TRENDYone | Das Magazin - Allgäu - September 2018
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Automobil<br />
Bußgeldkatalog und Punktesystem<br />
Diese Fakten sollten Sie kennen<br />
Der deutsche Bußgeldkatalog enthält verschiedenste Regelungen, mit<br />
denen Fehlverhalten im Straßenverkehr sanktioniert wird. <strong>Das</strong> seit<br />
2014 geltende, neue Punktesystem ist einigen Autofahrern jedoch<br />
bis heute nicht vollständig klar. Dieser Artikel zeigt auf, wie die Systematik<br />
funktioniert und worauf Sie achten sollten.<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Um das deutsche Bußgeld- und<br />
Punktesystem zu überblicken, müssen<br />
Sie insbesondere zwei Begriffe<br />
kennen und verstehen: die<br />
Bußgeldkatalog-Verordnung<br />
(ugs. „Bußgeldkatalog“) und das<br />
Fahreignungsregister (ugs. „Verkehrssünderkartei“).<br />
Der Bußgeldkatalog<br />
existiert bereits seit 2001<br />
und regelt die Erteilung von Verwarnungen,<br />
Geldbußen und Fahrverboten<br />
im Straßenverkehr. Grundsätzlich<br />
gilt: Bei Bußgeldern bis 55 Euro werden<br />
Verstöße ohne „Flensburg-Punkte“ geahndet.<br />
Bei Beträgen über 60 Euro kommt<br />
das sogenannte Fahreignungsregister<br />
(FAER) ins Spiel. Es gilt seit 2014 und<br />
hat das damals gültige Verkehrszentralregister<br />
(VZR) abgelöst. <strong>Das</strong> Punktesystem<br />
veränderte sich damit drastisch.<br />
FAHRERLAUBNIS WIRD BEI<br />
ACHT PUNKTEN ENTZOGEN<br />
Bis 2014 waren 18 Punkte erforderlich,<br />
um die Fahrerlaubnis zu verlieren. Jetzt<br />
reichen bereits acht Punkte aus, um die<br />
Fahrerlaubnis abgeben zu müssen. Die<br />
wichtigste Neuerung liegt darin, dass<br />
keine Punkte mehr erworben werden<br />
können, wenn die begangene Ordnungswidrigkeit<br />
die Verkehrssicherheit<br />
nicht beeinflusst hat. Dafür werden<br />
etliche Vergehen seither jedoch mit<br />
einem höheren Bußgeld belegt.<br />
Wie funktioniert das Punktesystem?<br />
Wie früher, so sammelt sich auch heute<br />
noch ein „Punkte-Guthaben“ in Flensburg<br />
an. Ein wesentlicher Unterschied<br />
ist jedoch, dass sich alte und neue<br />
Punkte nicht mehr gegenseitig beeinflussen.<br />
<strong>Das</strong> bedeutet: Die Verjährung<br />
wird durch neu hinzukommende<br />
Punkte nicht mehr unterbrochen.<br />
Wann die Punkte genau gelöscht<br />
werden, hängt von der Schwere<br />
des Verstoßes ab. Ordnungswidrigkeiten,<br />
die mit einem Punkt<br />
belegt sind, verjähren nach zweieinhalb<br />
Jahren. In diesen Bereich fällt<br />
beispielsweise das Nutzen von Handys<br />
am Steuer. Wurde eine Ordnungswidrigkeit<br />
oder eine Straftat begangen,<br />
die mit zwei Punkten geahndet wird,<br />
so beträgt die Tilgungsfrist fünf Jahre.<br />
Zu solchen Vergehen zählen unter<br />
anderem schwere Abstandsverstöße