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TRENDYone | Campus Special Herbst 2019

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38 KULTUR INFOS & TIPPS<br />

Was Sie bei der Untermiete beachten sollten<br />

UNTERMIETE –<br />

WAS IST ERLAUBT?<br />

Ob für ein Auslandssemester, ein längeres Praktikum oder sogar die<br />

ganze Studienzeit – in einer Wohnung zu Untermiete zu leben ist eine<br />

praktische und meist sehr günstige Variante, in Studentenstädten eine<br />

Bleibe zu finden. Doch auch Untermiet-Verträge bringen Verpflichtungen<br />

mit sich, die nicht immer ganz eindeutig sind.<br />

Möchte man ein Zimmer oder sogar<br />

seine ganze Wohnung zeitweise untervermieten,<br />

weil man selbst nicht da ist,<br />

geht das meist recht schnell und ohne<br />

viel Aufwand. Dazu ist nur ein kurzes<br />

Schreiben benötigt, in dem der Name<br />

des Untermieters genannt ist und der<br />

Grund für die Untermietung näher<br />

erläutert ist. Es ist wichtig, den Grund<br />

anzugeben, denn es muss “berechtigtes<br />

Interesse zur Bewilligung“ bestehen.<br />

Wenn dieses Interesse gegeben ist,<br />

muss der Vermieter dem Wunsch in<br />

der Regel nachkommen – im Zweifel<br />

kann das Recht auf Untermiete sogar<br />

eingeklagt werden. Mögliche Gründe<br />

können sein:<br />

• eine bestimmte Zeit im Ausland<br />

oder einer anderen Stadt<br />

• Sie möchte mit einem Freund<br />

zusammen wohnen<br />

• die Wohnung ist alleine finanziell<br />

nicht mehr zu leisten, weil<br />

der Partner ausgezogen ist, man<br />

plötzlich weniger verdient oder die<br />

Eltern einen nicht mehr finanziell<br />

unterstützen<br />

Die Gründe müssen nach der Unterzeichnung<br />

des Mietvertrages entstanden<br />

sein, das ist wichtig. Sie dürfen also<br />

nicht schon von vornherein geplant<br />

haben, direkt nach dem Einzug den<br />

besten Freund als Untermieter bei sich<br />

einziehen zu lassen.<br />

Wenn die ganze Wohnung untervermietet<br />

werden soll<br />

Wollen Sie ihre ganze Wohnung<br />

untervermieten, ist das berechtigte<br />

Interesse dafür unerheblich. In diesem<br />

Fall sind Sie auf die Zustimmung des<br />

Vermieters angewiesen. Allerdings gibt<br />

es auch einige Umstände, unter denen<br />

der Vermieter die Untervermietung<br />

verbieten kann:<br />

• Der Vermieter hat berechtigte Sorge,<br />

dass der potenzielle Untermieter<br />

sich schlecht benehmen und den<br />

Frieden im Haus stören könnte<br />

(Der Vermieter darf den Untermieter<br />

jedoch nicht aufgrund seiner<br />

Herkunft, Religion oder sexueller<br />

Orientierung ablehnen)<br />

• Der potenzielle Untermieter möchte<br />

die Wohnung für andere Zwecke

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