Gemeindenachrichten 01.2019
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WISSENSWERTES / WERBUNG<br />
Tourismusgesetz/Freizeitwohnungspauschale<br />
Das Land Oberösterreich hat ein neues Tourismusgesetz verabschiedet, welches die Gemeinden<br />
zur Einhebung einer Freizeitwohnungspauschale verpflichtet. Gleichzeitig<br />
wurde den Kommunen die Möglichkeit zur Festsetzung eines Zuschlages zu dieser<br />
Pauschale empfohlen. Die neue Regelung ermöglicht es, dass die hohen Ausgaben für Infrastruktur<br />
und Instandhaltungen nicht nur von den Bewohnern mit Hauptwohnsitz in<br />
Ebensee getragen werden müssen. Außerdem versprechen wir uns von dieser Maßnahme<br />
eine Reduzierung der Gebäude- und Wohnungsleerstände sowie eine Erweiterung des<br />
Wohnungsangebotes.<br />
Mit 1.1.2019 müssen Eigentümer einer Wohnung in ganz Oberösterreich eine jährliche Pauschale entrichten,<br />
wenn die betroffene Wohnung länger als 26 Wochen von keiner Person als Hauptwohnsitz benützt wurde. Wobei<br />
das Gesetz hier einige Ausnahmen vorsieht.<br />
Der Ebenseer Gemeinderat hat im Dezember 2018 daher folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Für eine Wohnung, welche länger als 26 Wochen von keiner Person als Hauptwohnsitz benützt wurde ist bis zu<br />
50m 2 Nutzfläche ein jährlicher Betrag von € 180,- zu entrichten. Für eine Wohnung über 50 m 2 Nutzfläche erhöht<br />
sich dieser Betrag auf € 324,-.<br />
Diese Beträge werden jedoch erst mit 1. Dezember für das jeweilige Kalenderjahr fällig. Bis Mitte dieses Jahres<br />
werden alle betroffenen Eigentümer von der Marktgemeinde Ebensee informiert. Derzeit wird noch an der<br />
Aktualisierung des Gebäude- und Wohnungsregisters gearbeitet. Die Ausführungen zum Tourismusgesetz finden<br />
Sie auf der Homepage der Gemeinde.<br />
Falls im Zusammenhang mit der Freizeitwohnungspauschale Fragen bei Ihnen aufgetaucht sind, wenden sie sich<br />
bitte an die Leiterin des Meldeamtes, Frau Andrea Spengler-Lahnsteiner unter andrea.spengler@ebensee.ooe.gv.at<br />
oder 06133/705116.<br />
(GVi in Andrea Königsmaier)<br />
Maibaumaufstellen<br />
Trotz des Aufrufes an die Ebenseer Vereine hat sich<br />
leider niemand gefunden, der das Maibaumaufstellen<br />
- insbesondere die zeitintensiven Vorbereitungen<br />
– übernehmen möchte. „Da unsere Bemühungen,<br />
auch heuer wieder einen Maibaum vor dem<br />
Rathaus zu präsentieren, scheiterten, müssen wir von<br />
dieser Tradition Abstand nehmen“, bedauert Kulturreferent<br />
Martin Derfler die Konsequenzen. „Ich bin jedoch<br />
froh, dass in den verschiedenen Ortsteilen dieser<br />
heimische Brauch weiterlebt!"<br />
Maibäume werden am 30.4.2019<br />
in folgenden Ortsteilen aufgestellt:<br />
• ab 14.30 Uhr beim Bezirksseniorenheim<br />
(durch die Landjugend mit der Salinenmusikkapelle)<br />
• 18 Uhr im Neudorf<br />
• 18 Uhr an der Eschlböckkreuzung/Rindbach<br />
(durch die FF Rindbach, mit der FM Langwies)<br />
• 18 Uhr bei der ehem. Volksschule Langwies<br />
(durch die FF Langwies)<br />
!<br />
30.4.<br />
14.30 & 18<br />
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