ZAP-2020-04
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
phenschutz in Deutschland vor neue Herausforderungen.<br />
Dies war der Tenor einer Expertenanhörung<br />
Mitte Januar im Innenausschuss des<br />
Bundestags. Insgesamt sei hierzulande die Infrastruktur<br />
zur Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung<br />
gut aufgestellt und gelte als weltweit<br />
vorbildlich, hieß es. Dennoch gebe es Handlungsund<br />
Nachholbedarf in wesentlichen Bereichen.<br />
So nannte etwa der ehemalige Präsident des<br />
Technischen Hilfswerks (THW) und heutige Vorsitzende<br />
des vereinsrechtlich organisierten Zukunftsforums<br />
Öffentliche Sicherheit, ALBRECHT<br />
BROEMME, in diesem Zusammenhang die Abwehr<br />
einer möglichen Pandemie, einer „eskalierenden<br />
Erkrankungswelle“, als Schwachstelle des Zivilschutzes.<br />
Der amtierende THW-Präsident GERD FRIEDSAM<br />
mahnte eine Ertüchtigung seiner Organisation<br />
insb. in den Bereichen der Notstrom- und der<br />
Trinkwasserversorgung an. Das THW müsse in<br />
der Lage sein, im Katastrophenfall „systemrelevante<br />
Einrichtungen“ zuverlässig mit Strom zu<br />
beliefern. Angesichts der mit dem Klimawandel<br />
zunehmenden Gefahr langanhaltender Dürreperioden<br />
seien auch die Kapazitäten auf dem<br />
Feld der Trinkwasserbeschaffung und -aufbereitung<br />
zu erweitern.<br />
Der Berliner Landesbranddirektor KARSTEN HOMRIG-<br />
HAUSEN, nach eigenen Worten Leiter der ältesten<br />
und größten Berufsfeuerwehr in Deutschland,<br />
beklagte eine „Vollkasko-Mentalität“ in Teilen der<br />
Gesellschaft. Schon bei der „erstbesten Störung“<br />
ertöne der Ruf nach dem Staat. Dagegen seien die<br />
Eigenverantwortung und die Selbsthilfefähigkeit<br />
der Menschen stärker zu betonen und einzufordern.<br />
Der Staat allein könne nicht alle erforderlichen<br />
Maßnahmen treffen.<br />
Der Katastrophenschutz-Beauftragte des Deutschen<br />
Roten Kreuzes (DRK), FRANK JÖRRES, erinnerte<br />
an die Flüchtlingskrise 2015/16 und an die verheerenden<br />
Waldbrände der jüngsten Zeit in Brandenburg<br />
und Mecklenburg-Vorpommern zur Begründung<br />
seiner Forderung, den Bevölkerungsschutz<br />
„neu zu denken“. JÖRRES mahnte, Vorsorgestrukturen<br />
auszubauen und das Ehrenamt zu stärken. Der<br />
Betreuungsbereich, also die Notunterbringung<br />
und Versorgung von Betroffenen einer Katastrophe,<br />
sei das Stiefkind des Bevölkerungsschutzes. Er<br />
zitierte die Faustformel, dass der Staat Notunterkünfte<br />
für 2 % der Bevölkerung, in Deutschland<br />
also 1,6 Mio. Menschen, vorhalten sollte.<br />
Der ehemalige Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands,<br />
HELMUT ZIEBS, machte auf erhebliche<br />
Defizite in der Bevorratung mit Lebensmitteln und<br />
Ausrüstungsgegenständen aufmerksam. Wie schon<br />
andere Experten befürwortete er eine Rahmenkompetenz<br />
des Bundes im Katastrophenschutz.<br />
[Quelle: Bundestag]<br />
Clankriminalität in Deutschland<br />
Zu den Verbindungen zwischen sog. Clans und<br />
der organisierten Kriminalität (OK) hat sich<br />
kürzlich die Bundesregierung in ihrer Antwort<br />
auf eine Kleine Anfrage im Bundestag geäußert.<br />
Danach geht aus dem vom Bundeskriminalamt<br />
erstellten „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität<br />
2018“ hervor, dass in Bund und Ländern 45<br />
OK-Verfahren erfasst wurden, die der sog. Clankriminalität<br />
insgesamt zugeordnet werden konnten.<br />
Dies entspreche einem Anteil von 8,4 % aller<br />
im Berichtsjahr erfassten OK-Verfahren.<br />
Was die Herkunft der Clan-Gruppen angeht,<br />
führt die Bundesregierung aus, dass die OK-<br />
Verfahren sich gegen 24 OK-Gruppierungen<br />
arabischstämmiger Herkunft, acht OK-Gruppierungen<br />
mit Herkunft aus Westbalkan-Staaten,<br />
drei OK-Gruppierungen türkisch-stämmiger<br />
Herkunft, eine OK-Gruppierung mit Herkunft<br />
aus den Maghreb-Staaten und neun OK-Gruppierungen<br />
anderer Herkunft richteten. Gemäß<br />
dem Bundeslagebild dominierten in den insgesamt<br />
45 der Clankriminalität zugeordneten<br />
OK-Verfahren den Angaben zufolge „Personen<br />
mit libanesischer Staatsangehörigkeit in elf OK-<br />
Verfahren, gefolgt von deutschen (acht OK-Verfahren)<br />
und türkischen Staatsangehörigen (vier OK-<br />
Verfahren)“. Des Weiteren seien drei OK-Verfahren<br />
von Personen albanischer und serbischer<br />
sowie zwei OK-Verfahren von Tatverdächtigen<br />
mazedonischer Staatsangehörigkeit dominiert<br />
worden, die überwiegend der sog. Clankriminalität<br />
im Zusammenhang mit den Westbalkan-<br />
Staaten zugeordnet werden können.<br />
Wie aus den Ausführungen der Bundesregierung<br />
weiter hervorgeht, wurden in den 45 OK-Ver-<br />
180 <strong>ZAP</strong> Nr. 4 19.2.<strong>2020</strong>