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ab € 720 - Pensionistenverband Oberösterreich

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Die Arbeiterkammer informiert<br />

Was verrechnet werden darf, wo Sie aufpassen sollten<br />

Sind Ihre Betriebskosten zu hoch?<br />

Wenn dieser Tage die<br />

Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnungen<br />

in den Briefkästen landen,<br />

fragen sich viele Mieter/-innen<br />

und Wohnungseigentümer/innen,<br />

ob alles korrekt<br />

<strong>ab</strong>gerechnet worden ist.<br />

Wir meinen: Vertrauen ist gut,<br />

Kontrolle ist besser.<br />

Überhöhte Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnungen<br />

sind leider keine Seltenheit. Ein kontrollierender<br />

Blick auf die Ausg<strong>ab</strong>en- und<br />

Einnahmenaufstellung kann sich also lohnen.<br />

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten,<br />

wenn in einem Mietshaus Eigentümer<br />

und Hausverwaltung oder auch nur die<br />

Hausverwaltung gewechselt h<strong>ab</strong>en. Auch<br />

wenn die Betriebskosten gegenüber dem<br />

Vorjahr stark gestiegen sind, sollten Sie genauer<br />

hinschauen. Manchmal gibt es <strong>ab</strong>er<br />

auch eine plausible Erklärung: Für zusätzliche<br />

Kosten kann etwa ein neu eingebauter<br />

Lift sorgen.<br />

Durchschnitt als Richtwert<br />

Als Richtwert können Mieter/-innen<br />

und Wohnungseigentümer/-innen die<br />

durchschnittliche Höhe der Betriebskosten<br />

heranziehen. Für Mietwohnungen lagen<br />

die durchschnittlichen Betriebskosten<br />

im Bundesland <strong>Oberösterreich</strong> voriges Jahr<br />

bei 1,50 Euro pro Quadratmeter, für Eigentumswohnungen<br />

lagen sie bei 1,61 Euro pro<br />

Quadratmeter. Wenn Ihre Betriebskosten<br />

von diesen Werten auffällig <strong>ab</strong>weichen, rät<br />

die Arbeiterkammer, die Abrechnung vorsichtshalber<br />

zu kontrollieren.<br />

Keinesfalls zu den Betriebskosten zählen<br />

Ausg<strong>ab</strong>en für Reparatur- und Erhaltungsarbeiten.<br />

Auch Zusatzversicherungen wie zum Beispiel<br />

Versicherungen gegen Sturmschaden,<br />

Glasbruch oder Hagel, die ohne Zustimmung<br />

einer Mehrheit der Mieterinnen und Mieter <strong>ab</strong>geschlossen<br />

worden sind, dürfen nicht verrech-<br />

Info-Box<br />

Was sicher nicht verrechnet werden darf<br />

Betriebskosten: Kontrolle kann sich lohnen.<br />

Ist etwas unklar, h<strong>ab</strong>en Sie jedenfalls das<br />

Recht auf Belegeinsicht bei der Hausverwaltung.<br />

Die Einsichtnahme muss ohne größeren<br />

Aufwand und über einen ausreichenden<br />

Zeitraum möglich sein. Ort und Zeit der<br />

Einsichtnahme müssen in der Abrechnung<br />

vermerkt sein. Kopien sind vom Mieter/von<br />

der Mieterin zu bezahlen. Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnungen<br />

können in der Regel binnen einer<br />

Frist von drei Jahren bestritten werden.<br />

Aber Achtung: Die Hausverwaltung muss<br />

die Belege nur bis spätestens sechs Monate<br />

nach der Abrechnung herausrücken!<br />

net werden. Ebenfalls nicht zu den Betriebskosten<br />

gerechnet werden dürfen Kosten für das<br />

Kaminschleifen, Kosten für die Schneeräumung<br />

als Extraposten zum Hausbesorgerentgelt oder<br />

Entrümpelungskosten für Sachen, die dem Vermieter/der<br />

Vermieterin oder einzelnen Mietern/innen<br />

zugeordnet werden können.<br />

Anders verhält es sich bei Genossenschaftswohnungen:<br />

Deren Mieter/-innen<br />

müssen binnen sechs Monaten Einspruch<br />

erheben, anderenfalls gilt die Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnung<br />

als anerkannt.<br />

Was sind Betriebskosten?<br />

Zu den Betriebskosten zählen unter anderem:<br />

die Kosten für die Versorgung des Hauses<br />

mit Wasser sowie die Kosten, die für eine vorschriftsmäßige<br />

Überprüfung der Versorgung<br />

anfallen, nicht jedoch Wasser- und Kanalanschlusskosten<br />

oder Kosten für die Behebung<br />

von Rohrbrüchen. Die Kosten für die Beleuchtung<br />

des allgemeinen Teiles der Hauses, nicht<br />

jedoch die Kosten für die Behebung von Schäden<br />

an elektrischen Leitungen. Die Kosten für<br />

Feuerversicherung, Haftpflicht- und Leitungswasserschadenversicherung.<br />

Und natürlich<br />

die Kosten für die Hausverwaltung.<br />

Im Internet finden Sie auf www.ak-kon<br />

sumenten.info beim Thema Bauen & Wohnen<br />

eine detaillierte Auflistung jener Posten,<br />

die den Betriebskosten zugerechnet<br />

werden dürfen.

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