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Melange No15

Melange No15 - Das Magazin im Süden Bayerns

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gerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen,<br />

einschließlich der EDV<br />

6. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen<br />

7. Grundsteuern<br />

8. Betriebliche Lizenzgebühren<br />

9. Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben<br />

10. Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen<br />

der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen<br />

11. Kosten für Auszubildende<br />

12. Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld<br />

erfasst sind, werden pauschal mit 10 Prozent der<br />

Fixkosten der Ziffern 1 bis 10 gefördert. Lebenshaltungskosten<br />

oder ein Unternehmerlohn sind nicht förderfähig.<br />

13. Um der besonderen Betroffenheit der Reisebüros angemessen<br />

Rechnung zu tragen, sind auch Provisionen, die Inhaber von Reisebüros<br />

den Reiseveranstaltern aufgrund Corona-bedingter Stornierungen<br />

zurückgezahlt haben, den Fixkosten nach Nr. 1 bis 12<br />

gleichgestellt.<br />

Hinweis: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der tatsächliche Umsatz<br />

höher war als bei Antragstellung erwartet wurde und ist in Folge<br />

dessen zu viel Überbrückungshilfe ausgezahlt worden, muss diese zurückgezahlt<br />

werden.<br />

5. Wer stellt den Antrag auf Überbrückungshilfe ?<br />

Der Antrag auf Überbrückungshilfe kann ausschließlich durch einen<br />

Steuerberater, Wirtschafsprüfer oder vereidigten Buchprüfer im Auftrag<br />

des Mandanten gestellt werden. Die Antragstellung sowie das<br />

Einreichen der erforderlichen Unterlagen erfolgt elektronisch. Die<br />

Entscheidung über die Bewilligung ist Aufgabe der Bewilligungsstellen<br />

der Bundesländer. Ein Rechtsanspruch auf die Überbrückungshilfe<br />

besteht nicht.<br />

Dr. Ralf Erich Schauer, Steuerberater<br />

Alle bisher aufgeführten Positionen mit Ausnahme der Kosten für<br />

Hygienemaßnahmen müssen vor dem 01. März 2020 begründet worden<br />

sein.<br />

Hinweis: Lebenshaltungskosten, private Mieten, ein Unternehmerlohn<br />

sowie Zahlungen an verbundene Unternehmen sind nicht förderfähig.<br />

4. In welcher Höhe wird gefördert ?<br />

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil der Fixkosten, abhängig<br />

von der Intensität des Umsatzseinbruchs im Fördermonat im Vergleich<br />

zum Vorjahresmonat:<br />

Umsatzeinbruch mehr als 70 % – Erstattung der Fixkosten zu 80 %<br />

Umsatzeinbruch zw. 70 % und 50 % – Erstattung der Fixkosten zu 50 %<br />

Umsatzeinbruch unter 50 % bis 40 % – Erstattung der Fixkosten zu 40 %<br />

Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen.<br />

Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger<br />

als 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe<br />

für den jeweiligen Fördermonat.<br />

Die maximale Förderung beträgt 50.000 EUR pro Monat. Bei Unternehmen<br />

bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag<br />

3.000 EUR pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten<br />

5.000 EUR pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für<br />

kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten<br />

werden. Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.<br />

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