// Rind im Bild 1/2011 1 - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.
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// <strong>Rind</strong> <strong>im</strong> <strong>Bild</strong> 1/<strong>2011</strong><br />
// LKV<br />
Ergebnisse der Milchleistungsprüfung<br />
in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Der Landeskontrollverband für Leistungs- und<br />
Qualitätsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern<br />
e. V., Güstrow, weist für das vergangene Prüfjahr<br />
668 Mitgliedsbetriebe mit einer durchschnittlichen<br />
Herdengröße von 252 Kühen aus. Es wurden<br />
166.369 (A+B)-Kühe geprüft. Die Zahl hat<br />
sich gegenüber dem Vorjahr um 3,0 % verringert.<br />
BVDV-Nachbeprobung mit „grünen Ohrmarken“<br />
Im Rahmen der Bekämpfung des BVDV-Virus wird<br />
zur Beprobung der <strong>Rind</strong>er zum überwiegenden Teil<br />
die Ohrmarke mit gleichzeitiger Gewebeentnahme<br />
eingesetzt. Trotz sorgfältiger Handhabung kommt<br />
es dabei vereinzelt zu leeren Probengefäßen oder<br />
vom Labor nicht untersuchbaren oder auswert-<br />
baren Proben. Seit Anfang dieses Jahres besteht<br />
die Nachfrage, die bereits mit „normalen“ Ohrmarken<br />
gekennzeichneten <strong>Rind</strong>er mittels Gewebeproben<br />
auf das BVDV-Virus zu untersuchen, wenn diese<br />
in einem Alter von unter 60 Tagen den Bestand<br />
verlassen sollen und noch keine Untersuchung über<br />
Blutproben möglich ist. Zur Nachbeprobung dieser<br />
<strong>Rind</strong>er hält die LKD seit Ende des Jahres 2010 grüne<br />
Nachbeprobungsohrmarken vor. In Abst<strong>im</strong>mung<br />
mit dem Landeslabor Neumünster (LSH) wurde für<br />
diese Fälle folgende Vorgehensweise vereinbart:<br />
Nachbeprobung bei <strong>im</strong> Betrieb festgestellten<br />
leeren Probengefäßen<br />
Für den Fall, dass <strong>im</strong> Betrieb ein leeres oder nicht<br />
zur Untersuchung verwertbares Probengefäß festgestellt<br />
wird, ist das <strong>Rind</strong> mit dem Nachbeprobungsset<br />
zu beproben und der dem Nachbeprobungsset<br />
beiliegende Barcode über den Barcode<br />
Rote Ohrmarken für BHV1-Reagenten<br />
Wie bereits mehrfach veröffentlicht, besteht in<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> ein großer Nachholbedarf bei<br />
der Bekämpfung der BHV1 (IBR). Am 1. März <strong>2011</strong><br />
tritt hierzu eine neue BHV1-Landesverordnung in<br />
Kraft.<br />
Für die <strong>Rind</strong>er, bei denen der BHV1-Feldvirus festgestellt<br />
wurde, gelten ab diesem Zeitpunkt einige<br />
Einschränkungen. Unter anderem sind die Rea-<br />
Die geprüften Kühe erbrachten eine Leistung von<br />
8.824 kg Milch mit 4,10 % und 362 kg Fett sowie<br />
3,39 % und 299 kg Eiweiß. Die Milchleistung<br />
verringerte sich um 39 kg Milch je Kuh. Durch<br />
einen Anstieg bei den Milchinhaltsstoffen wurde<br />
dennoch eine Steigerung um 1 Fett+Eiweiß-kg<br />
erreicht.<br />
der Ohrmarke auf den rosaroten Probenbegleitschein<br />
zu kleben. Somit wird sicher gestellt, dass<br />
bei der Untersuchung das Probengefäß aus der<br />
Nachbeprobung der Ohrmarkennummer des <strong>Rind</strong>es<br />
zugeordnet wird.<br />
Nachbeprobung von be<strong>im</strong> LSH nicht untersuchbaren<br />
Proben<br />
Im Labor nicht untersuchbare oder auswertbare<br />
Proben werden dem Einsender vom LSH unmittelbar<br />
per Post mitgeteilt. Dieser Mitteilung liegt<br />
ein Formular zur Nachbeprobung bei, auf dem die<br />
betreffende Ohrmarkennummer bereits angegeben<br />
ist. Nach erfolgter Nachbeprobung ist der Barcode<br />
des Nachbeprobungssets auf das Formular zur angegebenen<br />
Ohrmarke zu kleben und das Formular<br />
nebst Probengefäß an das LSH zu senden.<br />
Beprobung der mit „normalen“ Ohrmarken<br />
gekennzeichneten <strong>Rind</strong>er<br />
Für alle Betriebe, die bei der Erstkennzeichnung der<br />
<strong>Rind</strong>er keine Gewebeprobe entnommen haben und<br />
noch keine Blutprobe möglich ist, wurde Anfang<br />
dieses Jahres nachfolgende Regelung zur Beprobung<br />
mit dem Nachbeprobungsset vereinbart:<br />
genten unverzüglich mit einer roten Ohrmarke zu<br />
kennzeichnen und so zu halten, dass sie nicht in<br />
Kontakt mit <strong>Rind</strong>ern anderer Bestände kommen. Die<br />
LKD ist vom Land <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> damit beauftragt<br />
worden, diese Ohrmarken auf Antrag an die<br />
Betriebe auszugeben. Zum Einzug der Ohrmarken<br />
ist die Caisley-Zange oder eine dementsprechend<br />
umgerüstete Ohrmarkenzange zu verwenden.<br />
Die 112.655 (A+B)-Herdbuchkühe (-2,2 %) erreichten<br />
9.130 kg Milch (-70 kg), 4,09 % Fett<br />
(+0,05 %), 3,38 % Eiweiß (±0,00 %) und 682<br />
Fett+Eiweiß-kg (-1 kg). 72 % der MLP-Betriebe<br />
hielten eine Kuhzahl von mindestens 100 Kühen.<br />
In der Größenordnung zwischen 200 und 500 Kühen<br />
lagen 35,6 % der geprüften Herden.<br />
1) Erstellung eines maschinenlesbaren Untersuchungsauftrages<br />
für die zu untersuchenden <strong>Rind</strong>er<br />
aus HI-Tier. Eine Anleitung hierzu ist auf den Internetseiten<br />
des LKV (www.lkv-sh.de) verfügbar.<br />
2) Beprobung der <strong>Rind</strong>er mit dem Nachbeprobungsset.<br />
Der Barcode des Sets ist auf den maschinenlesbaren<br />
Untersuchungsauftrag neben der<br />
betreffenden Ohrmarke zu kleben.<br />
3) Versand der Proben und des Untersuchungsauftrages<br />
an das LSH.<br />
Da diese Gewebeproben nicht <strong>im</strong> Routineverfahren<br />
be<strong>im</strong> LSH untersucht werden können, werden die<br />
entstehenden Mehrkosten dem Betrieb in Rechnung<br />
gestellt.<br />
Diese „Ohrmarke“ dient allein der Gewebeprobenziehung<br />
Ohrmarke zur Kennzeichnung eines <strong>Rind</strong>es, bei dem der BHV1-<br />
Feldvirus festgestellt wurde