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Lübeck März - AWO Pflege Schleswig-Holstein gGmbH

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Was muss an Formalitäten vor dem Einzug<br />

geklärt sein?<br />

Interview: Karin Östreich (P�egedienstleiterin)<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Wie bekommt man eine P�egestufe?<br />

Senioren oder ihre Angehörigen stellen dazu bei der<br />

P�egekasse einen Antrag auf Feststellung von<br />

P�egebedürftigkeit. Die P�egekasse beauftragt<br />

daraufhin den Medizinischen Dienst der<br />

Krankenversicherung (MDK) mit einer<br />

Begutachtung. Der Termin �ndet entweder beim<br />

Antragsteller zuhause oder bei uns im Haus statt. In<br />

besonderen Fällen kann die Erstbegutachtung auch<br />

im Krankenhaus erfolgen.<br />

Was bedeutet Heimbedürftigkeit?<br />

Die Heimbedürftigkeit bescheinigt der MDK. Sie ist<br />

die Voraussetzung, damit die P�egekasse das Gros<br />

der Kosten für die stationäre Betreuung übernimmt.<br />

Man kann auch ohne die so genannte<br />

Heimp�egebedürftigkeit bei uns einziehen, muss<br />

dann aber die Heimkosten komplett alleine tragen.<br />

Wann muss eine Betreuung eingerichtet werden<br />

und wer kümmert sich darum?<br />

Die Einrichtung einer Betreuung ist ein sensibles<br />

Thema, deshalb wird sie auch von uns so behandelt<br />

und sehr ernst genommen. Ein Betreuer wird nur<br />

bestellt, wenn der Bewohner seine<br />

Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch<br />

teilweise selbst wahrnehmen kann.<br />

Idealerweise sollte das in einer Vorsorgevollmacht<br />

oder Betreuungsverfügung geregelt sein.

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