amtliche mitteilungen - Verbandsgemeinde Wallhalben
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<strong>Wallhalben</strong> - 7 - Ausgabe 22/2011<br />
die Einzahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 70.837,— EUR<br />
die Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 5.000,— EUR<br />
d. Saldo d. Ein- und Auszahlungen<br />
a. Finanzierungstätigkeit auf 65.837,— EUR<br />
Es werden für das Jahr 2012 festgesetzt:<br />
1. Im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 351.445,— EUR<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 381.196,— EUR<br />
der Jahresfehlbetrag auf 29.751,— EUR<br />
2. Im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 296.590,— EUR<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 293.705,— EUR<br />
der Saldo der ordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen auf 2.885,— EUR<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,— EUR<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,— EUR<br />
der Saldo der außerordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen auf 0,— EUR<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.600,— EUR<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.000,— EUR<br />
d. Saldo d. Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf - 4.400,— EUR<br />
die Einzahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 19.255,— EUR<br />
die Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 17.740,— EUR<br />
d. Saldo d. Ein- und Auszahlungen<br />
a. Finanzierungstätigkeit auf 1.515,— EUR<br />
Die Haushaltssatzung für die Jahre 2011 und 2012 wird in der vorliegenden<br />
Fassung beschlossen.<br />
TOP 2 Ausweisung von Flächen für die Errichtung von<br />
Windkraftanlagen; Grundsatzbeschluss<br />
Die Ausweitung der Vorrangflächen für die Ausweisung von Windkraftanlagen<br />
in nordöstlicher Richtung in den Gemarkungen Krähenberg<br />
und Knopp-Labach im Flächennutzungsplan soll erfolgen. Die<br />
Standorte sind jedoch vorab mit der Gemeinde abzusprechen.<br />
TOP 3 Ausweisung eines Wasserschutzgebietes; Stellungnahme<br />
Die beiden Wasserschutzgebiete „Knoppermühle“ und „Erlenmühle“<br />
werden im Zuge der Neuausweisung eines gemeinsamen Wasserschutzgebietes<br />
zusammengelegt. Gegen die Ausweisung des neuen<br />
Schutzgebietes soll Widerspruch eingelegt werden.<br />
TOP 4 Befestigung Wirtschaftsweg an der Kirche Labach;<br />
Auftragsvergabe<br />
Der Wirtschaftsweg wird auf einer Länge von ca. 110 m - bis zum Kurvenbereich<br />
von der Fa. Fröhlich aus Saalstadt befestigt. Die Kosten<br />
belaufen sich auf ca. 800,— EUR.<br />
TOP 5 Errichtung eines Geländers am Verbindungsweg<br />
K 71 zur Kirche Labach; Auftragsvergabe<br />
Das Geländer am Verbindungsweg K 71 zur Kirche Labach wird von<br />
der Fa. Peter Wittenberger aus Schmitshausen errichtet. Die Kosten<br />
belaufen sich auf 1.963,50 EUR brutto.<br />
TOP 6 Einwohnerfragestunde<br />
Dem Vorsitzenden liegen keine Anfragen vor, auch werden von den<br />
anwesenden Zuhörern keine Anfragen gestellt.<br />
TOP 7 Informationen und Verschiedenes<br />
Der Vorsitzende informiert über:<br />
- die Fortschreibung des Raumordnungsplans. Es soll kein Einspruch<br />
eingelegt werden.<br />
- den Begehungstermin der Kommission „Unser Dorf hat Zukunft“<br />
am 03.05.2011.<br />
- eine Begehung mit dem Landesbetrieb Mobilität am 18.05.2011.<br />
- die Anbringung des Geschwindigkeitsmessgerätes in der Zeit vom<br />
27.05. - 10.06.2011 im Ortsteil Knopp.<br />
- die Fertigstellung der Buswartehalle. Er bedankt sich bei allen, die<br />
beim Abriss geholfen haben.<br />
Aus der Mitte des Rates werden die Risse der Straße „Im Guten<br />
Land“ bemängelt.<br />
Der Vorsitzende erklärt, dass in naher Zukunft zusammen mit anderen<br />
Ortsgemeinden Angebote eingeholt werden sollen.<br />
KRÄHENBERG<br />
Ortsbürgermeister: Thomas Martin<br />
Sprechstunde n. tel. Vereinb., Tel. 06337/209750 o. 06337/6584<br />
AMTLICHE MITTEILUNGEN<br />
Landkreis Südwestpfalz<br />
Schadstoffmobil unterwegs<br />
Am 20. und 21. Juni 2011 werden im Landkreis Südwestpfalz weitere<br />
Problemabfälle eingesammelt. Das Schadstoffmobil ist monatlich unterwegs<br />
und fährt dabei einzelne Gemeinden im Landkreis an.<br />
