2018-Geschaeftsbericht
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48 Corporate Governance<br />
Verantwortliche Organe<br />
Verwaltungsrat<br />
Gemäss Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance der economiesuisse sind alle<br />
Verwaltungsratsmitglieder unabhängig und nicht exekutiv. Zudem besteht keine Personalunion zwischen<br />
Verwaltungsratspräsident und CEO. Der Verwaltungsrat hat die Vorbereitung von Geschäften an die<br />
nachfolgenden drei Ausschüsse zugewiesen:<br />
– Audit Committee<br />
– Compensation Committee<br />
– Nomination Committee<br />
Der Verwaltungsrat umfasst neun Mitglieder. Die drei Ausschüsse bestehen aus je drei Mitgliedern, wobei<br />
jedes Verwaltungsratmitglied einem Ausschuss angehört. Die Verwaltungsratsmitglieder haben<br />
unterschiedliche Nationalitäten, Werdegänge und Kompetenzen. Weitere Angaben sind in den Lebensläufen<br />
unter Mitglieder des Verwaltungsrats offengelegt.<br />
Führungsstruktur<br />
Der Verwaltungsrat ernennt die mit der Geschäftsleitung betrauten Personen. Die Führungsverantwortung<br />
für den Konzern, soweit sie nicht an die Divisionen und die Konzernstäbe delegiert ist, liegt beim CEO, der<br />
durch die übrigen Mitglieder der Konzernleitung unterstützt wird. Die Führungsverantwortung für die<br />
Divisionen liegt bei den Leitern der Divisionen, die durch die Leiter der Geschäftszweige und Dienstzweige<br />
unterstützt werden. Die Konzernstäbe unterstützen den Verwaltungsrat und die Konzernleitung bei ihren<br />
Führungs- und Kontrollfunktionen.<br />
Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen<br />
Informationen über die Entschädigung und Beteiligung von Mitgliedern des Verwaltungsrats und<br />
der Konzernleitung sowie Darlehen an dieselben sind im Vergütungsbericht und in der Erläuterung 6<br />
Vergütungen und Beteiligungen im Anhang der Jahresrechnung der Georg Fischer AG offengelegt.