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Altenwohn- und Pflegeheime sowie ... - Burgenland.at

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<strong>Burgenland</strong> ALTENWOHN- <strong>und</strong> PFLEGEHEIME 2006<br />

Von der Aufnahme bis zur<br />

Zahlung<br />

Für die Aufnahme in ein Heim ist<br />

das Einverständnis der/des<br />

Betroffenen erforderlich. Anmelde-,<br />

Einschreibe- oder<br />

Aufnahmegebühren dürfen nicht in<br />

Rechnung gestellt werden.<br />

Vor dem Vertragsabschluss muss<br />

das Heim die/den<br />

AufnahmewerberIn informieren<br />

über: Leistungen <strong>und</strong> Entgelte, die<br />

Rechte <strong>und</strong> Pflichten, Ausst<strong>at</strong>tung,<br />

Hausordnung.<br />

Jeder Bewohner h<strong>at</strong> ein Recht auf<br />

einen schriftlichen Vertrag <strong>und</strong> auf<br />

Ausfertigung einer Kopie. Im Vertrag<br />

dürfen gesetzlich verankerte Rechte<br />

nicht eingeschränkt werden.<br />

Das Heim muss die erbrachten<br />

Leistungen laufend<br />

dokumentieren. In die<br />

Dokument<strong>at</strong>ion besteht<br />

Einsichtsrecht – auch für<br />

Auskunftsberechtigte. Ebenso sind<br />

mündlich Auskünfte zu erteilen.<br />

Die Leistungen werden in Form<br />

eines Gr<strong>und</strong>betreuungsentgeltes<br />

<strong>und</strong> eines Pflegeentgeltes<br />

verrechnet.<br />

Eine Unterbringung auf Kosten der<br />

Sozialhilfe ist möglich.<br />

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