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RAL1015 taxi news - Heft 01/2019

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kreise: Das generelle Tempolimit auf Autobahnen.<br />

Der AvD spricht sich entschieden<br />

gegen Forderungen nach Einführung einer<br />

solchen Beschränkung aus. Auf Autobahnen<br />

ohne Tempobeschränkung entfällt<br />

inzwischen nur noch ein Anteil von<br />

1,4 Prozent am deutschen Straßennetz.<br />

Dabei sind Autobahnen insgesamt die<br />

sicherste Straßenkategorie: pro 1 Milliarde<br />

Kilometer kumulierter Fahrleistung kam<br />

es 2<strong>01</strong>4 lediglich zu 1,6 unfallbedingten<br />

Sterbefällen – die Opfer von Lkw- und<br />

Bus-Unfällen eingerechnet. Mit lediglich<br />

6,2 Prozent fällt der Anteil der Unfälle mit<br />

Personenschäden auf Bundesautobahnen<br />

gegenüber vergleichbaren Unfällen innerorts<br />

(69,3 Prozent) und auf Landstraßen<br />

(24,4 Prozent) ebenfalls deutlich geringer<br />

aus. Es erscheint zudem wenig plausibel,<br />

dass die Einführung einer generellen Tempobeschränkung<br />

auf weiteren 1,4 Prozent<br />

des deutschen Straßennetzes einen relevanten<br />

Effekt auf die CO 2 -Emissionen und<br />

damit auf den Klimaschutz haben soll. Die<br />

ausführliche Stellungnahme des AvD zu<br />

Tempolimits können Sie hier nachlesen:<br />

http://bit.ly/avdtempolimit<br />

Die Diskussionsergebnisse der Arbeitskreise<br />

des Verkehrsgerichtstages hat der<br />

AvD ausführlich kommentiert. Nachstehend<br />

einige ausgewählte AvD-Meinungen<br />

zu den VGT-Empfehlungen.<br />

AK I: „Punktereform auf dem<br />

Prüfstand“<br />

Der AvD bleibt bei seiner Forderung, die<br />

Komplexität des neuen Punktesystems<br />

zu reduzieren. Das ist vor allem mit der<br />

Abschaffung der Überliegefrist zu erreichen.<br />

Durch die Einführung von „eJustiz“<br />

in allen zuständigen Behörden ist das<br />

Offenhalten von Registern für nachträgliche<br />

Einträge über die eigentliche<br />

Löschungsfrist hinaus unnötig.<br />

Er begrüßt hingegen die Forderung des<br />

Arbeitskreises, das unerlaubte<br />

Entfernen vom Unfallort und allgemeine<br />

Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr<br />

aus der Punktebewertung herauszunehmen.<br />

Mit Punkten belegt werden darf<br />

nur Verhalten, welches für die Verkehrssicherheit<br />

relevant ist.<br />

AK V: „Alkolock“<br />

Der AvD sieht in dem vom Arbeitskreis befürworteten<br />

Pilotversuch eine Möglichkeit,<br />

Erfahrungen in der Praxis zu sammeln.<br />

Er bleibt aber bei seiner Meinung, dass<br />

nach einer strafrechtlich oder behördlich<br />

festgestellten Ungeeignetheit Betroffene<br />

nicht an das Steuer eines Kraftfahrzeuges<br />

dürfen. Deshalb ist es zu begrüßen,<br />

dass die Mehrheit nur bei vorläufiger<br />

Entziehung, Abkürzung der Sperrfrist oder<br />

anstelle eines Fahrverbotes den Einsatz<br />

solcher Systeme befürwortet.<br />

AK VII: „Dieselfahrverbote<br />

nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts“<br />

Der AvD sieht mit Genugtuung, dass der<br />

Arbeitskreis die grundlegenden Bedenken<br />

des Clubs gegen die wissenschaftliche<br />

Aussagekraft des Grenzwertes für<br />

Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro<br />

Kubikmeter Luft teilt. Er bleibt dabei, dass<br />

die Weltgesundheitsorganisation WHO<br />

Foto: AvD<br />

AvD Vizepräsident „Recht und Verkehr“ Michael Zilian mit dem neuen<br />

Präsidenten des Verkehrsgerichtstages Prof. Dr. Ansgar Staudinger.<br />

in ihren Studien mit Schätzungen vorgegangen<br />

ist, denen die WHO selbst die<br />

Eignung als Grenzwert abgesprochen hat.<br />

Amerikanische und britische Behörden<br />

haben zudem für Konzentrationen, die<br />

deutlich über dem EU-Grenzwert liegen,<br />

gesundheitliche Auswirkungen verneint.<br />

Der AvD fordert ebenso wie die Diskutanten<br />

in Goslar eine Überprüfung der<br />

Messstationen. Die EU-Richtlinie will die<br />

Feststellung der Luftqualität von Quartieren<br />

und größeren Zusammenhängen und<br />

keine Punktmessung. Er weist ebenso<br />

wie der Arbeitskreis darauf hin, dass die<br />

Verwaltungsgerichte Fahrverbote lediglich<br />

als letztes Mittel für gerechtfertigt<br />

ansehen, wenn alle anderen Möglichkeiten<br />

ausgeschöpft sind. In diesem Sinne hat<br />

zuletzt der Verwaltungsgerichtshof Kassel<br />

entschieden.<br />

AvD<br />

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