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Dezember/Januar 2019/20 City-Tipp 25
Finanzminister Hilbers fordert zusätzliche steuerliche Anreize für ehrenamtliches
Engagement: „Das Ehrenamt muss gefördert und gestärkt werden"
Hannover. Niedersachsens Finanzminister
Hilbers appelliert
an den Bund, die heute vom
Finanzausschuss des Bundesrates
gefassten Beschlüsse zur
Stärkung des Ehrenamtes und
Verbesserung der Gemeinnützigkeit
zeitnah umzusetzen:
„Wir sollten die vielen ehrenamtlichen
Helferinnen und
Helfern in ihrem Engagement
unterstützen, auch in Form
besserer steuerlicher Anreize
und weiterer Vereinfachungen.
Der ehrenamtliche Einsatz bei
den unterschiedlichsten Vereinen
und Verbänden vor Ort
sorgt für gesellschaftlichen Zusammenhalt
und für ein funktionierendes
Gemeinwesen.
Das verdient unsere Unterstützung",
erklärte Hilbers.
Hilbers bedauert, dass der
Bundestag die bereits im Bundesrat
gefassten Beschlüsse
der Finanzministerinnen und
Finanzminister zur Stärkung
des Ehrenamtes, an deren Entwicklung
Niedersachsen intensiv
mitgewirkt hat, nicht aufgegriffen
habe. Umso erfreuter
zeigte sich Hilbers daher, dass
der Finanzausschuss des Bundesrates
heute einstimmig
einen von Niedersachsen und
weiteren Ländern eingebrachten
Antrag beschlossen hat,
der den Bund auffordert, zeitnah
und mit Wirkung von 01.
Januar 2020 Änderungen zur
steuerlichen Verbesserung
der gemeinnützigen Tätigkeit
doch noch umzusetzen.
Dazu gehören insbesondere
die Bürokratieentlastungen
für kleinere Vereine durch Abschaffung
der Pflicht zur zeitnahen
Mittelverwendung bei
jährlichen Einnahmen bis zu
45.000 Euro. Darüber hinaus
soll die Übungsleiterpauschale
von 2.400 Euro auf 3.000 Euro
im Jahr, sowie die Ehrenamtspauschale
um weitere 120
Euro auf 840 Euro angehoben
werden. Des Weiteren fordern
die Finanzministerinnen
und Finanzminister
die ertragsteuerliche
Entlastung für ehrenamtlich
Tätige durch
eine zusätzliche Steuerbefreiung
für Sachleistungen
aufgrund
einer Ehrenamtskarte,
beispielsweise für die
freien Eintritte in Museen,
Schwimmbäder
oder andere öffentliche
Einrichtungen sowie
die Anhebung der
Freigrenze bei der Körperschaft-
und Gewerbesteuer
für wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
gemeinnütziger Vereine
von 35.000 Euro auf
45.000 Euro.
Dies entlastet insbesondere
kleinere Vereine
und die für solche Vereine
tätigen Ehrenamtlichen von
übermäßigen steuerrechtlichen
Verpflichtungen. Auch
die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes
Verfahren für die
Bestätigung von Spenden gilt,
soll von 200 Euro auf 300 Euro
erhöht werden.
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