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Amtsblatt der Stadt Bad Berka - Kurstadt Bad Berka

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INHALTSVERZEICHNIS<br />

Wichtiges auf einen Blick S. 2<br />

Amtlicher Teil S. 3 - 4<br />

Nichtamtlicher Teil S. 4 - 12<br />

- Allgemeines S. 4 - 7<br />

- Tipps und Termine S. 7 - 11<br />

- Geburtstagsglückwünsche S. 11 - 12<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse des<br />

Haupt- und Finanzausschusses <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong><br />

<strong>Berka</strong><br />

8. HFA-Sitzung am 08.02.2010<br />

Beschluss-Nr. 46-8/2010<br />

Studie zum Umbau eines Blocks im Wohngebiet Solesmeser Straße<br />

Der Sanierungsausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen,<br />

die entsprechenden För<strong>der</strong>möglichkeiten für den Wohnblock Solesmeser<br />

Straße 12 - 18 zu ermitteln.<br />

Beschluss-Nr. 47-8/2010<br />

Gewährung von Städteför<strong>der</strong>mitteln für das Gebäude Am Markt 5<br />

Beschluss-Nr. 48-8/2010<br />

Bestätigung und Verwendung des Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr<br />

01.01.2007 bis 31.12.2007 des Eigenbetriebes Kommunale<br />

Wohnungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

Der Werkausschuss empfiehlt dem <strong>Stadt</strong>rat, die Bestätigung und Verwendung<br />

des geprüften Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr<br />

01.01.2007 bis 31.12.2007.<br />

Der entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 524.176,26 EUR wird<br />

als Verlustvortrag in das Wirtschaftsjahr 2008 übernommen.<br />

Beschluss-Nr. 49-8/2010<br />

Entlastung <strong>der</strong> Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2007<br />

bis 31.12.2007 des Eigenbetriebes Kommunale Wohnungen <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

Der Werkausschuss empfiehlt dem <strong>Stadt</strong>rat nach dem vorgelegten geprüften<br />

Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2007 bis<br />

31.12.2007 die Entlastung <strong>der</strong> Werkleitung.<br />

Beschluss-Nr. 50-8/2010<br />

Beauftragung von Planungsleistungen Kita „Pusteblume“, Tannroda<br />

Der HFA beschließt die Beauftragung des Architekturbüros Hilse mit<br />

Planungsleistungen für das Gebäude Kita „Pusteblume“ in Tannroda.<br />

Die Auftragssumme beträgt 16.024,84 EUR für die Leistungsphasen<br />

1 - 8, welche aus <strong>der</strong> Kostenstelle 4642.9401 im Haushaltsjahr 2010<br />

finanziert werden soll.<br />

Beschluss-Nr. 51-8/2010<br />

Auftragsvergabe Anbau KITA „Am Adelsberg“ - Los Stahlbauarbeiten<br />

Der HFA beschließt, o.g. Bauleistungen an folgende Firma zu vergeben:<br />

Metallbau und Bauschlosserei Karl Buchspies<br />

August-Ludwig-Straße 64<br />

99444 Hochdorf<br />

Angebotshöhe: 18.347,42 EUR<br />

Kostenstelle: 4641/9400<br />

Beschluss-Nr. 52-8/2010<br />

Beauftragung von Planungsleistungen Zielplanung Sportplatzgelände<br />

Der HFA beschließt die Beauftragung des Büros Casparius Consulting<br />

& Management in 99084 Erfurt mit Planungsleistungen für das Sportplatzgelände<br />

in <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>. Die Auftragssumme beträgt 24.990 EUR<br />

brutto, welche aus <strong>der</strong> Kostenstelle 5600.9405 im Haushaltsjahr 2010<br />

finanziert werden soll.<br />

Beschluss-Nr. 53-8/2010<br />

- 3- 6. März 2010 – <strong>Amtsblatt</strong> 3/2010<br />

Baumkontrollen im belaubten und unbelaubten Zustand Gemarkung<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> und Ortsteile<br />

Der HFA beschließt, die fälligen Baumkontrollen im belaubten und<br />

unbelaubten Zustand an die Fa. Brandenburg, Baum- und Forstdienst,<br />

Erfurt zu einem Angebotspreis von 9.377,20 EUR (Brutto) zu vergeben.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 18.02.2010<br />

gez. Thomas Liebetrau<br />

Bürgermeister<br />

Amtsgericht Weimar<br />

Geschäftsnummer K 95/09<br />

Beschluss<br />

Das im<br />

Grundbuch von Tannroda, Blatt 1110, Grundbuchamt Weimar eingetragene<br />

Grundeigentum<br />

lfd. Nr. 1 Gemarkung Tannroda<br />

Flur 2 Flurstück 37117, Harthstr. 2,4,6 zu 3.196 qm<br />

soll am<br />

Mittwoch, 21.04.2010, 09:30 Uhr<br />

Saal 26, Ernst-Kohl-Straße 23a<br />

durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />

Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt <strong>der</strong> festgesetzte Verkehrswert:<br />

Blatt 1110 lfd. Nr. 1 68.000 EUR<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich o<strong>der</strong> erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />

eingetragen, muss <strong>der</strong> Berechtigte es anmelden,<br />

bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffor<strong>der</strong>t und<br />

es glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger wi<strong>der</strong>spricht, an<strong>der</strong>nfalls<br />

wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach<br />

dem Anspruch <strong>der</strong> Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt.<br />

Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

<strong>der</strong> Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen<br />

und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />

kann dies auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Geschäftsstelle erklären.<br />

Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums o<strong>der</strong> seines<br />

Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhin<strong>der</strong>n, kann das Verfahren aufheben<br />

o<strong>der</strong> einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Versäumt er dies, tritt für ihn <strong>der</strong> Versteigerungserlös anstelle des<br />

Grundeigentums o<strong>der</strong> seines Zubehörs.<br />

Weimar, den 05.02.2010<br />

gez. Markwardt<br />

Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt:<br />

99423 Weimar, 19.02.2010<br />

Jahn, Justizsekretärin<br />

Urkundsbeamter <strong>der</strong> Geschäftsstelle - Siegel -<br />

Amtsgericht Weimar<br />

Geschäftsnummer K 96/09<br />

Beschluss<br />

Das im<br />

Grundbuch von Tannroda, Blatt 1040, Grundbuchamt Weimar eingetragene<br />

Grundeigentum<br />

lfd. Nr. 1 Gemarkung Tannroda<br />

Flur 3 Flurstück 228, Rudolstädter Str. 7 zu 118<br />

qm<br />

soll am<br />

Mittwoch, 21.04.2010, 09:30 Uhr<br />

Saal 26, Ernst-Kohl-Straße 23a<br />

durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />

Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt <strong>der</strong> festgesetzte Verkehrswert:<br />

Blatt 1040 lfd. Nr. 1 88.000 EUR<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich o<strong>der</strong> erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />

eingetragen, muss <strong>der</strong> Berechtigte es anmelden,<br />

bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffor<strong>der</strong>t und<br />

es glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger wi<strong>der</strong>spricht, an<strong>der</strong>nfalls<br />

wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach<br />

dem Anspruch <strong>der</strong> Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt.

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