05.08.2019 Aufrufe

Studium & Ausbildung Frühjahr / Sommer 2019/20

Wir verlegen das Magazin in Kooperation mit den Arbeitsämtern Bad Oldesloe, Mölln, Ratzeburg; es liegt aus in den jeweiligen Berufsinformationszentren, auf Berufsmessen, den Schulen der Region, sowie Hot Spots wie z.B. Aldi, Lidl, Edeka, Famila, Markant, McDonald's, Sparkassen, Fitness Centern uvm.

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AUSBILDUNG<br />

rechte und pflichten in der ausbildunG<br />

In Deutschland ist die <strong>Ausbildung</strong> für einen bestimmten<br />

Beruf gesetzlich klar geregelt. Während<br />

die konkreten Inhalte der Berufsausbildung von<br />

den zuständigen Industrie-, Handels- und Handwerkskammern<br />

festgelegt werden, sind die maßgeblichen<br />

Rahmenbestimmungen für das <strong>Ausbildung</strong>sverhältnis<br />

im Berufsbildungsgesetz (BBiG)<br />

geregelt. Die ausbildenden Betriebe haben selbst<br />

nur einen begrenzten Einfluss auf die inhaltliche<br />

Ausgestaltung der Berufsausbildung.<br />

<strong>Ausbildung</strong>svertrag<br />

Grundlage jedes <strong>Ausbildung</strong>sverhältnisses zwischen<br />

Auszubildenden und dem Arbeitgeber ist der <strong>Ausbildung</strong>svertrag.<br />

In ihm sind unter anderem die <strong>Ausbildung</strong>sdauer,<br />

die Vergütung, Urlaubsanspruch und die<br />

tägliche Arbeitszeit geregelt. Zudem enthält er<br />

die Rechten und Pflichten des Auszubildenden. Wichtig:<br />

Ein <strong>Ausbildung</strong>svertrag ist nur gültig, wenn er vom<br />

Auszubildenden und dem dafür Bevollmächtigten des<br />

<strong>Ausbildung</strong>sbetriebs unterschrieben ist. Wer vor seinem<br />

18. Lebensjahr eine <strong>Ausbildung</strong> beginnt, benötigt<br />

die Unterschrift von den Eltern oder einem anderen gesetzlichen<br />

Vertreter.<br />

Dauer der <strong>Ausbildung</strong><br />

Die Länge der <strong>Ausbildung</strong>szeit ist gesetzlich vorgeschrieben<br />

und beträgt laut Arbeitsagentur in der Regel<br />

zwischen 36 und 42 Monaten. Wie lang die konkrete<br />

<strong>Ausbildung</strong>szeit dauert, ist in der jeweiligen <strong>Ausbildung</strong>sordnung<br />

festgelegt. Dabei hat der Auszubildende<br />

oder sein Betrieb die Möglichkeit, die <strong>Ausbildung</strong>szeit<br />

abhängig von den individuellen Begabungen und Fähigkeiten<br />

sowie der Zustimmung der zuständigen Stellen<br />

zu verkürzen oder zu verlängern. Zwingend<br />

vorgeschrieben ist eine Probezeit, in der sowohl Arbeitgeber<br />

als auch der Auszubildende den Vertrag vorzeitig<br />

kündigen können. Die Probezeit muss mindestens<br />

einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern.<br />

Vergütung<br />

Nach dem Berufsausbildungsgesetz muss der Arbeitgeber<br />

dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung<br />

zahlen. In der Regel wird diese durch die geltenden Tarifverträge<br />

bestimmt. Liegt keine Tarifbindung vor, soll<br />

sich die Angemessenheit dieser Vergütung nach den<br />

branchenüblichen Tarifen richten. Die <strong>Ausbildung</strong>svergütung<br />

ist abhängig vom Alter des Auszubildenden und<br />

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