Lübeck März - AWO Pflege Schleswig-Holstein gGmbH
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Was muss an Formalitäten vor dem Einzug<br />
geklärt sein?<br />
Interview: Karin Östreich (P�egedienstleiterin)<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Wie bekommt man eine P�egestufe?<br />
Senioren oder ihre Angehörigen stellen dazu bei der<br />
P�egekasse einen Antrag auf Feststellung von<br />
P�egebedürftigkeit. Die P�egekasse beauftragt<br />
daraufhin den Medizinischen Dienst der<br />
Krankenversicherung (MDK) mit einer<br />
Begutachtung. Der Termin �ndet entweder beim<br />
Antragsteller zuhause oder bei uns im Haus statt. In<br />
besonderen Fällen kann die Erstbegutachtung auch<br />
im Krankenhaus erfolgen.<br />
Was bedeutet Heimbedürftigkeit?<br />
Die Heimbedürftigkeit bescheinigt der MDK. Sie ist<br />
die Voraussetzung, damit die P�egekasse das Gros<br />
der Kosten für die stationäre Betreuung übernimmt.<br />
Man kann auch ohne die so genannte<br />
Heimp�egebedürftigkeit bei uns einziehen, muss<br />
dann aber die Heimkosten komplett alleine tragen.<br />
Wann muss eine Betreuung eingerichtet werden<br />
und wer kümmert sich darum?<br />
Die Einrichtung einer Betreuung ist ein sensibles<br />
Thema, deshalb wird sie auch von uns so behandelt<br />
und sehr ernst genommen. Ein Betreuer wird nur<br />
bestellt, wenn der Bewohner seine<br />
Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch<br />
teilweise selbst wahrnehmen kann.<br />
Idealerweise sollte das in einer Vorsorgevollmacht<br />
oder Betreuungsverfügung geregelt sein.