Altenwohn- und Pflegeheime sowie ... - Burgenland.at
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<strong>Burgenland</strong> ALTENWOHN- <strong>und</strong> PFLEGEHEIME 2006<br />
Von der Aufnahme bis zur<br />
Zahlung<br />
Für die Aufnahme in ein Heim ist<br />
das Einverständnis der/des<br />
Betroffenen erforderlich. Anmelde-,<br />
Einschreibe- oder<br />
Aufnahmegebühren dürfen nicht in<br />
Rechnung gestellt werden.<br />
Vor dem Vertragsabschluss muss<br />
das Heim die/den<br />
AufnahmewerberIn informieren<br />
über: Leistungen <strong>und</strong> Entgelte, die<br />
Rechte <strong>und</strong> Pflichten, Ausst<strong>at</strong>tung,<br />
Hausordnung.<br />
Jeder Bewohner h<strong>at</strong> ein Recht auf<br />
einen schriftlichen Vertrag <strong>und</strong> auf<br />
Ausfertigung einer Kopie. Im Vertrag<br />
dürfen gesetzlich verankerte Rechte<br />
nicht eingeschränkt werden.<br />
Das Heim muss die erbrachten<br />
Leistungen laufend<br />
dokumentieren. In die<br />
Dokument<strong>at</strong>ion besteht<br />
Einsichtsrecht – auch für<br />
Auskunftsberechtigte. Ebenso sind<br />
mündlich Auskünfte zu erteilen.<br />
Die Leistungen werden in Form<br />
eines Gr<strong>und</strong>betreuungsentgeltes<br />
<strong>und</strong> eines Pflegeentgeltes<br />
verrechnet.<br />
Eine Unterbringung auf Kosten der<br />
Sozialhilfe ist möglich.<br />
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