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// Rind im Bild 1/2011 1 - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.

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// <strong>Rind</strong> <strong>im</strong> <strong>Bild</strong> 1/<strong>2011</strong><br />

// LKV<br />

Ergebnisse der Milchleistungsprüfung<br />

in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Der Landeskontrollverband für Leistungs- und<br />

Qualitätsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern<br />

e. V., Güstrow, weist für das vergangene Prüfjahr<br />

668 Mitgliedsbetriebe mit einer durchschnittlichen<br />

Herdengröße von 252 Kühen aus. Es wurden<br />

166.369 (A+B)-Kühe geprüft. Die Zahl hat<br />

sich gegenüber dem Vorjahr um 3,0 % verringert.<br />

BVDV-Nachbeprobung mit „grünen Ohrmarken“<br />

Im Rahmen der Bekämpfung des BVDV-Virus wird<br />

zur Beprobung der <strong>Rind</strong>er zum überwiegenden Teil<br />

die Ohrmarke mit gleichzeitiger Gewebeentnahme<br />

eingesetzt. Trotz sorgfältiger Handhabung kommt<br />

es dabei vereinzelt zu leeren Probengefäßen oder<br />

vom Labor nicht untersuchbaren oder auswert-<br />

baren Proben. Seit Anfang dieses Jahres besteht<br />

die Nachfrage, die bereits mit „normalen“ Ohrmarken<br />

gekennzeichneten <strong>Rind</strong>er mittels Gewebeproben<br />

auf das BVDV-Virus zu untersuchen, wenn diese<br />

in einem Alter von unter 60 Tagen den Bestand<br />

verlassen sollen und noch keine Untersuchung über<br />

Blutproben möglich ist. Zur Nachbeprobung dieser<br />

<strong>Rind</strong>er hält die LKD seit Ende des Jahres 2010 grüne<br />

Nachbeprobungsohrmarken vor. In Abst<strong>im</strong>mung<br />

mit dem Landeslabor Neumünster (LSH) wurde für<br />

diese Fälle folgende Vorgehensweise vereinbart:<br />

Nachbeprobung bei <strong>im</strong> Betrieb festgestellten<br />

leeren Probengefäßen<br />

Für den Fall, dass <strong>im</strong> Betrieb ein leeres oder nicht<br />

zur Untersuchung verwertbares Probengefäß festgestellt<br />

wird, ist das <strong>Rind</strong> mit dem Nachbeprobungsset<br />

zu beproben und der dem Nachbeprobungsset<br />

beiliegende Barcode über den Barcode<br />

Rote Ohrmarken für BHV1-Reagenten<br />

Wie bereits mehrfach veröffentlicht, besteht in<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> ein großer Nachholbedarf bei<br />

der Bekämpfung der BHV1 (IBR). Am 1. März <strong>2011</strong><br />

tritt hierzu eine neue BHV1-Landesverordnung in<br />

Kraft.<br />

Für die <strong>Rind</strong>er, bei denen der BHV1-Feldvirus festgestellt<br />

wurde, gelten ab diesem Zeitpunkt einige<br />

Einschränkungen. Unter anderem sind die Rea-<br />

Die geprüften Kühe erbrachten eine Leistung von<br />

8.824 kg Milch mit 4,10 % und 362 kg Fett sowie<br />

3,39 % und 299 kg Eiweiß. Die Milchleistung<br />

verringerte sich um 39 kg Milch je Kuh. Durch<br />

einen Anstieg bei den Milchinhaltsstoffen wurde<br />

dennoch eine Steigerung um 1 Fett+Eiweiß-kg<br />

erreicht.<br />

der Ohrmarke auf den rosaroten Probenbegleitschein<br />

zu kleben. Somit wird sicher gestellt, dass<br />

bei der Untersuchung das Probengefäß aus der<br />

Nachbeprobung der Ohrmarkennummer des <strong>Rind</strong>es<br />

zugeordnet wird.<br />

Nachbeprobung von be<strong>im</strong> LSH nicht untersuchbaren<br />

Proben<br />

Im Labor nicht untersuchbare oder auswertbare<br />

Proben werden dem Einsender vom LSH unmittelbar<br />

per Post mitgeteilt. Dieser Mitteilung liegt<br />

ein Formular zur Nachbeprobung bei, auf dem die<br />

betreffende Ohrmarkennummer bereits angegeben<br />

ist. Nach erfolgter Nachbeprobung ist der Barcode<br />

des Nachbeprobungssets auf das Formular zur angegebenen<br />

Ohrmarke zu kleben und das Formular<br />

nebst Probengefäß an das LSH zu senden.<br />

Beprobung der mit „normalen“ Ohrmarken<br />

gekennzeichneten <strong>Rind</strong>er<br />

Für alle Betriebe, die bei der Erstkennzeichnung der<br />

<strong>Rind</strong>er keine Gewebeprobe entnommen haben und<br />

noch keine Blutprobe möglich ist, wurde Anfang<br />

dieses Jahres nachfolgende Regelung zur Beprobung<br />

mit dem Nachbeprobungsset vereinbart:<br />

genten unverzüglich mit einer roten Ohrmarke zu<br />

kennzeichnen und so zu halten, dass sie nicht in<br />

Kontakt mit <strong>Rind</strong>ern anderer Bestände kommen. Die<br />

LKD ist vom Land <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> damit beauftragt<br />

worden, diese Ohrmarken auf Antrag an die<br />

Betriebe auszugeben. Zum Einzug der Ohrmarken<br />

ist die Caisley-Zange oder eine dementsprechend<br />

umgerüstete Ohrmarkenzange zu verwenden.<br />

Die 112.655 (A+B)-Herdbuchkühe (-2,2 %) erreichten<br />

9.130 kg Milch (-70 kg), 4,09 % Fett<br />

(+0,05 %), 3,38 % Eiweiß (±0,00 %) und 682<br />

Fett+Eiweiß-kg (-1 kg). 72 % der MLP-Betriebe<br />

hielten eine Kuhzahl von mindestens 100 Kühen.<br />

In der Größenordnung zwischen 200 und 500 Kühen<br />

lagen 35,6 % der geprüften Herden.<br />

1) Erstellung eines maschinenlesbaren Untersuchungsauftrages<br />

für die zu untersuchenden <strong>Rind</strong>er<br />

aus HI-Tier. Eine Anleitung hierzu ist auf den Internetseiten<br />

des LKV (www.lkv-sh.de) verfügbar.<br />

2) Beprobung der <strong>Rind</strong>er mit dem Nachbeprobungsset.<br />

Der Barcode des Sets ist auf den maschinenlesbaren<br />

Untersuchungsauftrag neben der<br />

betreffenden Ohrmarke zu kleben.<br />

3) Versand der Proben und des Untersuchungsauftrages<br />

an das LSH.<br />

Da diese Gewebeproben nicht <strong>im</strong> Routineverfahren<br />

be<strong>im</strong> LSH untersucht werden können, werden die<br />

entstehenden Mehrkosten dem Betrieb in Rechnung<br />

gestellt.<br />

Diese „Ohrmarke“ dient allein der Gewebeprobenziehung<br />

Ohrmarke zur Kennzeichnung eines <strong>Rind</strong>es, bei dem der BHV1-<br />

Feldvirus festgestellt wurde

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