BDS_Aktuell_Nr70.qxd (Page 1) - Regenta Verlag
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Mitglieder<br />
die zwei - Buchführung & Beratung<br />
Wegfall der Lohnsteuerkarte<br />
Norderstedt (em) Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter sind verpflichtet,<br />
für die Abrechnung ihrer Löhne<br />
und Gehälter jährlich eine Lohnsteuerkarte<br />
im Unternehmen einzureichen.<br />
Nach jahrelanger Diskussion sind<br />
jetzt die rechtlichen Voraussetzungen<br />
zur Abschaffung der Papier-<br />
Lohnsteuerkarte geschaffen worden.<br />
Ab 2012 sollen die Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />
(Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit,<br />
Freibeträge)<br />
durch den Arbeitgeber elektronisch<br />
abgefragt werden. Für das<br />
Jahr 2010 wurde letztmalig<br />
eine Lohn-<br />
steuerkarte in Papierform erstellt.<br />
Bis zur Einführung des elektronischen<br />
Verfahrens in 2012 sind für<br />
das Jahr 2011 folgende Übergangsvorschriften<br />
notwendig: Die Lohnsteuerkarte<br />
2010 behält einschließlich<br />
der eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />
über das Jahr<br />
2010 hinaus weiter ihre Gültigkeit.<br />
Um Änderungen vornehmen zu lassen,<br />
kann die Herausgabe der Lohnsteuerkarte<br />
2010 nach wie vor vom<br />
Arbeitnehmer verlangt werden. Für<br />
alle Änderungen auf der Lohnsteuerkarte<br />
ist ausschließlich das Finanzamt<br />
zuständig. Die Gemeinden verlieren<br />
ihre Zuständigkeit. Solange<br />
die lohnsteuerrechtlichen Verhältnisse<br />
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
den Eintragungen auf der<br />
Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin entsprechen,<br />
brauchen keine weiteren<br />
Schritte unternommen<br />
zu werden.<br />
Weitere Informationen<br />
erhalten Interessierte<br />
bei „die zwei - Buchführung<br />
& Beratung“<br />
unter Tel. 040 - 51 32<br />
40 50.