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Anzeiger Ausgabe 1520

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ANZEIGER • Seite 6 Samstag, 11. April 2020

TERMINE & VERANSTALTUNGEN

Marktplatz 45

Freudenstadt

Tel. 0 74 41 / 91 95 680

www.speckwirt.de

Sturmschäden und Coronavirus

beeinflussen die Waldwirtschaft

Kreis Freudenstadt. Die vergangenen Winterstürme sowie die Corona-Krise betreffen

den Wald im Landkreis Freudenstadt mehr als zunächst angenommen. Das Sturmholzvolumen

im gesamten Landkreis liegt bei ca. 90.000 m³ über alle Waldbesitzarten verteilt.

Die Aufarbeitung von Frischholz wurde nach den Stürmen gestoppt, um die Aufarbeitungskapazität

auf den flächig verteilten Sturmwurf zu lenken. Noch Ende Februar ging

das Kreisforstamt davon aus, dass die Schadhölzer direkt zur Verarbeitung in die Sägewerke

abfließen würden.

Aufgrund der Corona-Krise legen jedoch mehr und mehr Sägewerke die Produktion still

oder melden Kurzarbeit an, weil kein Absatz für ihr Schnittholz gegeben ist. Dies hat zur

Folge, dass aktuell keine oder nur geringfügige Mengen Rundholz aus unseren Wäldern

geliefert werden können. Trotz der Bereitschaft der Sägewerke später wieder Holz abzunehmen,

kann das Holz derzeit nicht einfach im Wald liegen gelassen werden. Diese

Hölzer sind optimale Brutstätte für holzzerstörende Insekten und Borkenkäfer, welche

in hoher Anzahl überwintert haben und sich in den nächsten Wochen weiterentwickeln

werden. Wenn die Sturmschäden nicht aufgearbeitet und die Hölzer aus dem Wald gebracht

oder sie forstschutzwirksam behandelt werden, kann in der Region die Situation

wie in anderen Großschadensgebieten entstehen. Auch müssen die Überwinterungsbäume

der Borkenkäfer vor dem Ausflug der Käfer eingeschlagen werden. Merkmale,

wie man diese Bäume am besten erkennt, sind meist lichte oder braune Baumkronen

sowie teilweise Spechtabschläge oft in der Nähe alter Käfernester. Bäume, bei denen

die Rinde schon ganz abgefallen ist, können stehen bleiben, denn der Fokus muss jetzt

auf der Aufarbeitung der Überwinterungsbäume und dem Sturmholz liegen.

„Unser Ziel ist es, eine weitere Verbreitung der Borkenkäfer sowie eine massive Entwertung

des bereits am Boden liegenden Holzes zu vermeiden und den stehenden gesunden

Waldbestand zu schützen“, so Susanne Kaulfuß, Leiterin des Kreisforstamtes.

Da die Strategie der schnellen Abfuhr der Hölzer in die Sägewerke nicht mehr funktioniert,

muss auf verschiedene Alternativen ausgewichen werden. Neben der Nasslagerung

oder der Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln des bereits aufgearbeiteten Holzes

kann in geringen Umfang auch die Lebendlagerung umgeworfener Bäume eine Lösung

sein. Wichtig in dieser Situation ist die abgestimmte Aufarbeitung der Schadhölzer, da

verschiedene Belange berücksichtigt werden müssen und ein lokal einheitliches Vorgehen

zielführend ist. Im Privatwald fallen erfahrungsgemäß eher kleinere Mengen an, diese

gilt es nun zu größeren Einheiten zu bündeln. Ansprechpartner sind die Försterinnen

und Förster in den Revieren, an die sich die Waldbesitzenden vor der Aufarbeitung der

Schadhölzer wenden sollten. Durch die kostenfreie fachliche Beratung am Telefon oder

vor Ort im Wald kann das Vorgehen besprochen und abgestimmt werden. Die Kontaktinformationen

zu den Revierleitenden sind auf der Homepage des Landratsamtes zu

finden oder können unter 07441/920-3001 telefonisch erfragt werden.

Die Aufarbeitung des Schadholzes sowie dessen forstschutzwirksame Weiterbehandlung

sind mit zusätzlichen Kosten für die Waldbesitzenden verbunden. Das Ministerium

für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat deswegen auch für dieses Jahr wieder

entsprechende Fördermittel in Aussicht gestellt, die auch rückwirkend für bereits durchgeführte

Maßnahmen gewährt werden sollen. Nähere Informationen, was bereits jetzt

bei der Aufarbeitung von Sturm- und Käferholz beachtet werden sollte, um in den Genuss

einer Förderung zu kommen, können die Waldbesitzenden bei den für sie zuständigen

Revierleiterinnen und Revierleitern erfragen oder direkt bei der Außenstelle des

Kreisforstamtes in Horb, die im Landkreis für sämtliche Fragen rund um die forstliche

Förderung zuständig ist.

Biertrinken und

dabei Gutes tun

Deine Stammkneipe, dein Lieblingsrestaurant, die Bar in

der du jeden Abend dein Feierabendbier trinkst …

sie sind immer deine Insel, wenn du unter Leute oder

einfach schöne Momente genießen möchtest.

Und nun ist nichts mehr wie es einmal war. Wir leiden alle

massiv unter dem Ausmaß des Coronavirus. Die einen

gesundheitlich, die anderen finanziell. Wir möchten dabei

jedoch nicht tatenlos zusehen. Wir möchten helfen. Und

dabei hoffen wir auf dich. Denn es ist die Zeit gekommen,

in der die Gastronomen deine und unsere Hilfe benötigen.

Doch in welcher Form

könnte das vonstattengehen?

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gebucht werden. Sofern der Gastronomiebetrieb an der Aktion nicht teilnehmen möchte oder andere Gründe bestehen,

kann Alpirsbacher Klosterbräu den Betrag schuldbefreiend zurückerstatten. Die Anzahl der Biertickets je

Teilnehmer und Objekt ist auf 15 begrenzt.

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