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E - Die Regierung von Niederbayern

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 362<br />

für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule am 24./25. und 26. Mai 2011,<br />

in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien für begründete Ausnahmefälle an mindestens<br />

zwei Tagen.<br />

4. Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden;<br />

der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. <strong>Die</strong> Aufgaben werden zentral gestellt.<br />

5. <strong>Die</strong> Realschulen berichten dem Staatsministerium bis spätestens 10. Juni 2011 auf elektronischem<br />

Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts.<br />

6. <strong>Die</strong> vorläufige Unterrichtsübersicht ist <strong>von</strong> den staatlichen Realschulen bis spätestens 16. Mai 2011<br />

dem Staatsministerium in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.<br />

Erhard<br />

Ministerialdirektor<br />

StAnz 2010 Nr. 14<br />

KWMBeibl Nr. 7*/2010, S. 87: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/07/beiblatt/beiblatt.html#_Toc258309148<br />

Änderung der Bekanntmachung zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen<br />

für das Schuljahr 2011/2012<br />

hier: Termin des Probeunterrichts<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 1. Juni 2010 Az.: V.2-5 S 6301-5.37 850<br />

<strong>Die</strong> Bekanntmachung zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr<br />

2011/2012 vom 29. März 2010 (KWMBeibl S. 87*, StAnz Nr. 14) wird wie folgt geändert:<br />

Der unter Nr. 3a genannte Zeitraum des Probeunterrichts wird geändert. Der Probeunterricht für Schüler<br />

der Grundschule für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule (soweit ein solcher erforderlich<br />

ist) findet am 17./18. und 19. Mai 2011 statt.<br />

Erhard<br />

Ministerialdirektor<br />

StAnz 2010 Nr. 24<br />

KWMBeibl Nr. 12*/2010, S. 142: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/12/beiblatt/beiblatt.html#_Aenderung<br />

Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule)<br />

zum Schuljahr 2011/2012<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 5. März 2010 Az.: VII.6-5 S 9610-6-7.12 028<br />

1. <strong>Die</strong> Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in<br />

der Zeit vom 21. Februar bis 4. März 2011 entgegengenommen.<br />

2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die<br />

Klassen in Teilzeitform.

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