Melange No15
Melange No15 - Das Magazin im Süden Bayerns
Melange No15 - Das Magazin im Süden Bayerns
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
gerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen,<br />
einschließlich der EDV<br />
6. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen<br />
7. Grundsteuern<br />
8. Betriebliche Lizenzgebühren<br />
9. Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben<br />
10. Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen<br />
der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen<br />
11. Kosten für Auszubildende<br />
12. Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld<br />
erfasst sind, werden pauschal mit 10 Prozent der<br />
Fixkosten der Ziffern 1 bis 10 gefördert. Lebenshaltungskosten<br />
oder ein Unternehmerlohn sind nicht förderfähig.<br />
13. Um der besonderen Betroffenheit der Reisebüros angemessen<br />
Rechnung zu tragen, sind auch Provisionen, die Inhaber von Reisebüros<br />
den Reiseveranstaltern aufgrund Corona-bedingter Stornierungen<br />
zurückgezahlt haben, den Fixkosten nach Nr. 1 bis 12<br />
gleichgestellt.<br />
Hinweis: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der tatsächliche Umsatz<br />
höher war als bei Antragstellung erwartet wurde und ist in Folge<br />
dessen zu viel Überbrückungshilfe ausgezahlt worden, muss diese zurückgezahlt<br />
werden.<br />
5. Wer stellt den Antrag auf Überbrückungshilfe ?<br />
Der Antrag auf Überbrückungshilfe kann ausschließlich durch einen<br />
Steuerberater, Wirtschafsprüfer oder vereidigten Buchprüfer im Auftrag<br />
des Mandanten gestellt werden. Die Antragstellung sowie das<br />
Einreichen der erforderlichen Unterlagen erfolgt elektronisch. Die<br />
Entscheidung über die Bewilligung ist Aufgabe der Bewilligungsstellen<br />
der Bundesländer. Ein Rechtsanspruch auf die Überbrückungshilfe<br />
besteht nicht.<br />
Dr. Ralf Erich Schauer, Steuerberater<br />
Alle bisher aufgeführten Positionen mit Ausnahme der Kosten für<br />
Hygienemaßnahmen müssen vor dem 01. März 2020 begründet worden<br />
sein.<br />
Hinweis: Lebenshaltungskosten, private Mieten, ein Unternehmerlohn<br />
sowie Zahlungen an verbundene Unternehmen sind nicht förderfähig.<br />
4. In welcher Höhe wird gefördert ?<br />
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil der Fixkosten, abhängig<br />
von der Intensität des Umsatzseinbruchs im Fördermonat im Vergleich<br />
zum Vorjahresmonat:<br />
Umsatzeinbruch mehr als 70 % – Erstattung der Fixkosten zu 80 %<br />
Umsatzeinbruch zw. 70 % und 50 % – Erstattung der Fixkosten zu 50 %<br />
Umsatzeinbruch unter 50 % bis 40 % – Erstattung der Fixkosten zu 40 %<br />
Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen.<br />
Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger<br />
als 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe<br />
für den jeweiligen Fördermonat.<br />
Die maximale Förderung beträgt 50.000 EUR pro Monat. Bei Unternehmen<br />
bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag<br />
3.000 EUR pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten<br />
5.000 EUR pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für<br />
kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten<br />
werden. Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.<br />
79