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Verkaufsgeschäft anwendbaren Kurs („aktueller Börsenpreis“) zuzüglich etwaiger<br />
Stückzinsen für den Zeitraum vom 28.10.2011 bis zum Stückzinstag (jeweils einschließlich).<br />
Stückzinstag ist der zweite Bankarbeitstag (Stuttgart) nach dem Börsentag, an dem ein Anleger<br />
sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, den Ausgabebetrag zuzüglich Stückzinsen<br />
auf das im Kaufantrag angegebene Konto der Emittentin zu überweisen, bzw. an dem das<br />
Angebot des Anlegers auf Erwerb von Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Rahmen des<br />
Öffentlichen Abverkaufs durch die Zahlstelle als Finanzkommissionärin der Emittentin angenommen<br />
wurde. Der Börsentag der Anweisung wird dabei nicht mitgerechnet. Sofern der<br />
Tag der Anweisung kein Börsentag ist, gilt der nächstfolgende Börsentag.<br />
Zahlung Ausgabepreis, Ausgabetag, Lieferung<br />
Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen, für die bis zum 26.10.2011 Kaufanträge gestellt und<br />
zugeteilt wurden, werden voraussichtlich am 28.10.2011 (der „Ausgabetag“) geliefert. Soweit<br />
für Inhaber-Teilschuldverschreibungen nach dem 26.10.2011 Kaufanträge gestellt bzw. Erwerbsangebote<br />
im Öffentlichen Abverkauf abgegeben wurden, erfolgt die Lieferung grundsätzlich<br />
innerhalb von fünf Bankarbeitstagen (Stuttgart) nach Zuteilung bzw. nach Annahme<br />
des Erwerbsangebotes im Öffentlichen Abverkauf.<br />
Für Inhaber-Teilschuldverschreibungen, für die Kaufanträge bei der Emittentin<br />
- ohne Internet-Portal gestellt werden, ist der Kaufantrag erst wirksam mit Zugang des<br />
entsprechenden Ausgabepreises bei der Emittentin auf das im Kaufantrag angegebene<br />
Konto der Emittentin;<br />
- mit Internet-Portal gestellt werden, ist der Ausgabepreis innerhalb von fünf Bankarbeitstagen<br />
(Stuttgart) nach Eingabe der vollständigen Daten im Internet auf das im<br />
Kaufantrag angegebene Konto der Emittentin zu zahlen.<br />
Für Inhaber-Teilschuldverschreibungen, für die die Kaufanträge über die Zeichnungsbox<br />
gestellt wurden, ist der Ausgabepreis nach Zuteilung Zug um Zug gegen Übertragung der<br />
Inhaber-Teilschuldverschreibungen zu zahlen.<br />
Für die Erwerbsangebote, die im Rahmen des Öffentlichen Abverkaufs angenommen wurden,<br />
ist der Ausgabepreis innerhalb von zwei Börsentagen nach Annahme des Erwerbsangebotes<br />
Zug um Zug gegen Übertrag der Inhaber-Teilschuldverschreibungen zu zahlen.<br />
Übernahme<br />
Nach Zuteilung von Kaufanträgen durch die Emittentin wird die Zahlstelle die Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen, für die über die Zeichnungsbox Kaufanträge für Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen gestellt und zugeteilt wurden, im Sinne eines Finanzkommissionärs<br />
für Rechnung der Emittentin übernehmen. Die Zahlstelle wird die Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen, für die Erwerbsangebote im Öffentlichen Abverkauf angenommen<br />
wurden, ebenfalls im Sinne eines Finanzkommissionärs für Rechnung der Emittentin<br />
übernehmen. Im Falle der Zeichnung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen bei der Emittentin<br />
erfolgt die Übernahme ohne Beteiligung der Zahlstelle unmittelbar zwischen Emittentin<br />
und zeichnendem Anleger. Die Zahlstelle hat sich verpflichtet, die übernommenen Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen (betrifft Zeichnung über die Zeichnungsbox bzw. Erwerb im Öffentlichen<br />
Abverkauf) an die zeichnenden bzw. erwerbenden Anleger entsprechend der Zuteilung<br />
bzw. der angenommenen Erwerbsangebote im Öffentlichen Abverkauf über die jeweilige<br />
Depotbank zu übertragen. Die Übertragung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen<br />
durch Einbuchung in das Bankdepot des Anlegers (Lieferung) erfolgt unverzüglich nach Zu-<br />
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