2020 JANUAR / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN
Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.
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Budget für Ausbildung
Mit dem Gesetz wird außerdem das Budget für Ausbildung
eingeführt. Es steht Menschen mit Behinderung
zu, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren
und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt haben und
denen ein Ausbildungsverhältnis angeboten wird. Das
Budget für Ausbildung umfasst die Aufwendung für
eine Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz
und in der Berufsschule. Außerdem sieht es eine Erstattung
der Ausbildungsvergütung vor. (Lesen Sie dazu
auch den folgenden Artikel!)
Grundsicherung während beruflicher
Bildung
Das Gesetz enthält zudem die wichtige Klarstellung,
dass Menschen mit Behinderung im Eingangsverfahren
und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt oder
bei einem anderen Leistungsanbieter und während sie
ein Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen, auch
einen Anspruch auf Grundsicherung haben. Hintergrund
dieser Neuregelung ist die strittige Frage, ob
während des Berufsbildungsbereichs ein Anspruch auf
Grundsicherung besteht. Die zuständigen Behörden
hatten dies in der Vergangenheit verneint. Zahlreiche
Klagen hiergegen waren erfolgreich. Der Gesetzgeber
hat deshalb nun klargestellt, dass ein Anspruch auf
Grundsicherung besteht.
Ausnahme von der Trennung der Leistungen
Es ist zudem eine Ausnahme von der Trennung der
Leistungen eingefügt worden. Sie gilt nicht für junge
Volljährige, die für kurze Zeit weiter in einer Wohneinrichtung
für Kinder und Jugendliche leben, in der sie
bereits vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres gewohnt
haben. Die von der Wohneinrichtung erbrachte Leistung
der Eingliederungshilfe umfasst auch weiterhin
existenzsichernde Anteile wie Verpflegung und Unterkunft.
Für die jungen Menschen mit Behinderung bedeutet
das, dass sie in dieser Zeit den Regelsatz nicht
direkt ausgezahlt bekommen, sondern wie bisher Barbetrag
und Kleiderpauschale erhalten.
Teilhabeberatung bleibt erhalten
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
(EUTB) ist entfristet worden. Ab dem Jahr 2023 stellt
der Bund jährlich 65 Millionen Euro zur Verfügung, um
die kostenfreie Beratung zu finanzieren.
Ab 2020: Budget für Ausbildung – was ist das?
Gesetz sichert die Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung
EINFACHE
SPRACHE
Ab dem Jahr 2020 gibt es ein Budget
(sprich: Büdschee) für Ausbildung. Das
bedeutet: Junge Menschen mit Behinderung
bekommen Geld, damit sie einen Beruf
erlernen können. Danach können Jugendliche
leichter einen Arbeits-Platz finden. Damit
werden sie selbständiger.
Mit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes
wird ab dem 1. Januar 2020 das Budget für Ausbildung
eingeführt. Dieses soll jungen Menschen mit Behinderungen
den Einstieg in eine betriebliche
Ausbildung erleichtern und eine Alternative zur Werkstatt
für behinderte Menschen (WfbM) bieten.
Grundgedanke
Menschen mit Behinderungen, die werkstattberechtigt
sind, hatten bisher häufig nur die Möglichkeit, Leistungen
zur beruflichen Bildung in einer WfbM oder bei
einem anderen Leistungsanbieter in Anspruch zu nehmen.
Jedoch erwerben sie mit dieser beruflichen Bildungsmaßnahme
keinen anerkannten Berufsab-
12 // HAUPTSACHE – DAS THEMA