Altenwohn- und Pflegeheime sowie ... - Burgenland.at
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<strong>Burgenland</strong> ALTENWOHN- <strong>und</strong> PFLEGEHEIME 2006<br />
Heimvertrag<br />
MIT DER AUFNAHME IN EIN HEIM ENTSTEHT EINE<br />
RECHTS-BEZIEHUNG.<br />
Der Vertrag <strong>und</strong> seine Anlagen sind ein Teil der<br />
Qualitätssicherung<br />
BewohnerInnen haben ein<br />
Recht auf Abschluss eines<br />
schriftlichen Vertrages <strong>und</strong><br />
auf Ausfertigung einer Kopie.<br />
Vertragsfreiheit in Form <strong>und</strong><br />
Inhalt<br />
Der Inhalt des Rechtsgeschäftes<br />
kann von den Vertragsparteien<br />
beliebig festgelegt werden,<br />
soweit nicht gegen geltendes<br />
Recht (insb. das Heimvertragsgesetz)<br />
verstoßen wird. Bestimmungen,<br />
die gegen ein Gesetz<br />
oder gegen die guten Sitten<br />
verstoßen, sind rechtlich<br />
unwirksam.<br />
Schriftform<br />
Aufgr<strong>und</strong> des vom Heimvertragsgesetz<br />
vorgegebenen<br />
notwendigen Inhalts bedarf der<br />
Heimvertrag der Schriftform.<br />
Standardverträge<br />
Die meisten Heime verwenden<br />
Standardverträge. Wer mit einem<br />
solchen Mustervertrag nicht<br />
einverstanden ist, kann den<br />
Heimträger n<strong>at</strong>ürlich fragen, ob<br />
einzelne Punkte gestrichen,<br />
geändert oder hinzugefügt<br />
werden können. Das heißt, dass<br />
ein vorgedruckter Vertrag<br />
durchaus kein Dokument ist, an<br />
dem die AufnahmewerberInnen<br />
nichts mehr ändern dürfen.<br />
Verträge sind von der Übereinstimmung<br />
beider Vertragspartner<br />
abhängig. Sie müssen<br />
durchaus nicht alles<br />
akzeptieren. Dies wird allerdings<br />
nicht immer leicht sein, da ein<br />
Träger gleiche Verträge mit allen<br />
AufnahmewerberInnen abschließen<br />
möchte. Auch die<br />
angebotenen Leistungen sind<br />
aus diesem Gr<strong>und</strong> selten<br />
Verhandlungssache.<br />
Vertragsprüfung<br />
Das Heim ist verpflichtet, ausschließlich<br />
Verträge abzuschließen,<br />
deren Vertragsinhalt<br />
den gesetzlichen Mindestanforderungen<br />
entspricht. Die<br />
Aufsichtsbehörde (Abt. 6) prüft<br />
die standardisierten Vertragstexte.<br />
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