Amtsblatt der Stadt Bad Berka - Kurstadt Bad Berka
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INHALTSVERZEICHNIS<br />
Wichtiges auf einen Blick S. 2<br />
Amtlicher Teil S. 3 - 4<br />
Nichtamtlicher Teil S. 4 - 12<br />
- Allgemeines S. 4 - 7<br />
- Tipps und Termine S. 7 - 11<br />
- Geburtstagsglückwünsche S. 11 - 12<br />
Amtlicher Teil<br />
Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse des<br />
Haupt- und Finanzausschusses <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong><br />
<strong>Berka</strong><br />
8. HFA-Sitzung am 08.02.2010<br />
Beschluss-Nr. 46-8/2010<br />
Studie zum Umbau eines Blocks im Wohngebiet Solesmeser Straße<br />
Der Sanierungsausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen,<br />
die entsprechenden För<strong>der</strong>möglichkeiten für den Wohnblock Solesmeser<br />
Straße 12 - 18 zu ermitteln.<br />
Beschluss-Nr. 47-8/2010<br />
Gewährung von Städteför<strong>der</strong>mitteln für das Gebäude Am Markt 5<br />
Beschluss-Nr. 48-8/2010<br />
Bestätigung und Verwendung des Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr<br />
01.01.2007 bis 31.12.2007 des Eigenbetriebes Kommunale<br />
Wohnungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
Der Werkausschuss empfiehlt dem <strong>Stadt</strong>rat, die Bestätigung und Verwendung<br />
des geprüften Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr<br />
01.01.2007 bis 31.12.2007.<br />
Der entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 524.176,26 EUR wird<br />
als Verlustvortrag in das Wirtschaftsjahr 2008 übernommen.<br />
Beschluss-Nr. 49-8/2010<br />
Entlastung <strong>der</strong> Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2007<br />
bis 31.12.2007 des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungen <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
Der Werkausschuss empfiehlt dem <strong>Stadt</strong>rat nach dem vorgelegten geprüften<br />
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2007 bis<br />
31.12.2007 die Entlastung <strong>der</strong> Werkleitung.<br />
Beschluss-Nr. 50-8/2010<br />
Beauftragung von Planungsleistungen Kita „Pusteblume“, Tannroda<br />
Der HFA beschließt die Beauftragung des Architekturbüros Hilse mit<br />
Planungsleistungen für das Gebäude Kita „Pusteblume“ in Tannroda.<br />
Die Auftragssumme beträgt 16.024,84 EUR für die Leistungsphasen<br />
1 - 8, welche aus <strong>der</strong> Kostenstelle 4642.9401 im Haushaltsjahr 2010<br />
finanziert werden soll.<br />
Beschluss-Nr. 51-8/2010<br />
Auftragsvergabe Anbau KITA „Am Adelsberg“ - Los Stahlbauarbeiten<br />
Der HFA beschließt, o.g. Bauleistungen an folgende Firma zu vergeben:<br />
Metallbau und Bauschlosserei Karl Buchspies<br />
August-Ludwig-Straße 64<br />
99444 Hochdorf<br />
Angebotshöhe: 18.347,42 EUR<br />
Kostenstelle: 4641/9400<br />
Beschluss-Nr. 52-8/2010<br />
Beauftragung von Planungsleistungen Zielplanung Sportplatzgelände<br />
Der HFA beschließt die Beauftragung des Büros Casparius Consulting<br />
& Management in 99084 Erfurt mit Planungsleistungen für das Sportplatzgelände<br />
in <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>. Die Auftragssumme beträgt 24.990 EUR<br />
brutto, welche aus <strong>der</strong> Kostenstelle 5600.9405 im Haushaltsjahr 2010<br />
finanziert werden soll.<br />
Beschluss-Nr. 53-8/2010<br />
- 3- 6. März 2010 – <strong>Amtsblatt</strong> 3/2010<br />
Baumkontrollen im belaubten und unbelaubten Zustand Gemarkung<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> und Ortsteile<br />
Der HFA beschließt, die fälligen Baumkontrollen im belaubten und<br />
unbelaubten Zustand an die Fa. Brandenburg, Baum- und Forstdienst,<br />
Erfurt zu einem Angebotspreis von 9.377,20 EUR (Brutto) zu vergeben.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 18.02.2010<br />
gez. Thomas Liebetrau<br />
Bürgermeister<br />
Amtsgericht Weimar<br />
Geschäftsnummer K 95/09<br />
Beschluss<br />
Das im<br />
Grundbuch von Tannroda, Blatt 1110, Grundbuchamt Weimar eingetragene<br />
Grundeigentum<br />
lfd. Nr. 1 Gemarkung Tannroda<br />
Flur 2 Flurstück 37117, Harthstr. 2,4,6 zu 3.196 qm<br />
soll am<br />
Mittwoch, 21.04.2010, 09:30 Uhr<br />
Saal 26, Ernst-Kohl-Straße 23a<br />
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />
Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt <strong>der</strong> festgesetzte Verkehrswert:<br />
Blatt 1110 lfd. Nr. 1 68.000 EUR<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich o<strong>der</strong> erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />
eingetragen, muss <strong>der</strong> Berechtigte es anmelden,<br />
bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffor<strong>der</strong>t und<br />
es glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger wi<strong>der</strong>spricht, an<strong>der</strong>nfalls<br />
wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach<br />
dem Anspruch <strong>der</strong> Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt.<br />
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
<strong>der</strong> Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen<br />
und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />
kann dies auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Geschäftsstelle erklären.<br />
Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums o<strong>der</strong> seines<br />
Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhin<strong>der</strong>n, kann das Verfahren aufheben<br />
o<strong>der</strong> einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Versäumt er dies, tritt für ihn <strong>der</strong> Versteigerungserlös anstelle des<br />
Grundeigentums o<strong>der</strong> seines Zubehörs.<br />
Weimar, den 05.02.2010<br />
gez. Markwardt<br />
Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt:<br />
99423 Weimar, 19.02.2010<br />
Jahn, Justizsekretärin<br />
Urkundsbeamter <strong>der</strong> Geschäftsstelle - Siegel -<br />
Amtsgericht Weimar<br />
Geschäftsnummer K 96/09<br />
Beschluss<br />
Das im<br />
Grundbuch von Tannroda, Blatt 1040, Grundbuchamt Weimar eingetragene<br />
Grundeigentum<br />
lfd. Nr. 1 Gemarkung Tannroda<br />
Flur 3 Flurstück 228, Rudolstädter Str. 7 zu 118<br />
qm<br />
soll am<br />
Mittwoch, 21.04.2010, 09:30 Uhr<br />
Saal 26, Ernst-Kohl-Straße 23a<br />
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />
Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt <strong>der</strong> festgesetzte Verkehrswert:<br />
Blatt 1040 lfd. Nr. 1 88.000 EUR<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich o<strong>der</strong> erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />
eingetragen, muss <strong>der</strong> Berechtigte es anmelden,<br />
bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffor<strong>der</strong>t und<br />
es glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger wi<strong>der</strong>spricht, an<strong>der</strong>nfalls<br />
wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach<br />
dem Anspruch <strong>der</strong> Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt.