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Dezember/Januar 2019/20 City-Tipp 25

Finanzminister Hilbers fordert zusätzliche steuerliche Anreize für ehrenamtliches

Engagement: „Das Ehrenamt muss gefördert und gestärkt werden"

Hannover. Niedersachsens Finanzminister

Hilbers appelliert

an den Bund, die heute vom

Finanzausschuss des Bundesrates

gefassten Beschlüsse zur

Stärkung des Ehrenamtes und

Verbesserung der Gemeinnützigkeit

zeitnah umzusetzen:

„Wir sollten die vielen ehrenamtlichen

Helferinnen und

Helfern in ihrem Engagement

unterstützen, auch in Form

besserer steuerlicher Anreize

und weiterer Vereinfachungen.

Der ehrenamtliche Einsatz bei

den unterschiedlichsten Vereinen

und Verbänden vor Ort

sorgt für gesellschaftlichen Zusammenhalt

und für ein funktionierendes

Gemeinwesen.

Das verdient unsere Unterstützung",

erklärte Hilbers.

Hilbers bedauert, dass der

Bundestag die bereits im Bundesrat

gefassten Beschlüsse

der Finanzministerinnen und

Finanzminister zur Stärkung

des Ehrenamtes, an deren Entwicklung

Niedersachsen intensiv

mitgewirkt hat, nicht aufgegriffen

habe. Umso erfreuter

zeigte sich Hilbers daher, dass

der Finanzausschuss des Bundesrates

heute einstimmig

einen von Niedersachsen und

weiteren Ländern eingebrachten

Antrag beschlossen hat,

der den Bund auffordert, zeitnah

und mit Wirkung von 01.

Januar 2020 Änderungen zur

steuerlichen Verbesserung

der gemeinnützigen Tätigkeit

doch noch umzusetzen.

Dazu gehören insbesondere

die Bürokratieentlastungen

für kleinere Vereine durch Abschaffung

der Pflicht zur zeitnahen

Mittelverwendung bei

jährlichen Einnahmen bis zu

45.000 Euro. Darüber hinaus

soll die Übungsleiterpauschale

von 2.400 Euro auf 3.000 Euro

im Jahr, sowie die Ehrenamtspauschale

um weitere 120

Euro auf 840 Euro angehoben

werden. Des Weiteren fordern

die Finanzministerinnen

und Finanzminister

die ertragsteuerliche

Entlastung für ehrenamtlich

Tätige durch

eine zusätzliche Steuerbefreiung

für Sachleistungen

aufgrund

einer Ehrenamtskarte,

beispielsweise für die

freien Eintritte in Museen,

Schwimmbäder

oder andere öffentliche

Einrichtungen sowie

die Anhebung der

Freigrenze bei der Körperschaft-

und Gewerbesteuer

für wirtschaftliche

Geschäftsbetriebe

gemeinnütziger Vereine

von 35.000 Euro auf

45.000 Euro.

Dies entlastet insbesondere

kleinere Vereine

und die für solche Vereine

tätigen Ehrenamtlichen von

übermäßigen steuerrechtlichen

Verpflichtungen. Auch

die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes

Verfahren für die

Bestätigung von Spenden gilt,

soll von 200 Euro auf 300 Euro

erhöht werden.

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