14.02.2020 Aufrufe

ZAP-2020-04

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

phenschutz in Deutschland vor neue Herausforderungen.<br />

Dies war der Tenor einer Expertenanhörung<br />

Mitte Januar im Innenausschuss des<br />

Bundestags. Insgesamt sei hierzulande die Infrastruktur<br />

zur Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung<br />

gut aufgestellt und gelte als weltweit<br />

vorbildlich, hieß es. Dennoch gebe es Handlungsund<br />

Nachholbedarf in wesentlichen Bereichen.<br />

So nannte etwa der ehemalige Präsident des<br />

Technischen Hilfswerks (THW) und heutige Vorsitzende<br />

des vereinsrechtlich organisierten Zukunftsforums<br />

Öffentliche Sicherheit, ALBRECHT<br />

BROEMME, in diesem Zusammenhang die Abwehr<br />

einer möglichen Pandemie, einer „eskalierenden<br />

Erkrankungswelle“, als Schwachstelle des Zivilschutzes.<br />

Der amtierende THW-Präsident GERD FRIEDSAM<br />

mahnte eine Ertüchtigung seiner Organisation<br />

insb. in den Bereichen der Notstrom- und der<br />

Trinkwasserversorgung an. Das THW müsse in<br />

der Lage sein, im Katastrophenfall „systemrelevante<br />

Einrichtungen“ zuverlässig mit Strom zu<br />

beliefern. Angesichts der mit dem Klimawandel<br />

zunehmenden Gefahr langanhaltender Dürreperioden<br />

seien auch die Kapazitäten auf dem<br />

Feld der Trinkwasserbeschaffung und -aufbereitung<br />

zu erweitern.<br />

Der Berliner Landesbranddirektor KARSTEN HOMRIG-<br />

HAUSEN, nach eigenen Worten Leiter der ältesten<br />

und größten Berufsfeuerwehr in Deutschland,<br />

beklagte eine „Vollkasko-Mentalität“ in Teilen der<br />

Gesellschaft. Schon bei der „erstbesten Störung“<br />

ertöne der Ruf nach dem Staat. Dagegen seien die<br />

Eigenverantwortung und die Selbsthilfefähigkeit<br />

der Menschen stärker zu betonen und einzufordern.<br />

Der Staat allein könne nicht alle erforderlichen<br />

Maßnahmen treffen.<br />

Der Katastrophenschutz-Beauftragte des Deutschen<br />

Roten Kreuzes (DRK), FRANK JÖRRES, erinnerte<br />

an die Flüchtlingskrise 2015/16 und an die verheerenden<br />

Waldbrände der jüngsten Zeit in Brandenburg<br />

und Mecklenburg-Vorpommern zur Begründung<br />

seiner Forderung, den Bevölkerungsschutz<br />

„neu zu denken“. JÖRRES mahnte, Vorsorgestrukturen<br />

auszubauen und das Ehrenamt zu stärken. Der<br />

Betreuungsbereich, also die Notunterbringung<br />

und Versorgung von Betroffenen einer Katastrophe,<br />

sei das Stiefkind des Bevölkerungsschutzes. Er<br />

zitierte die Faustformel, dass der Staat Notunterkünfte<br />

für 2 % der Bevölkerung, in Deutschland<br />

also 1,6 Mio. Menschen, vorhalten sollte.<br />

Der ehemalige Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands,<br />

HELMUT ZIEBS, machte auf erhebliche<br />

Defizite in der Bevorratung mit Lebensmitteln und<br />

Ausrüstungsgegenständen aufmerksam. Wie schon<br />

andere Experten befürwortete er eine Rahmenkompetenz<br />

des Bundes im Katastrophenschutz.<br />

[Quelle: Bundestag]<br />

Clankriminalität in Deutschland<br />

Zu den Verbindungen zwischen sog. Clans und<br />

der organisierten Kriminalität (OK) hat sich<br />

kürzlich die Bundesregierung in ihrer Antwort<br />

auf eine Kleine Anfrage im Bundestag geäußert.<br />

Danach geht aus dem vom Bundeskriminalamt<br />

erstellten „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität<br />

2018“ hervor, dass in Bund und Ländern 45<br />

OK-Verfahren erfasst wurden, die der sog. Clankriminalität<br />

insgesamt zugeordnet werden konnten.<br />

Dies entspreche einem Anteil von 8,4 % aller<br />

im Berichtsjahr erfassten OK-Verfahren.<br />

Was die Herkunft der Clan-Gruppen angeht,<br />

führt die Bundesregierung aus, dass die OK-<br />

Verfahren sich gegen 24 OK-Gruppierungen<br />

arabischstämmiger Herkunft, acht OK-Gruppierungen<br />

mit Herkunft aus Westbalkan-Staaten,<br />

drei OK-Gruppierungen türkisch-stämmiger<br />

Herkunft, eine OK-Gruppierung mit Herkunft<br />

aus den Maghreb-Staaten und neun OK-Gruppierungen<br />

anderer Herkunft richteten. Gemäß<br />

dem Bundeslagebild dominierten in den insgesamt<br />

45 der Clankriminalität zugeordneten<br />

OK-Verfahren den Angaben zufolge „Personen<br />

mit libanesischer Staatsangehörigkeit in elf OK-<br />

Verfahren, gefolgt von deutschen (acht OK-Verfahren)<br />

und türkischen Staatsangehörigen (vier OK-<br />

Verfahren)“. Des Weiteren seien drei OK-Verfahren<br />

von Personen albanischer und serbischer<br />

sowie zwei OK-Verfahren von Tatverdächtigen<br />

mazedonischer Staatsangehörigkeit dominiert<br />

worden, die überwiegend der sog. Clankriminalität<br />

im Zusammenhang mit den Westbalkan-<br />

Staaten zugeordnet werden können.<br />

Wie aus den Ausführungen der Bundesregierung<br />

weiter hervorgeht, wurden in den 45 OK-Ver-<br />

180 <strong>ZAP</strong> Nr. 4 19.2.<strong>2020</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!