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Sicherheit durch Rechtssicherheit
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16 <strong>advantage</strong> | Notare Spezial Notare Spezial | <strong>advantage</strong> 17<br />
Beglaubigungen<br />
Urkundenarchiv<br />
DR. CHRISTIAN<br />
PERCHTOLD<br />
Notar,<br />
Friesach<br />
Der Wirkungskreis der Notare ist vielfältig und<br />
gesetzlich geregelt. Sie errichten Notariatsakte,<br />
Protokolle, insbesondere Generalversammlungsprotokolle,<br />
beglaubigen Unterschriften und nehmen<br />
Fremdgut in Verwahrung. Kraft ihres Amtes genießen<br />
Notare öffentlichen Glauben. Was in öffentlichen<br />
Urkunden bestätigt wird, gilt als wahr.<br />
Zum ihrem Tätigkeitsbereich gehören auch die Errichtung<br />
von Schenkungs-, Übergabe- und Kaufverträgen<br />
samt Treuhandabwicklung, Gesellschaftsverträge,<br />
familien- und erbrechtliche Urkunden, wie Vorsorgevollmachten,<br />
Eheverträge, Partnerschaftsverträge,<br />
Adoptionsverträge, Testamente und Erbverzichtsverträge.<br />
Die Notare als Gerichtskommissäre erstellen amtliche<br />
Auszüge aus dem Grundbuch und Firmenbuch und<br />
sind für die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren<br />
zuständig. Dabei sorgen sie für einen geordneten<br />
Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person<br />
auf die rechtmäßigen Erben.<br />
Die Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Ihnen<br />
ist die Besorgung staatlicher Aufgaben im Beurkundungs-<br />
und Beglaubigungswesen übertragen. Notarielle<br />
Notarielle<br />
Tätigkeiten<br />
Urkunden können – wie ein rechtskräftiges Urteil eines<br />
Gerichts – auch vollstreckbar gemacht werden. Bei<br />
bestimmten Geschäften, wie zum Beispiel Erb- und<br />
Pflichtteilsverzichtsverträgen, bestimmten gesellschaftsrechtlichen<br />
Verträgen und Schenkungen, bei vermögensrechtlichen<br />
Verträgen unter Ehegatten und eingetragenen<br />
Partnern sind die Beiziehung eines Notars und die<br />
Errichtung eines Notariatsaktes zwingend vorgesehen.<br />
In allen notariellen Tätigkeiten sind die Notare zu<br />
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.<br />
Sie bieten in allen Bereichen Rechtssicherheit und sind<br />
kompetente Berater bei vielen Rechtsfragen sowie beim<br />
Abschluss wichtiger, zukunftsweisender Verträge.<br />
Alle an einem Rechtsgeschäft beteiligten Parteien müssen<br />
vom Notar eingehend beraten und belehrt werden.<br />
Jahrelange Erfahrung sowie eine umfassende Aus- und<br />
Weiterbildung, die besondere Kontrolle durch die<br />
Notariatskammer und das Gericht sowie strenge<br />
disziplinarrechtliche Regelungen machen den Notar<br />
zum kompetenten Berater in vielen Rechtsfragen.<br />
Der Notar versucht Streit zu vermeiden, bietet Rechtssicherheit<br />
und ist dabei absolut diskret.<br />
Bei einer „Beglaubigung“ stellt der beurkundende Notar verbindlich<br />
fest, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Urkunde an<br />
einem bestimmten Tag vor ihm unterschrieben hat. Somit kann in<br />
Folge jedermann auf die Echtheit der geleisteten Unterschrift<br />
vertrauen. Auch prüft der Notar, ob es sich nicht um ein verbotenes<br />
Rechtsgeschäft handelt und vergewissert sich in einem kurzen<br />
Gespräch, dass der Unterschriftsleisende nicht offensichtlich<br />
geschäftsunfähig oder minderjährig ist, frei von Zwang unterschreibt<br />
sowie in Kenntnis des Inhalts ist.<br />
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Beglaubigung meist dann, wenn<br />
die Eintragung in einem öffentlichen Register erfolgen muss – beispielsweise<br />
die Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers im<br />
Grundbuch nach dem Kauf einer Immobilie. Eine Beglaubigung<br />
kann aber auch vorgenommen werden, wenn sie nicht gesetzlich<br />
vorgeschrieben aber von den Vertragsparteien gewünscht wird.<br />
Beurkundungen<br />
Beurkundungen zählen zum Kernbereich der notariellen Tätigkeit.<br />
Eine der wichtigsten dieser Aufgaben ist die Bestätigung der<br />
Echtheit der Unterschriften von natürlichen Personen sowie von<br />
Vertretern juristischer Personen. Weiters zählt hierzu die Herstellung<br />
