TRENDYone | Campus Special Herbst 2019
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38 KULTUR INFOS & TIPPS<br />
Was Sie bei der Untermiete beachten sollten<br />
UNTERMIETE –<br />
WAS IST ERLAUBT?<br />
Ob für ein Auslandssemester, ein längeres Praktikum oder sogar die<br />
ganze Studienzeit – in einer Wohnung zu Untermiete zu leben ist eine<br />
praktische und meist sehr günstige Variante, in Studentenstädten eine<br />
Bleibe zu finden. Doch auch Untermiet-Verträge bringen Verpflichtungen<br />
mit sich, die nicht immer ganz eindeutig sind.<br />
Möchte man ein Zimmer oder sogar<br />
seine ganze Wohnung zeitweise untervermieten,<br />
weil man selbst nicht da ist,<br />
geht das meist recht schnell und ohne<br />
viel Aufwand. Dazu ist nur ein kurzes<br />
Schreiben benötigt, in dem der Name<br />
des Untermieters genannt ist und der<br />
Grund für die Untermietung näher<br />
erläutert ist. Es ist wichtig, den Grund<br />
anzugeben, denn es muss “berechtigtes<br />
Interesse zur Bewilligung“ bestehen.<br />
Wenn dieses Interesse gegeben ist,<br />
muss der Vermieter dem Wunsch in<br />
der Regel nachkommen – im Zweifel<br />
kann das Recht auf Untermiete sogar<br />
eingeklagt werden. Mögliche Gründe<br />
können sein:<br />
• eine bestimmte Zeit im Ausland<br />
oder einer anderen Stadt<br />
• Sie möchte mit einem Freund<br />
zusammen wohnen<br />
• die Wohnung ist alleine finanziell<br />
nicht mehr zu leisten, weil<br />
der Partner ausgezogen ist, man<br />
plötzlich weniger verdient oder die<br />
Eltern einen nicht mehr finanziell<br />
unterstützen<br />
Die Gründe müssen nach der Unterzeichnung<br />
des Mietvertrages entstanden<br />
sein, das ist wichtig. Sie dürfen also<br />
nicht schon von vornherein geplant<br />
haben, direkt nach dem Einzug den<br />
besten Freund als Untermieter bei sich<br />
einziehen zu lassen.<br />
Wenn die ganze Wohnung untervermietet<br />
werden soll<br />
Wollen Sie ihre ganze Wohnung<br />
untervermieten, ist das berechtigte<br />
Interesse dafür unerheblich. In diesem<br />
Fall sind Sie auf die Zustimmung des<br />
Vermieters angewiesen. Allerdings gibt<br />
es auch einige Umstände, unter denen<br />
der Vermieter die Untervermietung<br />
verbieten kann:<br />
• Der Vermieter hat berechtigte Sorge,<br />
dass der potenzielle Untermieter<br />
sich schlecht benehmen und den<br />
Frieden im Haus stören könnte<br />
(Der Vermieter darf den Untermieter<br />
jedoch nicht aufgrund seiner<br />
Herkunft, Religion oder sexueller<br />
Orientierung ablehnen)<br />
• Der potenzielle Untermieter möchte<br />
die Wohnung für andere Zwecke