten Ausbau der<br />

erneuerbaren Energien im Strommix<br />

und einer Steigerung der Kraftwerkswirkungsgrade<br />

immer besser wird,<br />

macht diese Maßnahme hingegen<br />

fraglich. Hinzu kommen als Argument<br />

für den Erhalt der Geräte die bisher<br />

ungenutzten Speicherkapazitäten zur<br />

Lastoptimierung in Gebieten mit hohem<br />

Windenergie- und Solarstromanteil.<br />

Auch unserer Sicht gibt es grundsätzlich<br />

gute Gründe für eine Modernisierung<br />

älterer Heizungsanlagen. Dies kann<br />

etwas der Ersatz der vorhandenen<br />

Speicherheizgeräte durch eine moderne<br />

energiesparende Wärmespeicheranlage<br />

oder auch die Kombination<br />

mit Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung<br />

sein. Bei einer kompletten<br />

Sanierung empfehlen wir den Einsatz<br />

von Wärmepumpen- Lüftung- und<br />

Solaranlagen.<br />

Die Bundesregierung unterstützt die<br />

Modernisierung von Heizungsanlagen<br />

über Zuschüsse und Kreditmöglichkeiten.<br />

Informationen erhalten Sie<br />

dazu bei der Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle<br />

(www.bafa.de) oder der<br />

Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.<br />

kfw.de).<br />

Weitere Informationen finden Sie hierzu<br />

auch unter www.stiebel-eltron.de<br />

www.stiebel-eltron.de <strong>Planungshandbuch</strong> <strong>Raumheizung</strong> | 7

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