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STADTJournal Mai 2019

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Sonderteil <strong>STADTJournal</strong><br />

Familien. Die Beantragung und Auszahlung<br />

des Baukindergelds erfolgt<br />

über die Kreditanstalt für Wiederaufbau.<br />

Pro minderjährigem Kind<br />

zahlt der Staat ein Fördergeld von<br />

bis zu 12.000 Euro. Familien können<br />

es rückwirkend für alle notariell geschlossenen<br />

Kaufverträge und Baugenehmigungen<br />

beantragen, die<br />

vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember<br />

2020 neu abgeschlossen beziehungsweise<br />

erteilt wurden. Bislang<br />

sind rund 83.000 Anträge für das<br />

Baukindergeld eingegangen.<br />

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