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Mitglieder<br />

die zwei - Buchführung & Beratung<br />

Wegfall der Lohnsteuerkarte<br />

Norderstedt (em) Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter sind verpflichtet,<br />

für die Abrechnung ihrer Löhne<br />

und Gehälter jährlich eine Lohnsteuerkarte<br />

im Unternehmen einzureichen.<br />

Nach jahrelanger Diskussion sind<br />

jetzt die rechtlichen Voraussetzungen<br />

zur Abschaffung der Papier-<br />

Lohnsteuerkarte geschaffen worden.<br />

Ab 2012 sollen die Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

(Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit,<br />

Freibeträge)<br />

durch den Arbeitgeber elektronisch<br />

abgefragt werden. Für das<br />

Jahr 2010 wurde letztmalig<br />

eine Lohn-<br />

steuerkarte in Papierform erstellt.<br />

Bis zur Einführung des elektronischen<br />

Verfahrens in 2012 sind für<br />

das Jahr 2011 folgende Übergangsvorschriften<br />

notwendig: Die Lohnsteuerkarte<br />

2010 behält einschließlich<br />

der eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

über das Jahr<br />

2010 hinaus weiter ihre Gültigkeit.<br />

Um Änderungen vornehmen zu lassen,<br />

kann die Herausgabe der Lohnsteuerkarte<br />

2010 nach wie vor vom<br />

Arbeitnehmer verlangt werden. Für<br />

alle Änderungen auf der Lohnsteuerkarte<br />

ist ausschließlich das Finanzamt<br />

zuständig. Die Gemeinden verlieren<br />

ihre Zuständigkeit. Solange<br />

die lohnsteuerrechtlichen Verhältnisse<br />

der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

den Eintragungen auf der<br />

Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin entsprechen,<br />

brauchen keine weiteren<br />

Schritte unternommen<br />

zu werden.<br />

Weitere Informationen<br />

erhalten Interessierte<br />

bei „die zwei - Buchführung<br />

& Beratung“<br />

unter Tel. 040 - 51 32<br />

40 50.

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