beglaubigter Abschriften, welche die Übereinstimmung einer<br />
Fotokopie mit dem Original bestätigen, damit diese Urkunden<br />
nicht im Original verschickt werden müssen. Im gesellschaftsrechtlichen<br />
Bereich ist die Beurkundung von Generalversammlungen<br />
bei GmbHs sowie von Hauptversammlungen bei AGs hervorzuheben.<br />
Weitere Tätigkeiten sind unter anderem die Ausstellung eines<br />
Lebenszeugnisses, die Beurkundung der Bekanntmachung von<br />
Erklärungen oder die Zustellung von Urkunden an eine bestimmte<br />
Person, die Beurkundung von Wechsel- und Scheckprotesten,<br />
sowie die Beurkundung sonstiger tatsächlicher Vorgänge.<br />
Register<br />
In der notariellen Praxis gibt es eine Vielzahl von Registern,<br />
Büchern, Verzeichnissen und Sammlungen. Hierzu zählen auch<br />
die Geschäfts- und Beurkundungsregister der österreichischen<br />
Notare. Der vordringliche Zweck dieser Einrichtungen ist die<br />
Rechtssicherheit für die beteiligten Parteien. Durch die Registrierung<br />
stellt der Notar sicher, dass auch noch nach vielen Jahren<br />
Urkunden aufgefunden werden können und der Wille der Parteien<br />
verwirklicht werden kann. Durch die Eintragung werden die<br />
Parteien auch vor nachträglichen Ergänzungen und Änderungen<br />
der Urkunde geschützt. Die Eintragungen haben in gesetzlich<br />
genau festgelegter Form und mit genau festgelegtem Inhalt, zeitlich<br />
geordnet zu erfolgen. Sie werden bei den regelmäßigen Revisionen<br />
der Notare genau geprüft.<br />
CyberDOC heißt das elektronische Urkundenarchiv des österreichischen<br />
Notariats. In ihm werden Dokumente sicher und<br />
vertraulich archiviert und über dieses Archiv stellt der Notar die<br />
Dokumente den Gerichten und Klienten zu.<br />
Es bietet größtmögliche Sicherheit, dies vor allem durch die<br />
Speicherung in einem Hochsicherheitsrechenzentrum, die<br />
Verschlüsselung sämtlicher Dokumente sowie die Anwendung von<br />
aufwendigen Technologien, welche die langfristige und unverfälschte<br />
Lesbarkeit der gespeicherten Dokumente gewährleisten.<br />
Weiters erfolgt zum Schutz vor Phishing- und Hackerangriffen<br />
keine Übermittlung von Daten im WEB. CyberDOC ermöglicht<br />
es, dass auch im elektronischen Zeitalter die Sicherheit und<br />
Vertraulichkeit zwischen Notar und Klienten gewahrt bleiben.<br />
Notariatsakt<br />
Ein Notariatsakt ist eine schriftliche Urkunde, die der Notar über<br />
ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung auf Wunsch und im<br />
Interesse der (Vertrags-)Parteien errichtet.<br />
Durch die Mitwirkung des Notars wird dieses Schriftstück zu einer<br />
öffentlichen Urkunde, der besondere Beweiskraft zukommt. Ihr<br />
Wert liegt sowohl im streitvorbeugenden Charakter als auch in der<br />
Erleichterung der Rechtsdurchsetzung.<br />
Das Gesetz sieht für die Gültigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte<br />
und Rechtserklärungen die Aufnahme eines Notariatsaktes<br />
zwingend vor. Hierzu gehören bestimmte Geschäfte zwischen<br />
Ehegatten (wie Ehepakte, Kauf- und Darlehensverträge u.a.),<br />
Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe, Erb- und Pflichtteilsverzichte,<br />
verschiedene Verträge im Gesellschaftsrecht oder<br />
Urkunden über bestimmte Rechtsgeschäfte von Blinden.<br />
Elektronischer Rechtsverkehr<br />
Die Kommunikation mit verschiedenen Gerichten stellt einen<br />
wesentlichen Grundpfeiler der täglichen Arbeit im Notariat dar.<br />
Seit 1. Juli 2007 findet diese Kommunikation grundsätzlich<br />
verpflichtend im Elektronischen Rechtsverkehr statt. Dies ist ein<br />
elektronisches Kommunikationssystem zwischen Gerichten,<br />
Behörden und Notaren, dessen zentrale Vorschriften sich in den §§<br />
89a ff Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) finden. Durch die<br />
Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs – auch „ERV“<br />
genannt – wird ein papierloser und effizienter Informationsaustausch<br />
gewährleistet, der ein rasches Verfahren garantiert. Die Zeit<br />
der Übertragung wird im Vergleich zum herkömmlichen Postweg<br />
auf ein Minimum reduziert und stellt damit für jeden Klienten die<br />
optimale Auftragsabwicklung im Notariat sicher.