150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Grafenrheinfeld
Festschrift anlässlich des 150-jährigen Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Grafenrheinfeld
Festschrift anlässlich des 150-jährigen Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Grafenrheinfeld
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CHRONIK DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR GRAFENRHEINFELD<br />
„Bewahrt das Feuer und das Licht, dass niemandem ein Leid geschieht!“<br />
rief einst der Nachtwächter durch die Nacht. Die Furcht vor Bränden war infolge der<br />
Holzbauweise der Häuser, Stallungen und Scheunen sehr groß. Daher ist es nicht<br />
verwunderlich, dass in vielen Dorfgemeinschaften die <strong>Freiwillige</strong> <strong>Feuerwehr</strong> mit zu den<br />
ältesten gesellschaftlichen Vereinigungen zählt.<br />
Die Anfänge der <strong>Feuerwehr</strong>en<br />
Hilfsbereitschaft im Dienste des Nächsten haben beherzte Männer dazu bewogen,<br />
mit gleichgesinnten Bürgern eine Hilfsorganisation ins Leben zu rufen. Schon<br />
im ausgehenden Mittelalter gingen die Gemeinden daran, den oft verheerenden<br />
Feuersbrünsten wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen. Ende des 17. Jahrhunderts<br />
war es Pfl icht eines jeden Bürgers im Besitz eines Ledereimers zu sein. In den Städten<br />
waren die Handwerkszünfte durch genau umschriebene Löschordnungen angehalten<br />
bei Feuersnot mit ihren Gesellen und Lehrlingen anderen zu Hilfe zu eilen. Wer sich<br />
der Brandhilfe entzog, musste mit schwerer Bestrafung rechnen. Doch all diese<br />
Verordnungen zur Bekämpfung des Feuers reichten in den meisten Fällen nicht aus.<br />
Niemand besaß auf diesem Gebiet eine entsprechende Ausbildung und vieles blieb<br />
dem Zufall überlassen. Die Folge war, dass vielerorts ganze Dörfer oder Stadtteile<br />
eingeäschert wurden. Welche große Not über die Betroffenen hereinbrach, lässt sich<br />
unschwer erahnen.<br />
Eine Wende trat erst Mitte des 19. Jahrhunderts ein, als sich der Gedanke des<br />
planmäßigen Feuerschutzes auf freiwilliger Basis durchsetzt.<br />
Am 13. April 1868 wurde in Gunzenhausen der „Bayerische Landesverein für <strong>Feuerwehr</strong>en“<br />
gegründet, der vom königlichen Staatsministerium seine Bestätigung fand. Wenn man<br />
die Chronik der örtlichen <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> schreiben will, so sucht man in alten<br />
Büchern und Akten. Das Entstehen der Wehr von den Anfängen her, das langsame<br />
Heranwachsen derselben und ihre Entwicklung bis zum heutigen Stand wird umso<br />
leichter festzustellen sein, je mehr geschichtliche Vergangenheit in Protokollbüchern<br />
und Dokumenten vorgefunden wird. An dieser Stelle sei gleich vorweggenommen,<br />
schriftliche Aufzeichnungen, die von der Gründung und vom aktiven Leben in den ersten<br />
Jahrzehnten Aufschluss geben könnten, existieren in <strong>Grafenrheinfeld</strong> leider nur sehr<br />
spärlich. In der Nacht vom 24. / 25. Februar 1944 wurde In <strong>Grafenrheinfeld</strong> bei zwei<br />
Luftangriffen nicht nur materieller Schaden größten Ausmaßes angerichtet, sondern<br />
auch die meisten Vereine ihrer geschriebenen Vereinsgeschichte beraubt. So mussten<br />
sich die Verfasser auf die Unterlagen beschränken, die durch intensive Nachforschungen<br />
im Gemeindearchiv zutage gefördert werden konnten.<br />
Erstmals taucht der Gedanke zur Bildung einer <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> in einem<br />
gemeindlichen Protokollbuch auf. Über die Sitzung der Gemeindeverwaltung am 14.<br />
September 1868 fi ndet sich folgende Eintragung: „Es ist bereits die Anregung zur<br />
Bildung einer freiwilligen <strong>Feuerwehr</strong> da hier gemacht worden. Mehrere Personen<br />
erklärten sich zum Beitritt für die Bildung eines solchen Vereins bereit, wenn die<br />
Gemeinde die Ausrüstungsgegenstände anschaffen wolle. Die Gemeindeverwaltung ist<br />
nicht abgeneigt, dieses auf ihre Kosten bzw. Gemeindekosten zu übernehmen.“<br />
Einen Monat später, am 11. Oktober 1868 fasst das Gremium folgenden Beschluss:<br />
„Die Statuten zur Bildung eines Vereins der freiwilligen <strong>Feuerwehr</strong> sollen dem königlichen<br />
Bezirksamt in Vorlage gebracht werden.<br />
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