Beim Schadstoffmobil können folgende Problemabfälle abgegeben<br />
werden: Haushalts- und Autobatterien, auch ausgediente Akkus und<br />
Knopfzellen, Farben, Lacke, Verdünner und andere Lösungsmittel,<br />
Pflanzenschutzmittel und ähnliches (z.B. Mottenkugeln), Säuren, Laugen<br />
und andere Chemikalien, Quecksilberthermometer, Spraydosen<br />
mit schädlichen Restinhalten, Klebstoffreste, Autochemikalien (Kaltreiniger,<br />
Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel), Heizölreste, Haushaltsreiniger,<br />
Schuhputzmittel. Ein Teil dieser Problemabfälle kann auch<br />
ganzjährig bei den Wertstoffhöfen angeliefert werden.<br />
Zu beachten ist, dass aus Sicherheitsgründen Problemabfälle nicht<br />
vor Eintreffen des Schadstoffmobils an den Haltepunkten abgestellt<br />
werden dürfen. Leere Spraydosen mit dem “Grünen Punkt” gehören<br />
in den gelben Wertstoffsack. Alte Medikamente werden beim Schadstoffmobil<br />
nicht angenommen; sie können in kleinen Mengen zum<br />
Restmüll gegeben werden. Altes Motoren- und Getriebeöl kann in<br />
gleicher Menge dort zurückgegeben werden, wo es gekauft wurde<br />
(Quittung aufheben!). Beim Schadstoffmobil wird Altöl nicht mitgenommen;<br />
Abgabemöglichkeit besteht weiterhin bei allen Wertstoffhöfen.<br />
Dispersions- und Lackfarben sollen nach Möglichkeit bei den<br />
Wertstoffhöfen abgegeben werden, da das Schadstoffmobil nur kleinere<br />
Mengen transportieren kann.<br />
Folgende Stationen fährt das Schadstoffmobil im Juni an:<br />
Ortsgemeinde, Haltestelle Termin<br />
Obernheim-Kirchenarnbach, 21.06.2011<br />
Dorfplatz zwischen beiden Ortsteilen 09.00 - 09.45 Uhr<br />
Obernheim-Kirchenarnbach, 21.06.2011<br />
OT Neumühle, Gasthaus Brödel 09.55 - 10.25 Uhr<br />
Trockenheit und Brandgefahr<br />
Himmelslaterne aufgefunden<br />
Eigentlich ist er ja immer ein wenig wechselhaft, der Frühling. Und eine<br />
Menge Regen sind wir auch von ihm gewohnt. Doch dieses Jahr ist das<br />
Wetter warm, trocken und relativ stabil. Das schöne Wetter hat aber auch<br />
seine Schattenseiten. Die ungewöhnlich trocken-warme Witterung sorgt<br />
für erhöhte Waldbrandgefahr. Deswegen weist die Polizei Landstuhl darauf<br />
hin, sorgsam mit Brandmittel umzugehen. Aktuell wurde in Obernheim-Kirchenarnbach<br />
eine Himmelslaterne aufgefunden. Das Anzünden<br />
und Steigenlassen dieser Laternen erfüllt den Tatbestand der Herbeiführung<br />
einer Brandgefahr. Kommt es zu einer Entzündung, kann zusätzlich<br />
der Tatbestand der fahrlässigen Brandstiftung erfüllt sein, der mit<br />
bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Hinzu kommt: Da<br />
die Haftpflichtversicherung nicht grundsätzlich für einen Schaden aufkommt,<br />
kann eine Himmelslaterne den Verursacher eines Schadens finanziell<br />
ruinieren. Die Polizei ist kein Spielverderber sondern bemüht mit<br />
Warnungen vor strafrechtlichen Folgen eine abschreckende Wirkung zu<br />
erzielen. Im Übrigen weist die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Wallhalben</strong> darauf hin,<br />
dass das Ministerium des Innern und für Sport in 2009 eine „Gefahrenabwehrverordnung-Himmelslaternen“<br />
erlassen hat. Danach ist es generell<br />
verboten Himmelslaternen in den Luftraum aufsteigen zu lassen. Wer<br />
vorsätzlich oder fahrlässig eine Himmelslaterne in den Luftraum aufsteigen<br />
lässt handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer<br />
Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden.<br />
Hundekot bitte nicht in<br />
öffentliche Müllbehälter werfen<br />
Spielplätze, Gehwege, Friedhöfe<br />
und Dorfplätze sind keine Hundetoilette<br />
Verschmutzungen durch Hundekot sind zu vermeiden und sofern sie<br />
doch verursacht werden, umgehend zu beseitigen. Dabei darf der Hundekot<br />
aber nicht wie geschehen in die öffentlichen Müllbehälter geworfen<br />
werden. In der Leiningerstraße am Gemeindebrunnen wurde mehrmals<br />
beobachtet, dass Hundekot in den öffentlichen Müllbehälter<br />
geworfen wird. Dies führt zu erheblichen Geruchsbelästigungen.<br />
Die Gemeinde bittet um Beachtung. Ansonsten müssen polizeiliche<br />
Vorkehrungen getroffen werden.<br />
Der Ortsbürgermeister