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Altenwohn- und Pflegeheime sowie ... - Burgenland.at

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<strong>Burgenland</strong> ALTENWOHN- <strong>und</strong> PFLEGEHEIME 2006<br />

Heimvertrag<br />

MIT DER AUFNAHME IN EIN HEIM ENTSTEHT EINE<br />

RECHTS-BEZIEHUNG.<br />

Der Vertrag <strong>und</strong> seine Anlagen sind ein Teil der<br />

Qualitätssicherung<br />

BewohnerInnen haben ein<br />

Recht auf Abschluss eines<br />

schriftlichen Vertrages <strong>und</strong><br />

auf Ausfertigung einer Kopie.<br />

Vertragsfreiheit in Form <strong>und</strong><br />

Inhalt<br />

Der Inhalt des Rechtsgeschäftes<br />

kann von den Vertragsparteien<br />

beliebig festgelegt werden,<br />

soweit nicht gegen geltendes<br />

Recht (insb. das Heimvertragsgesetz)<br />

verstoßen wird. Bestimmungen,<br />

die gegen ein Gesetz<br />

oder gegen die guten Sitten<br />

verstoßen, sind rechtlich<br />

unwirksam.<br />

Schriftform<br />

Aufgr<strong>und</strong> des vom Heimvertragsgesetz<br />

vorgegebenen<br />

notwendigen Inhalts bedarf der<br />

Heimvertrag der Schriftform.<br />

Standardverträge<br />

Die meisten Heime verwenden<br />

Standardverträge. Wer mit einem<br />

solchen Mustervertrag nicht<br />

einverstanden ist, kann den<br />

Heimträger n<strong>at</strong>ürlich fragen, ob<br />

einzelne Punkte gestrichen,<br />

geändert oder hinzugefügt<br />

werden können. Das heißt, dass<br />

ein vorgedruckter Vertrag<br />

durchaus kein Dokument ist, an<br />

dem die AufnahmewerberInnen<br />

nichts mehr ändern dürfen.<br />

Verträge sind von der Übereinstimmung<br />

beider Vertragspartner<br />

abhängig. Sie müssen<br />

durchaus nicht alles<br />

akzeptieren. Dies wird allerdings<br />

nicht immer leicht sein, da ein<br />

Träger gleiche Verträge mit allen<br />

AufnahmewerberInnen abschließen<br />

möchte. Auch die<br />

angebotenen Leistungen sind<br />

aus diesem Gr<strong>und</strong> selten<br />

Verhandlungssache.<br />

Vertragsprüfung<br />

Das Heim ist verpflichtet, ausschließlich<br />

Verträge abzuschließen,<br />

deren Vertragsinhalt<br />

den gesetzlichen Mindestanforderungen<br />

entspricht. Die<br />

Aufsichtsbehörde (Abt. 6) prüft<br />

die standardisierten Vertragstexte.<br />

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