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TRENDYone | Das Magazin - Allgäu - September 2018

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Automobil<br />

Bußgeldkatalog und Punktesystem<br />

Diese Fakten sollten Sie kennen<br />

Der deutsche Bußgeldkatalog enthält verschiedenste Regelungen, mit<br />

denen Fehlverhalten im Straßenverkehr sanktioniert wird. <strong>Das</strong> seit<br />

2014 geltende, neue Punktesystem ist einigen Autofahrern jedoch<br />

bis heute nicht vollständig klar. Dieser Artikel zeigt auf, wie die Systematik<br />

funktioniert und worauf Sie achten sollten.<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Um das deutsche Bußgeld- und<br />

Punktesystem zu überblicken, müssen<br />

Sie insbesondere zwei Begriffe<br />

kennen und verstehen: die<br />

Bußgeldkatalog-Verordnung<br />

(ugs. „Bußgeldkatalog“) und das<br />

Fahreignungsregister (ugs. „Verkehrssünderkartei“).<br />

Der Bußgeldkatalog<br />

existiert bereits seit 2001<br />

und regelt die Erteilung von Verwarnungen,<br />

Geldbußen und Fahrverboten<br />

im Straßenverkehr. Grundsätzlich<br />

gilt: Bei Bußgeldern bis 55 Euro werden<br />

Verstöße ohne „Flensburg-Punkte“ geahndet.<br />

Bei Beträgen über 60 Euro kommt<br />

das sogenannte Fahreignungsregister<br />

(FAER) ins Spiel. Es gilt seit 2014 und<br />

hat das damals gültige Verkehrszentralregister<br />

(VZR) abgelöst. <strong>Das</strong> Punktesystem<br />

veränderte sich damit drastisch.<br />

FAHRERLAUBNIS WIRD BEI<br />

ACHT PUNKTEN ENTZOGEN<br />

Bis 2014 waren 18 Punkte erforderlich,<br />

um die Fahrerlaubnis zu verlieren. Jetzt<br />

reichen bereits acht Punkte aus, um die<br />

Fahrerlaubnis abgeben zu müssen. Die<br />

wichtigste Neuerung liegt darin, dass<br />

keine Punkte mehr erworben werden<br />

können, wenn die begangene Ordnungswidrigkeit<br />

die Verkehrssicherheit<br />

nicht beeinflusst hat. Dafür werden<br />

etliche Vergehen seither jedoch mit<br />

einem höheren Bußgeld belegt.<br />

Wie funktioniert das Punktesystem?<br />

Wie früher, so sammelt sich auch heute<br />

noch ein „Punkte-Guthaben“ in Flensburg<br />

an. Ein wesentlicher Unterschied<br />

ist jedoch, dass sich alte und neue<br />

Punkte nicht mehr gegenseitig beeinflussen.<br />

<strong>Das</strong> bedeutet: Die Verjährung<br />

wird durch neu hinzukommende<br />

Punkte nicht mehr unterbrochen.<br />

Wann die Punkte genau gelöscht<br />

werden, hängt von der Schwere<br />

des Verstoßes ab. Ordnungswidrigkeiten,<br />

die mit einem Punkt<br />

belegt sind, verjähren nach zweieinhalb<br />

Jahren. In diesen Bereich fällt<br />

beispielsweise das Nutzen von Handys<br />

am Steuer. Wurde eine Ordnungswidrigkeit<br />

oder eine Straftat begangen,<br />

die mit zwei Punkten geahndet wird,<br />

so beträgt die Tilgungsfrist fünf Jahre.<br />

Zu solchen Vergehen zählen unter<br />

anderem schwere Abstandsverstöße

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