ab € 720 - Pensionistenverband Oberösterreich
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Die Arbeiterkammer informiert<br />
Was verrechnet werden darf, wo Sie aufpassen sollten<br />
Sind Ihre Betriebskosten zu hoch?<br />
Wenn dieser Tage die<br />
Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnungen<br />
in den Briefkästen landen,<br />
fragen sich viele Mieter/-innen<br />
und Wohnungseigentümer/innen,<br />
ob alles korrekt<br />
<strong>ab</strong>gerechnet worden ist.<br />
Wir meinen: Vertrauen ist gut,<br />
Kontrolle ist besser.<br />
Überhöhte Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnungen<br />
sind leider keine Seltenheit. Ein kontrollierender<br />
Blick auf die Ausg<strong>ab</strong>en- und<br />
Einnahmenaufstellung kann sich also lohnen.<br />
Besondere Aufmerksamkeit ist geboten,<br />
wenn in einem Mietshaus Eigentümer<br />
und Hausverwaltung oder auch nur die<br />
Hausverwaltung gewechselt h<strong>ab</strong>en. Auch<br />
wenn die Betriebskosten gegenüber dem<br />
Vorjahr stark gestiegen sind, sollten Sie genauer<br />
hinschauen. Manchmal gibt es <strong>ab</strong>er<br />
auch eine plausible Erklärung: Für zusätzliche<br />
Kosten kann etwa ein neu eingebauter<br />
Lift sorgen.<br />
Durchschnitt als Richtwert<br />
Als Richtwert können Mieter/-innen<br />
und Wohnungseigentümer/-innen die<br />
durchschnittliche Höhe der Betriebskosten<br />
heranziehen. Für Mietwohnungen lagen<br />
die durchschnittlichen Betriebskosten<br />
im Bundesland <strong>Oberösterreich</strong> voriges Jahr<br />
bei 1,50 Euro pro Quadratmeter, für Eigentumswohnungen<br />
lagen sie bei 1,61 Euro pro<br />
Quadratmeter. Wenn Ihre Betriebskosten<br />
von diesen Werten auffällig <strong>ab</strong>weichen, rät<br />
die Arbeiterkammer, die Abrechnung vorsichtshalber<br />
zu kontrollieren.<br />
Keinesfalls zu den Betriebskosten zählen<br />
Ausg<strong>ab</strong>en für Reparatur- und Erhaltungsarbeiten.<br />
Auch Zusatzversicherungen wie zum Beispiel<br />
Versicherungen gegen Sturmschaden,<br />
Glasbruch oder Hagel, die ohne Zustimmung<br />
einer Mehrheit der Mieterinnen und Mieter <strong>ab</strong>geschlossen<br />
worden sind, dürfen nicht verrech-<br />
Info-Box<br />
Was sicher nicht verrechnet werden darf<br />
Betriebskosten: Kontrolle kann sich lohnen.<br />
Ist etwas unklar, h<strong>ab</strong>en Sie jedenfalls das<br />
Recht auf Belegeinsicht bei der Hausverwaltung.<br />
Die Einsichtnahme muss ohne größeren<br />
Aufwand und über einen ausreichenden<br />
Zeitraum möglich sein. Ort und Zeit der<br />
Einsichtnahme müssen in der Abrechnung<br />
vermerkt sein. Kopien sind vom Mieter/von<br />
der Mieterin zu bezahlen. Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnungen<br />
können in der Regel binnen einer<br />
Frist von drei Jahren bestritten werden.<br />
Aber Achtung: Die Hausverwaltung muss<br />
die Belege nur bis spätestens sechs Monate<br />
nach der Abrechnung herausrücken!<br />
net werden. Ebenfalls nicht zu den Betriebskosten<br />
gerechnet werden dürfen Kosten für das<br />
Kaminschleifen, Kosten für die Schneeräumung<br />
als Extraposten zum Hausbesorgerentgelt oder<br />
Entrümpelungskosten für Sachen, die dem Vermieter/der<br />
Vermieterin oder einzelnen Mietern/innen<br />
zugeordnet werden können.<br />
Anders verhält es sich bei Genossenschaftswohnungen:<br />
Deren Mieter/-innen<br />
müssen binnen sechs Monaten Einspruch<br />
erheben, anderenfalls gilt die Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnung<br />
als anerkannt.<br />
Was sind Betriebskosten?<br />
Zu den Betriebskosten zählen unter anderem:<br />
die Kosten für die Versorgung des Hauses<br />
mit Wasser sowie die Kosten, die für eine vorschriftsmäßige<br />
Überprüfung der Versorgung<br />
anfallen, nicht jedoch Wasser- und Kanalanschlusskosten<br />
oder Kosten für die Behebung<br />
von Rohrbrüchen. Die Kosten für die Beleuchtung<br />
des allgemeinen Teiles der Hauses, nicht<br />
jedoch die Kosten für die Behebung von Schäden<br />
an elektrischen Leitungen. Die Kosten für<br />
Feuerversicherung, Haftpflicht- und Leitungswasserschadenversicherung.<br />
Und natürlich<br />
die Kosten für die Hausverwaltung.<br />
Im Internet finden Sie auf www.ak-kon<br />
sumenten.info beim Thema Bauen & Wohnen<br />
eine detaillierte Auflistung jener Posten,<br />
die den Betriebskosten zugerechnet<br />
werden dürfen.