ZAP-2020-04
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
das KG geschaffen und betrieben. Dieser Netzaufbau<br />
berücksichtige selbstverständlich auch im<br />
Gutachten genannte Erkenntnisse über bisherige<br />
Schwachstellen, wie etwa unzureichende Netzwerksegmentierungen.<br />
[Quelle: KG Berlin]<br />
Handlungsbedarf für Windows 7-<br />
Nutzer<br />
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat darauf<br />
hingewiesen, dass die Firma Microsoft seit<br />
Mitte Januar keine Sicherheitsupdates mehr für ihr<br />
Betriebssystem Windows 7 ausliefert. Das stelle, so<br />
die BRAK, auch für Rechtsanwaltskanzleien, die<br />
dieses Betriebssystem weiterhin nutzen, ein Sicherheitsrisiko<br />
dar.<br />
Die betroffenen Kollegen dürften damit nach<br />
Auffassung der Kammer auch die Anforderungen,<br />
die Art. 32 DSGVO an die Sicherheit der Datenverarbeitung<br />
stellt, nicht länger erfüllen können. Das<br />
Ende des Supports für Windows 7 bedeutet, dass<br />
ab sofort neue Sicherheitslücken in diesem Betriebssystem<br />
nicht mehr automatisch behoben<br />
werden. Dies stellt nach Ansicht von Experten ein<br />
hohes Sicherheitsrisiko dar, welches auch nicht<br />
durch den Einsatz einer Firewall oder eines Virenprogramms<br />
ausgeschlossen werde. Die BRAK<br />
spricht deshalb folgende Empfehlungen aus:<br />
Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei ein Umstieg<br />
auf ein Betriebssystem anzuraten, für welches<br />
weiterhin regelmäßige Sicherheitsupdates zur Verfügung<br />
gestellt werden. Microsoft empfehle insoweit<br />
einen Umstieg auf Windows 10. Dem werde<br />
zwar bisweilen entgegengehalten, dass der Einsatz<br />
von Windows 10 seinerseits nicht datenschutzkonform<br />
möglich sei. Indes habe das gemeinsame<br />
Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden – die<br />
Datenschutzkonferenz (DSK) – zwischenzeitlich<br />
eine Handreichung zu der Frage herausgegeben,<br />
wie ein datenschutzkonformer Einsatz von Windows<br />
10 möglich sei. Dieser Handreichung lasse<br />
sich zumindest entnehmen, dass die Aufsichtsbehörden<br />
den Einsatz von Windows 10 jedenfalls<br />
nicht per se für unzulässig erachten.<br />
Vorübergehende Abhilfe könne zudem ein Extended<br />
Security Update-Programm (ESU) – d.h. ein<br />
verlängerter Support für Windows 7 – bieten.<br />
Hierbei würden gegen Zahlung von Wartungsgebühren<br />
weiterhin Updates durch Microsoft geliefert.<br />
Für größere Unternehmen und die öffentliche<br />
Hand biete Microsoft schon länger ein ESU an.<br />
Kürzlich sei berichtet worden, dass Microsoft ESUs<br />
nun auch für kleinere und mittelgroße Unternehmen<br />
anbiete. Zu beachten sei hierbei aber, dass<br />
dieses Angebot nur für die Windows-Versionen<br />
„Professional“ und „Enterprise“ gelten solle, nicht<br />
aber für „Home“- oder „Ultimate“-Lizenzen. Bislang<br />
plane Microsoft, das Extended Security Programm<br />
noch bis 2023 laufen zu lassen. [Quelle: BRAK]<br />
Personalia<br />
Der bisherige Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht<br />
Prof. Dr. ERNST HAUCK ist Ende Dezember<br />
vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten;<br />
dies teilte das BSG im Januar mit. Prof. Dr. HAUCK<br />
war bereits seit 1987 in der nordrhein-westfälischen<br />
Sozialgerichtsbarkeit tätig, bevor er im Jahr 2005 an<br />
das BSG berufen wurde. Dort gehörte er dem u.a.<br />
für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen<br />
1. Senat an, dessen stellvertretender Vorsitzender<br />
er seit Januar 2011 war. Im August 2016 wurde<br />
ERNST HAUCK zum Vorsitzenden Richter ernannt und<br />
führte sodann den 1. Senat bis zu seinem Eintritt in<br />
den Ruhestand. Von August 2008 bis Ende September<br />
2016 war er auch Präsidialrichter des BSG.<br />
Seit rund acht Jahren ist Prof. Dr. HAUCK zudem<br />
Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität<br />
Halle-Wittenberg. Er ist Herausgeber und<br />
Mitherausgeber von Kommentaren zu Gerichtsverfahren<br />
und -verfassung, Krankenversicherung<br />
und Pflegeversicherung. Seit mehr als zwei Jahrzehnten<br />
ist er zudem im Nebenamt Prüfer im<br />
ersten und zweiten juristischen Staatsexamen.<br />
Wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) kürzlich<br />
mitteilte, wird Rechtsanwältin Dr. SYLVIA RUGE zum<br />
April des Jahres neue Hauptgeschäftsführerin des<br />
Vereins. Sie tritt damit die Nachfolge von Rechtsanwalt<br />
PHILIPP WENDT an, der nach 18-jähriger Tätigkeit<br />
für den DAV und die Deutsche Anwaltakademie<br />
auf eigenen Wunsch ausscheidet. Die designierte<br />
neue Hauptgeschäftsführerin ist seit 16 Jahren als<br />
Rechtsanwältin tätig. Sie ist Wirtschaftsmediatorin<br />
und führt die Fachanwaltsbezeichnung für Medizinrecht.<br />
Derzeit ist sie als Geschäftsführerin der<br />
Schlichtungsstelle der Anwaltschaft tätig. Diese<br />
Aufgabe will sie bis zu ihrem Amtsantritt am<br />
1. April weiter ausüben. [Quellen: BSG/DAV]<br />
184 <strong>ZAP</strong> Nr. 4 19.2.<strong>2020</strong>