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Tagungsmappe 8. Potsdamer iGZ-Rechtsforum

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Dr. Nathalie Oberthür | Aktuelles Urlaubsrecht – die neuen Vorgaben von BAG und EuGH<br />

Anspruchsübertragung<br />

Übertragung bei Langzeiterkrankung<br />

▪<br />

Der Urlaubsanspruch kann bei ordnungsgemäß krankgeschriebenen Arbeitnehmern nicht davon abhängig<br />

gemacht werden, dass diese im Bezugszeitraum tatsächlich gearbeitet haben<br />

▪<br />

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt mit Ablauf des Bezugszeitraums / Übertragungszeitraums<br />

nicht, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon<br />

krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses fortgedauert<br />

hat, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte.<br />

▪<br />

Für nicht genommenen Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses muss eine finanzielle Vergütung<br />

gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums /<br />

Übertragungszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und deshalb seinen Anspruch auf<br />

bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte.<br />

RA FAArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür<br />

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