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Gemeindenachrichten 01.2019

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WISSENSWERTES / WERBUNG<br />

Tourismusgesetz/Freizeitwohnungspauschale<br />

Das Land Oberösterreich hat ein neues Tourismusgesetz verabschiedet, welches die Gemeinden<br />

zur Einhebung einer Freizeitwohnungspauschale verpflichtet. Gleichzeitig<br />

wurde den Kommunen die Möglichkeit zur Festsetzung eines Zuschlages zu dieser<br />

Pauschale empfohlen. Die neue Regelung ermöglicht es, dass die hohen Ausgaben für Infrastruktur<br />

und Instandhaltungen nicht nur von den Bewohnern mit Hauptwohnsitz in<br />

Ebensee getragen werden müssen. Außerdem versprechen wir uns von dieser Maßnahme<br />

eine Reduzierung der Gebäude- und Wohnungsleerstände sowie eine Erweiterung des<br />

Wohnungsangebotes.<br />

Mit 1.1.2019 müssen Eigentümer einer Wohnung in ganz Oberösterreich eine jährliche Pauschale entrichten,<br />

wenn die betroffene Wohnung länger als 26 Wochen von keiner Person als Hauptwohnsitz benützt wurde. Wobei<br />

das Gesetz hier einige Ausnahmen vorsieht.<br />

Der Ebenseer Gemeinderat hat im Dezember 2018 daher folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Für eine Wohnung, welche länger als 26 Wochen von keiner Person als Hauptwohnsitz benützt wurde ist bis zu<br />

50m 2 Nutzfläche ein jährlicher Betrag von € 180,- zu entrichten. Für eine Wohnung über 50 m 2 Nutzfläche erhöht<br />

sich dieser Betrag auf € 324,-.<br />

Diese Beträge werden jedoch erst mit 1. Dezember für das jeweilige Kalenderjahr fällig. Bis Mitte dieses Jahres<br />

werden alle betroffenen Eigentümer von der Marktgemeinde Ebensee informiert. Derzeit wird noch an der<br />

Aktualisierung des Gebäude- und Wohnungsregisters gearbeitet. Die Ausführungen zum Tourismusgesetz finden<br />

Sie auf der Homepage der Gemeinde.<br />

Falls im Zusammenhang mit der Freizeitwohnungspauschale Fragen bei Ihnen aufgetaucht sind, wenden sie sich<br />

bitte an die Leiterin des Meldeamtes, Frau Andrea Spengler-Lahnsteiner unter andrea.spengler@ebensee.ooe.gv.at<br />

oder 06133/705116.<br />

(GVi in Andrea Königsmaier)<br />

Maibaumaufstellen<br />

Trotz des Aufrufes an die Ebenseer Vereine hat sich<br />

leider niemand gefunden, der das Maibaumaufstellen<br />

- insbesondere die zeitintensiven Vorbereitungen<br />

– übernehmen möchte. „Da unsere Bemühungen,<br />

auch heuer wieder einen Maibaum vor dem<br />

Rathaus zu präsentieren, scheiterten, müssen wir von<br />

dieser Tradition Abstand nehmen“, bedauert Kulturreferent<br />

Martin Derfler die Konsequenzen. „Ich bin jedoch<br />

froh, dass in den verschiedenen Ortsteilen dieser<br />

heimische Brauch weiterlebt!"<br />

Maibäume werden am 30.4.2019<br />

in folgenden Ortsteilen aufgestellt:<br />

• ab 14.30 Uhr beim Bezirksseniorenheim<br />

(durch die Landjugend mit der Salinenmusikkapelle)<br />

• 18 Uhr im Neudorf<br />

• 18 Uhr an der Eschlböckkreuzung/Rindbach<br />

(durch die FF Rindbach, mit der FM Langwies)<br />

• 18 Uhr bei der ehem. Volksschule Langwies<br />

(durch die FF Langwies)<br />

!<br />

30.4.<br />

14.30 & 18<br />

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