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DVR begrüßt Novelle der StVO
Der Bundesrat hat der fahrradgerechten
Novelle der Straßenverkehrsordnung
weitgehend
zugestimmt. Für Radfahrerinnen
und Radfahrer aber auch zu
Fuß Gehende bedeutet das, aus Sicht des
Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR),
mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Überholabstand innerorts und
außerorts in der StVO fixiert
Die Rechtsprechung hatte in den letzten
Jahren die geforderte Länge von Überholabständen
zwar bereits entwickelt. Mit der
Novelle wird der Überholabstand von 1,5
Metern innerhalb von Ortschaften und 2
Metern außerorts jetzt aber auch normiert.
„Nach dieser Klarstellung des Verordnungsgebers
hoffen wir, dass die Kraftfahrzeug
Führenden den Abstand beim Überholen von
Rad Fahrenden nun immer einhalten werden“,
sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer
des DVR. Wichtig sei aber, dass mehr
Polizeibeamte den häufig mangelnden
Sicherheitsabstand beim Überholen von Rad
Fahrenden als Sicherheitsproblem erkannten
und dann auch konsequent einschritten.
Regelungen zum Halten und
Parken an Kreuzungen
Die neuen Regelungen zum Parken vor
Kreuzungen seien ein erster guter Schritt,
gingen aber für einen echten Sicherheitsgewinn
nicht weit genug. Es sei nicht
nachzuvollziehen, warum das Parken mit
einem Abstand von acht Metern bis zum
Schnittpunkt der Fahrbahnen künftig nur an
Kreuzungen mit einem baulich angelegten
Radweg verboten sei. „Wer mehr Sicherheit
im Straßenverkehr möchte, muss auch an
zu Fuß Gehende, insbesondere an Kinder,
denken“, sagt der Hauptgeschäftsführer.
Kreuzungen und Einmündungen seien
generell Unfallschwerpunkte. Um Unfälle
zu vermeiden, seien gute Sichtbeziehungen
zwischen allen Verkehrsteilnehmern
unabdingbar. Der DVR hatte deshalb ein
generelles Parkverbot von zwei Pkw-Längen
oder zehn Metern bis zum Schnittpunkt der
Fahrbahnen gefordert.
Gehweg nicht für den Radverkehr
Erfreulicherweise unterstreicht die Novelle
außerdem, dass Gehwege für den Radverkehr
tabu sind. Durch eine Änderung der
Bußgeldkatalog-Verordnung werden die
Sanktionen spürbar angehoben: Für das
Radfahren auf Gehwegen werden künftig
statt 10 bis 25 Euro in der Regel 55 Euro
Verwarnungsgeld fällig, bei Behinderung
Gefährdung und Sachbeschädigung sind
Bußgeldhöhen bis zu 100 Euro vorgesehen.
„Das ist ein richtiges Signal an die Rad Fahrenden,
ihre Verantwortung für den Schutz
der Fußgängerinnen und Fußgänger ernst
zu nehmen“, so Kellner.
DVR
Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Haltverbot auf Schutzstreifen
Positiv ist aus Sicht des DVR das neue
Haltverbot auf Schutzstreifen. „Aufgrund
deutlicher Differenzgeschwindigkeiten
zwischen Kfz und Fahrrädern kann es zu
gefährlichen Situationen kommen, wenn
Rad Fahrende vom Schutzstreifen auf
die Fahrbahn ausweichen müssen. Das
Haltverbot ist deshalb sinnvoll“, bewertet
Kellner die Änderung.
Schritttempo für Lkw
beim Rechtsabbiegen
Wer einen Lkw und Nutzfahrzeuge über 3,5
Tonnen fährt, darf künftig beim Rechtsabbiegen
nur noch mit Schrittgeschwindigkeit
fahren, es sei denn, es ist überhaupt nicht
mit Radverkehr zu rechnen. „Es ist eine
wichtige Regelung, um den Versuch zu
unternehmen, die Zahl der Abbiegeunfälle
deutlich zu senken“, bewertet Hauptgeschäftsführer
Kellner diese Änderung. In
Ergänzung mit dem Einbau von Abbiegeassistenten
und einer Infrastruktur, die gute
Sichtbeziehungen an Kreuzungen erlaubt,
könnten so schwere Unfälle mit Schwerverletzten
oder Getöteten vermieden werden.
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