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Sicherheit durch Rechtssicherheit

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16 <strong>advantage</strong> | Notare Spezial Notare Spezial | <strong>advantage</strong> 17<br />

Beglaubigungen<br />

Urkundenarchiv<br />

DR. CHRISTIAN<br />

PERCHTOLD<br />

Notar,<br />

Friesach<br />

Der Wirkungskreis der Notare ist vielfältig und<br />

gesetzlich geregelt. Sie errichten Notariatsakte,<br />

Protokolle, insbesondere Generalversammlungsprotokolle,<br />

beglaubigen Unterschriften und nehmen<br />

Fremdgut in Verwahrung. Kraft ihres Amtes genießen<br />

Notare öffentlichen Glauben. Was in öffentlichen<br />

Urkunden bestätigt wird, gilt als wahr.<br />

Zum ihrem Tätigkeitsbereich gehören auch die Errichtung<br />

von Schenkungs-, Übergabe- und Kaufverträgen<br />

samt Treuhandabwicklung, Gesellschaftsverträge,<br />

familien- und erbrechtliche Urkunden, wie Vorsorgevollmachten,<br />

Eheverträge, Partnerschaftsverträge,<br />

Adoptionsverträge, Testamente und Erbverzichtsverträge.<br />

Die Notare als Gerichtskommissäre erstellen amtliche<br />

Auszüge aus dem Grundbuch und Firmenbuch und<br />

sind für die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren<br />

zuständig. Dabei sorgen sie für einen geordneten<br />

Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person<br />

auf die rechtmäßigen Erben.<br />

Die Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Ihnen<br />

ist die Besorgung staatlicher Aufgaben im Beurkundungs-<br />

und Beglaubigungswesen übertragen. Notarielle<br />

Notarielle<br />

Tätigkeiten<br />

Urkunden können – wie ein rechtskräftiges Urteil eines<br />

Gerichts – auch vollstreckbar gemacht werden. Bei<br />

bestimmten Geschäften, wie zum Beispiel Erb- und<br />

Pflichtteilsverzichtsverträgen, bestimmten gesellschaftsrechtlichen<br />

Verträgen und Schenkungen, bei vermögensrechtlichen<br />

Verträgen unter Ehegatten und eingetragenen<br />

Partnern sind die Beiziehung eines Notars und die<br />

Errichtung eines Notariatsaktes zwingend vorgesehen.<br />

In allen notariellen Tätigkeiten sind die Notare zu<br />

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.<br />

Sie bieten in allen Bereichen Rechtssicherheit und sind<br />

kompetente Berater bei vielen Rechtsfragen sowie beim<br />

Abschluss wichtiger, zukunftsweisender Verträge.<br />

Alle an einem Rechtsgeschäft beteiligten Parteien müssen<br />

vom Notar eingehend beraten und belehrt werden.<br />

Jahrelange Erfahrung sowie eine umfassende Aus- und<br />

Weiterbildung, die besondere Kontrolle durch die<br />

Notariatskammer und das Gericht sowie strenge<br />

disziplinarrechtliche Regelungen machen den Notar<br />

zum kompetenten Berater in vielen Rechtsfragen.<br />

Der Notar versucht Streit zu vermeiden, bietet Rechtssicherheit<br />

und ist dabei absolut diskret.<br />

Bei einer „Beglaubigung“ stellt der beurkundende Notar verbindlich<br />

fest, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Urkunde an<br />

einem bestimmten Tag vor ihm unterschrieben hat. Somit kann in<br />

Folge jedermann auf die Echtheit der geleisteten Unterschrift<br />

vertrauen. Auch prüft der Notar, ob es sich nicht um ein verbotenes<br />

Rechtsgeschäft handelt und vergewissert sich in einem kurzen<br />

Gespräch, dass der Unterschriftsleisende nicht offensichtlich<br />

geschäftsunfähig oder minderjährig ist, frei von Zwang unterschreibt<br />

sowie in Kenntnis des Inhalts ist.<br />

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Beglaubigung meist dann, wenn<br />

die Eintragung in einem öffentlichen Register erfolgen muss – beispielsweise<br />

die Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers im<br />

Grundbuch nach dem Kauf einer Immobilie. Eine Beglaubigung<br />

kann aber auch vorgenommen werden, wenn sie nicht gesetzlich<br />

vorgeschrieben aber von den Vertragsparteien gewünscht wird.<br />

Beurkundungen<br />

Beurkundungen zählen zum Kernbereich der notariellen Tätigkeit.<br />

Eine der wichtigsten dieser Aufgaben ist die Bestätigung der<br />

Echtheit der Unterschriften von natürlichen Personen sowie von<br />

Vertretern juristischer Personen. Weiters zählt hierzu die Herstellung<br />

beglaubigter Abschriften, welche die Übereinstimmung einer<br />

Fotokopie mit dem Original bestätigen, damit diese Urkunden<br />

nicht im Original verschickt werden müssen. Im gesellschaftsrechtlichen<br />

Bereich ist die Beurkundung von Generalversammlungen<br />

bei GmbHs sowie von Hauptversammlungen bei AGs hervorzuheben.<br />

Weitere Tätigkeiten sind unter anderem die Ausstellung eines<br />

Lebenszeugnisses, die Beurkundung der Bekanntmachung von<br />

Erklärungen oder die Zustellung von Urkunden an eine bestimmte<br />

Person, die Beurkundung von Wechsel- und Scheckprotesten,<br />

sowie die Beurkundung sonstiger tatsächlicher Vorgänge.<br />

Register<br />

In der notariellen Praxis gibt es eine Vielzahl von Registern,<br />

Büchern, Verzeichnissen und Sammlungen. Hierzu zählen auch<br />

die Geschäfts- und Beurkundungsregister der österreichischen<br />

Notare. Der vordringliche Zweck dieser Einrichtungen ist die<br />

Rechtssicherheit für die beteiligten Parteien. Durch die Registrierung<br />

stellt der Notar sicher, dass auch noch nach vielen Jahren<br />

Urkunden aufgefunden werden können und der Wille der Parteien<br />

verwirklicht werden kann. Durch die Eintragung werden die<br />

Parteien auch vor nachträglichen Ergänzungen und Änderungen<br />

der Urkunde geschützt. Die Eintragungen haben in gesetzlich<br />

genau festgelegter Form und mit genau festgelegtem Inhalt, zeitlich<br />

geordnet zu erfolgen. Sie werden bei den regelmäßigen Revisionen<br />

der Notare genau geprüft.<br />

CyberDOC heißt das elektronische Urkundenarchiv des österreichischen<br />

Notariats. In ihm werden Dokumente sicher und<br />

vertraulich archiviert und über dieses Archiv stellt der Notar die<br />

Dokumente den Gerichten und Klienten zu.<br />

Es bietet größtmögliche Sicherheit, dies vor allem durch die<br />

Speicherung in einem Hochsicherheitsrechenzentrum, die<br />

Verschlüsselung sämtlicher Dokumente sowie die Anwendung von<br />

aufwendigen Technologien, welche die langfristige und unverfälschte<br />

Lesbarkeit der gespeicherten Dokumente gewährleisten.<br />

Weiters erfolgt zum Schutz vor Phishing- und Hackerangriffen<br />

keine Übermittlung von Daten im WEB. CyberDOC ermöglicht<br />

es, dass auch im elektronischen Zeitalter die Sicherheit und<br />

Vertraulichkeit zwischen Notar und Klienten gewahrt bleiben.<br />

Notariatsakt<br />

Ein Notariatsakt ist eine schriftliche Urkunde, die der Notar über<br />

ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung auf Wunsch und im<br />

Interesse der (Vertrags-)Parteien errichtet.<br />

Durch die Mitwirkung des Notars wird dieses Schriftstück zu einer<br />

öffentlichen Urkunde, der besondere Beweiskraft zukommt. Ihr<br />

Wert liegt sowohl im streitvorbeugenden Charakter als auch in der<br />

Erleichterung der Rechtsdurchsetzung.<br />

Das Gesetz sieht für die Gültigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte<br />

und Rechtserklärungen die Aufnahme eines Notariatsaktes<br />

zwingend vor. Hierzu gehören bestimmte Geschäfte zwischen<br />

Ehegatten (wie Ehepakte, Kauf- und Darlehensverträge u.a.),<br />

Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe, Erb- und Pflichtteilsverzichte,<br />

verschiedene Verträge im Gesellschaftsrecht oder<br />

Urkunden über bestimmte Rechtsgeschäfte von Blinden.<br />

Elektronischer Rechtsverkehr<br />

Die Kommunikation mit verschiedenen Gerichten stellt einen<br />

wesentlichen Grundpfeiler der täglichen Arbeit im Notariat dar.<br />

Seit 1. Juli 2007 findet diese Kommunikation grundsätzlich<br />

verpflichtend im Elektronischen Rechtsverkehr statt. Dies ist ein<br />

elektronisches Kommunikationssystem zwischen Gerichten,<br />

Behörden und Notaren, dessen zentrale Vorschriften sich in den §§<br />

89a ff Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) finden. Durch die<br />

Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs – auch „ERV“<br />

genannt – wird ein papierloser und effizienter Informationsaustausch<br />

gewährleistet, der ein rasches Verfahren garantiert. Die Zeit<br />

der Übertragung wird im Vergleich zum herkömmlichen Postweg<br />

auf ein Minimum reduziert und stellt damit für jeden Klienten die<br />

optimale Auftragsabwicklung im Notariat sicher.

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