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profi-9-2019

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Der hier geschilderte Fall hat sich<br />

tatsächlich zugetragen. Weil es<br />

aber am Ende zu einer guten und<br />

einvernehmlichen Lösung gekommen<br />

ist, verzichten wir auf Namen und<br />

Typenbezeichnungen.<br />

Das mängelfreie Gutachten nahm der Käufer<br />

zum Anlass, den Schlepper bei einer Filiale<br />

des Prüfunternehmens vorzustellen, das<br />

die Plakette erteilt hatte. Der Prüfer hier<br />

stellte sofort fest, dass sein Kollege unsachgemäße<br />

Schweiß- und Reparaturarbeiten<br />

nicht als Mangel eingestuft hatte. Diese<br />

Erkenntnis wurde innerhalb der Prüforganisation<br />

weitergeleitet. Schließlich meldete<br />

sich die regionale Leitung des Unternehmens<br />

beim Käufer und stellte fest, dass der<br />

erste Prüfbericht (der beim Verkäufer) versehentlich<br />

falsch war und bat den Käufer,<br />

die Prüfberichte wieder auszuhändigen.<br />

Käufer und Verkäufer<br />

sollten die<br />

Maschine am besten<br />

gemeinsam besichtigen.<br />

Die abgebildete<br />

Maschine und die<br />

Personen haben mit<br />

dem geschilderten<br />

Fall nichts zu tun!<br />

Fotos: Tovornik<br />

GUT ZU WISSEN<br />

X XEine persönliche Besichtigung<br />

einer Maschine ist beim<br />

Gebrauchtkauf eigentlich durch<br />

nichts zu ersetzen. Darauf sollten<br />

Käufer und auch der Verkäufer<br />

Wert legen.<br />

... lesen Sie diesen und viele weitere Artikel<br />

komplett in der aktuellen <strong>profi</strong> Ausgabe.<br />

X XEine frische TÜV-Plakette<br />

garantiert keine Mängelfreiheit.<br />

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X XWer nicht selbst besichtigen kann,<br />

sollte einen Gutachter oder eine<br />

andere fachkundige, neutrale und<br />

vertrauenswürdige Person<br />

schicken.<br />

X XBei Zweifeln sollte man die Zahlung<br />

des Kaufpreises teilen, um<br />

nicht volles Risiko einzugehen.<br />

angerichtet, anstelle Mängel zu beheben. Es<br />

fehlten nach dem Werkstattaufenthalt beispielsweise<br />

Schrauben an Flanschen, Achsantriebe<br />

wurden demontiert, ohne dabei<br />

Simmerringe zu ersetzen und Ähnliches. Die<br />

Prüforganisation bedauerte dies und ließ<br />

den Käufer mit dem Schaden „sitzen“.<br />

Was war passiert? Der <strong>profi</strong>-Leser hatte<br />

im Internet einen Schlepper entdeckt, der<br />

sein Interesse weckte. Die Maschine stand<br />

etwa 400 km entfernt, der Preis schien mit<br />

35 000 Euro inklusive Mehrwertsteuer<br />

angemessen. Der Verkäufer versicherte dem<br />

Leser telefonisch zu, dass die Maschine technisch<br />

in Ordnung sei – nur die Bereifung sei<br />

in die Jahre gekommen und müsse ersetzt<br />

werden. Trotzdem wurde noch eine frische<br />

TÜV-Abnahme zugesagt, und per Whats-App<br />

wurde man sich schließlich handelseinig.<br />

Kurze Zeit später wurde der Schlepper<br />

per Spedition beim Käufer angeliefert.<br />

Vorher hatte dieser natürlich die<br />

Rechnung ordnungsgemäß beglichen. Der<br />

Verkäufer hatte wie vereinbart den Schlepper<br />

bei einer Prüforganisation vorgestellt,<br />

die festgestellten Mängel beseitigt und<br />

schließlich bei der Wiedervorstellung die<br />

TÜV-Plakette erhalten.<br />

Der Käufer fiel aufgrund der offensichtlichen<br />

Mängel dennoch aus allen<br />

Wolken. Vieles war nicht fachgerecht repariert,<br />

an unzulässigen Stellen war geschweißt<br />

worden, die Anhängekupplung war mit<br />

einem falschen Bolzen ausgerüstet und vieles<br />

mehr. Der Käufer konfrontierte den Verkäufer<br />

mit diesen Mängeln. Dieser schickte<br />

daraufhin den TÜV-Bericht ohne festgestellte<br />

Mängel hinterher. Und fühlte sich<br />

nachvollziehbar nicht mehr verantwortlich.<br />

Angefallene Gebühren würden selbstverständlich<br />

erstattet. Ein Mitarbeiter werde<br />

vorbeikommen und die Berichte abholen.<br />

Zu diesem Zeitpunkt fiel der Käufer<br />

schließlich das zweite Mal aus allen<br />

Wolken: Denn er hatte sich in gutem Glauben<br />

auf die erteilte Plakette verlassen und<br />

den Schlepper ungesehen gekauft. Natürlich<br />

um das Risiko wissend, dass die ein oder<br />

andere Überraschung warten würde, der<br />

Schlepper aber mit frischer Plakette grundsätzlich<br />

straßenverkehrstauglich sei.<br />

Um auch „etwas in der Hand“ zu haben,<br />

stellte der Käufer den Schlepper nun bei<br />

einer anderen Prüforganisation vor. Sage<br />

und schreibe 15 Mängel wurden dokumentiert,<br />

von denen einige allein ausgereicht<br />

hätten, um die Plakette zu verweigern.<br />

Schließlich zeigte die erste Prüforganisation<br />

guten Willen und holte den<br />

Schlepper, zur Beseitigung der Mängel,<br />

die „übersehen“ worden waren. Er wurde<br />

zu einer Werkstatt gebracht, die die Mängel<br />

abstellen sollte. Nach Meinung des Käufers<br />

wurden hier eher noch weitere Schäden<br />

Zwischenzeitlich hatte der Leser<br />

Kontakt mit der Redaktion <strong>profi</strong> aufgenommen.<br />

Wir haben versucht, zwischen<br />

dem Leser und der Prüforganisation<br />

zu vermitteln. Was anfangs jedoch schwierig<br />

war: Denn dass seitens der Prüfer Fehler<br />

passiert waren, wollte zunächst niemand<br />

wahrhaben. Allerhand Ausreden wurden<br />

gefunden und es wurde versucht, die Schuld<br />

beim Käufer und Verkäufer abzuladen.<br />

Unter dem Strich haben die Diskussionen<br />

und Auseinandersetzungen jedoch noch<br />

zum Erfolg geführt. Der Fall wurde gemeinsam<br />

zu einem guten Ende gebracht, indem<br />

sich die Parteien einigten und jeder einen<br />

Teil der Verantwortung übernahm.<br />

Was lässt sich aus dem Fall lernen?<br />

Auf jeden Fall darf man sich beim Kauf einer<br />

Maschine nicht blind auf frische TÜV-Plaketten<br />

verlassen. Natürlich passieren jedem<br />

Menschen Fehler bei der Arbeit, das ist normal.<br />

Aber bei einer solchen Anzahl von Mängeln<br />

fällt es schwer, an Zufall zu glauben.<br />

Seien Sie also beim Kauf einer Maschine vorsichtig<br />

und riskieren lieber einen Tag und<br />

ein paar Kilometer, um vorab eine persönliche<br />

Besichtigung vorzunehmen.<br />

Christian Brüse<br />

<strong>profi</strong> 9 - <strong>2019</strong><br />

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