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Positiv_12_2019

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Aus dem Bau- und Raumordnungsausschuss<br />

Sitzungen/Aktivitäten<br />

Seit dem Erscheinen der letzten<br />

Ausgabe haben im Herbst<br />

dieses Jahres zwei weitere Sitzungen<br />

des Bau- und Raumordnungsausschusses<br />

stattgefunden,<br />

und zwar am 09.10.<strong>2019</strong><br />

und am 28.11.<strong>2019</strong>. Im Rahmen<br />

dieser Termine wurden insgesamt<br />

23 Tagesordnungspunkte<br />

behandelt. Weiters ist es über<br />

Veranlassung des Bau- und<br />

Raumordnungsausschusses am<br />

16.10.<strong>2019</strong> zur Abhaltung einer<br />

außerordentlichen Gemeindeversammlung<br />

gekommen, bei<br />

der das im Zusammenhang<br />

mit der Bebauung des Areales<br />

„Gaismairallee/Hinterbichl/<br />

Salmweg“ relevante Verkehrsgutachten<br />

des Dipl.-Ing. Joachim<br />

Kleiner der Bevölkerung vorgestellt<br />

worden ist.<br />

Gutachten Kleiner<br />

tuelle Einwohnerzahl werde um<br />

2/3 angehoben, und zwar von<br />

685 auf 1150. Diese geplante<br />

Erhöhung der Einwohnerzahlen<br />

bewirke verkehrstechnisch<br />

am Knoten Gaismairallee/Salzburgerstraße<br />

zwar geringfügig<br />

höhere Wartezeiten zu Stoßzeiten.<br />

Insgesamt könne der Verkehrsknotenpunkt<br />

jedoch eine<br />

Vervierfachung der Verkehrsströme<br />

bewerkstelligen. Der<br />

Verkehrsgutachter schlägt insgesamt<br />

diverse Verbesserungsmaßnahmen<br />

im Bereich der<br />

Gaismairallee vor. Die ÖVP Radstadt<br />

wird sich vehement dafür<br />

einsetzen, dass diese Verbesserungsmaßnahmen<br />

Zug um Zug<br />

auch umgesetzt werden.<br />

Stadler-Gründe<br />

Was die Frage der Umwidmung<br />

und zusätzlich der Erweiterung<br />

der Stadtkernkennzeichnung<br />

auf die sogenannten Stadler-<br />

Gründe gegenüber dem Feuerwehrhaus<br />

betrifft, wurde ein<br />

Vertreter des Bauträgerunternehmens<br />

vor den Bauausschuss<br />

geladen, um die künftigen Pläne<br />

vorzustellen. Über Nachfragen<br />

der ÖVP-Fraktion konnte<br />

herausgearbeitet werden, dass<br />

das Bauträgerunternehmen in<br />

der Endstufe zusätzliche Verkaufsflächen<br />

im Gesamtausmaß<br />

von 2.000 m² etablieren möchte.<br />

Dies bedeutet einen Anstieg<br />

der Verkaufsflächen im ganzen<br />

Gemeindegebiet um fast 20 %<br />

(!). Hierfür soll einerseits die<br />

Stadtkernkennzeichnung und<br />

andererseits die Erlassung einer<br />

sogenannten Handelsgroßbetriebsverordnung<br />

dienen.<br />

Leider besteht bei den übrigen<br />

Fraktionen wenig Interesse, sich<br />

eingehende Gedanken über<br />

eine nachhaltige zukunftsorien-<br />

Das Gutachten Dipl.-Ing. Kleiner<br />

kommt zur Kernaussage, dass<br />

es durch die neuen bekannten<br />

Siedlungsprojekte im Planungsbereich<br />

zu einem Anstieg der<br />

Anzahl der Haushalte von 274<br />

auf 459 kommen wird. Die aktierte<br />

Stadtkernentwicklung zu<br />

machen. Der Bauausschuss<br />

hat zuletzt in geheimer Abstimmung<br />

empfohlen, zwar<br />

die Umwidmung von erweitertem<br />

Wohngebiet in Kerngebiet<br />

durchzuführen, jedoch<br />

die Raumordnungsrechtliche<br />

Kennzeichnung des Stadtkerns<br />

nicht zu erteilen. Es ist zu erwarten,<br />

wie sich die Gemeindevertretung<br />

in dieser Sache<br />

letztendlich entscheiden wird.<br />

Hier besteht die Möglichkeit,<br />

dass die Meinung der ÖVP aufgrund<br />

des Stimmenübergewichts<br />

der anderen Fraktionen<br />

nicht zum Durchbuch kommt.<br />

Wohnungsvergabe-<br />

richtlinien<br />

Im Ausschuss wurde zuletzt<br />

mehrfach die Überarbeitung<br />

der Wohnungsvergaberichtlinien<br />

beraten. Die Endfassung,<br />

die nun zu mehr Gleichberechtigung<br />

führt, soll nun in<br />

der nächsten Gemeindevertretungssitzung<br />

beschlossen<br />

werden.<br />

Salzburger Nächti-<br />

gungsabgabengesetz<br />

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses<br />

laufen im Salzburger<br />

Landtag nach wie vor<br />

die Beratungen über das neue<br />

Salzburger Nächtigungsabgabengesetz.<br />

Damit sollen die<br />

Grundlagen für die Fremdenverkehrsabgaben<br />

neu gestaltet<br />

werden.<br />

Neu ist in diesem Zusammenhang,<br />

dass speziell Online-Buchungsplattformen<br />

(zB Airbnb)<br />

einer speziellen Auskunftspflicht<br />

gegenüber der Abga-<br />

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