Jahresreport 2001 - ecfs
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Banken-Symposium<br />
das Risikokapital. Da der Markteinstandszins von der aktuellen Zinsstruktur determiniert wird,<br />
sind für diese Kostenkomponente keine direkten Änderungen zu erwarten, die vom neuen<br />
Baseler Regelwerk ausgehen. Demgegenüber wird die mögliche Veränderung der<br />
Betriebskosten im Wesentlichen vom angewandten Verfahren zur Ermittlung der<br />
aufsichtsrechtlichen Unterlegungsbeträge und vom Entwicklungsstand respektive<br />
Qualitätsstandard der bereits vorhandenen bankinternen Steuerungssysteme abhängen.<br />
Während sich für diejenigen Institute, die den modifizierten Standardansatz anwenden,<br />
wahrscheinlich keine nennenswerten Veränderungen im Hinblick auf die Betriebskosten<br />
ergeben werden, sind mit der Erfüllung der operationalen Mindestanforderungen, die an die<br />
Anwendung der IRB-Ansätze geknüpft sind, unter Umständen erhebliche zusätzliche Kosten<br />
verbunden. Daher ist kurzfristig ein Anstieg der Prozesskosten zu erwarten, in mittel- bzw.<br />
langfristiger Sicht ist jedoch eine Reduktion möglich, da Banken - vor allem solche mit einem<br />
großen Kundenstamm - von Skaleneffekten und einer effizienteren Ausrichtung der Prozesse<br />
profitieren können. Die geplante aufsichtsrechtliche Anerkennung interner Ratings sowie die<br />
damit verbundene erhöhte Qualität und Transparenz wird die Banken zukünftig veranlassen,<br />
auch die Risikoprämien stärker als bisher an der Bonität des Kreditnehmers auszurichten.<br />
Durch die konsequente Vergabe interner Ratings werden sich die Standardrisikokosten<br />
entsprechend der Kreditnehmerbonität und Besicherung insofern vermutlich stärker<br />
differenzieren. Schließlich bestimmt, neben Betriebskosten und Standardrisikokosten, auch<br />
der Renditeanspruch auf das durch die jeweilige Forderung gebundene Risikokapital die<br />
Höhe der Kreditkondition. Bei Anwendung des Baseler Standardansatzes sind hier allerdings,<br />
im Vergleich zur Grundsatz I-Regelung, keine Änderungen bei den anzusetzenden<br />
Eigenkapitalkosten zu erwarten, da nur ein verschwindend geringer Teil der Kreditnehmer in<br />
Deutschland über ein externes Rating verfügt, so dass überwiegend unverändert ein<br />
Risikogewicht von 100 % zum Ansatz kommt. Wird das regulatorische Eigenkapital hingegen<br />
nach einem IRB-Ansatz bestimmt, so ergeben sich, vor allem bei Kreditnehmern schlechter<br />
Bonität, deutlich differenziertere Ergebnisansprüche auf das gebundene Risikokapital als nach<br />
Grundsatz I oder nach dem Standardansatz.<br />
Grundsätzlich wird es daher durch die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung zu einer<br />
verstärkten Spreizung der Kreditkonditionen kommen. Gegenüber dem Status quo werden<br />
Kunden mit guter Bonität entlastet, während es bei Kreditnehmern mit schlechterer Bonität<br />
zu deutlichen Mehrbelastungen kommt. Der Differenzierungsgrad der Kreditkonditionen<br />
hängt dabei von den Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer, die an die jeweiligen<br />
Rating-Klassen gekoppelt sind, der Anzahl der internen Bonitätsstufen sowie von der<br />
Besicherung und der Laufzeit der einzelnen Engagements ab.<br />
Herr Prof. Rolfes schloss mit einem Ausblick auf die aus Basel II resultierenden Konsequenzen<br />
für Banken, Kreditnehmer und Aufsicht. Mit den exakteren Methoden der Risikostatusmessung<br />
einher geht eine zunehmende Risikotransparenz im Wettbewerb der Banken sowie eine<br />
risikobewusstere und zeitnähere Kalkulation der Risikoprämien. Eine effiziente Port-<br />
foliosteuerung wird zukünftig durch Ansatz geringerer Risikogewichte bei Kreditnehmern<br />
guter Bonität und Anerkennung einer Vielzahl von Besicherungsformen auch aufsichtsrechtlich<br />
honoriert. Des Weiteren eröffnet sich mit der fortschreitenden Verbreitung und Anerkennung<br />
von Ratings den Banken die Möglichkeit, mit strategischen Beratungsleistungen ein neues<br />
Geschäftsfeld zu erschließen. Auf Seiten der Kreditnehmer wird sich für Unternehmen mit<br />
einer durchschnittlichen Bonität grundsätzlich keine wesentliche Änderung ihrer<br />
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