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ZAP-2020-04

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

das KG geschaffen und betrieben. Dieser Netzaufbau<br />

berücksichtige selbstverständlich auch im<br />

Gutachten genannte Erkenntnisse über bisherige<br />

Schwachstellen, wie etwa unzureichende Netzwerksegmentierungen.<br />

[Quelle: KG Berlin]<br />

Handlungsbedarf für Windows 7-<br />

Nutzer<br />

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat darauf<br />

hingewiesen, dass die Firma Microsoft seit<br />

Mitte Januar keine Sicherheitsupdates mehr für ihr<br />

Betriebssystem Windows 7 ausliefert. Das stelle, so<br />

die BRAK, auch für Rechtsanwaltskanzleien, die<br />

dieses Betriebssystem weiterhin nutzen, ein Sicherheitsrisiko<br />

dar.<br />

Die betroffenen Kollegen dürften damit nach<br />

Auffassung der Kammer auch die Anforderungen,<br />

die Art. 32 DSGVO an die Sicherheit der Datenverarbeitung<br />

stellt, nicht länger erfüllen können. Das<br />

Ende des Supports für Windows 7 bedeutet, dass<br />

ab sofort neue Sicherheitslücken in diesem Betriebssystem<br />

nicht mehr automatisch behoben<br />

werden. Dies stellt nach Ansicht von Experten ein<br />

hohes Sicherheitsrisiko dar, welches auch nicht<br />

durch den Einsatz einer Firewall oder eines Virenprogramms<br />

ausgeschlossen werde. Die BRAK<br />

spricht deshalb folgende Empfehlungen aus:<br />

Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei ein Umstieg<br />

auf ein Betriebssystem anzuraten, für welches<br />

weiterhin regelmäßige Sicherheitsupdates zur Verfügung<br />

gestellt werden. Microsoft empfehle insoweit<br />

einen Umstieg auf Windows 10. Dem werde<br />

zwar bisweilen entgegengehalten, dass der Einsatz<br />

von Windows 10 seinerseits nicht datenschutzkonform<br />

möglich sei. Indes habe das gemeinsame<br />

Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden – die<br />

Datenschutzkonferenz (DSK) – zwischenzeitlich<br />

eine Handreichung zu der Frage herausgegeben,<br />

wie ein datenschutzkonformer Einsatz von Windows<br />

10 möglich sei. Dieser Handreichung lasse<br />

sich zumindest entnehmen, dass die Aufsichtsbehörden<br />

den Einsatz von Windows 10 jedenfalls<br />

nicht per se für unzulässig erachten.<br />

Vorübergehende Abhilfe könne zudem ein Extended<br />

Security Update-Programm (ESU) – d.h. ein<br />

verlängerter Support für Windows 7 – bieten.<br />

Hierbei würden gegen Zahlung von Wartungsgebühren<br />

weiterhin Updates durch Microsoft geliefert.<br />

Für größere Unternehmen und die öffentliche<br />

Hand biete Microsoft schon länger ein ESU an.<br />

Kürzlich sei berichtet worden, dass Microsoft ESUs<br />

nun auch für kleinere und mittelgroße Unternehmen<br />

anbiete. Zu beachten sei hierbei aber, dass<br />

dieses Angebot nur für die Windows-Versionen<br />

„Professional“ und „Enterprise“ gelten solle, nicht<br />

aber für „Home“- oder „Ultimate“-Lizenzen. Bislang<br />

plane Microsoft, das Extended Security Programm<br />

noch bis 2023 laufen zu lassen. [Quelle: BRAK]<br />

Personalia<br />

Der bisherige Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht<br />

Prof. Dr. ERNST HAUCK ist Ende Dezember<br />

vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten;<br />

dies teilte das BSG im Januar mit. Prof. Dr. HAUCK<br />

war bereits seit 1987 in der nordrhein-westfälischen<br />

Sozialgerichtsbarkeit tätig, bevor er im Jahr 2005 an<br />

das BSG berufen wurde. Dort gehörte er dem u.a.<br />

für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen<br />

1. Senat an, dessen stellvertretender Vorsitzender<br />

er seit Januar 2011 war. Im August 2016 wurde<br />

ERNST HAUCK zum Vorsitzenden Richter ernannt und<br />

führte sodann den 1. Senat bis zu seinem Eintritt in<br />

den Ruhestand. Von August 2008 bis Ende September<br />

2016 war er auch Präsidialrichter des BSG.<br />

Seit rund acht Jahren ist Prof. Dr. HAUCK zudem<br />

Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität<br />

Halle-Wittenberg. Er ist Herausgeber und<br />

Mitherausgeber von Kommentaren zu Gerichtsverfahren<br />

und -verfassung, Krankenversicherung<br />

und Pflegeversicherung. Seit mehr als zwei Jahrzehnten<br />

ist er zudem im Nebenamt Prüfer im<br />

ersten und zweiten juristischen Staatsexamen.<br />

Wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) kürzlich<br />

mitteilte, wird Rechtsanwältin Dr. SYLVIA RUGE zum<br />

April des Jahres neue Hauptgeschäftsführerin des<br />

Vereins. Sie tritt damit die Nachfolge von Rechtsanwalt<br />

PHILIPP WENDT an, der nach 18-jähriger Tätigkeit<br />

für den DAV und die Deutsche Anwaltakademie<br />

auf eigenen Wunsch ausscheidet. Die designierte<br />

neue Hauptgeschäftsführerin ist seit 16 Jahren als<br />

Rechtsanwältin tätig. Sie ist Wirtschaftsmediatorin<br />

und führt die Fachanwaltsbezeichnung für Medizinrecht.<br />

Derzeit ist sie als Geschäftsführerin der<br />

Schlichtungsstelle der Anwaltschaft tätig. Diese<br />

Aufgabe will sie bis zu ihrem Amtsantritt am<br />

1. April weiter ausüben. [Quellen: BSG/DAV]<br />

184 <strong>ZAP</strong> Nr. 4 19.2.<strong>2020</strong>

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